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Greilich zu möglichem NPD-Verbotsverfahren: „Abschaltung von V-Männern macht NPD-Verbot nicht zum Selbstläufer“

"Verbotsverfahren wird trotz Abschaltung von V-Männern kein Selbstläufer."
"Verbotsverfahren wird trotz Abschaltung von V-Männern kein Selbstläufer."
Gießen | Vor einem verfrühten und rechtlich nicht sorgfältig vorbereiteten Neuanlauf zum Verbot der rechtsextremen NPD warnte der Gießener Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang Greilich, nach dem Beschluss der Innenminister aus Bund und Ländern, auf V-Männer in den Führungsebenen der NPD zu verzichten und in den nächsten Monaten systematisch Material zu sammeln, das der NPD eine aggressiv-kämpferische Haltung nachweisen soll: „Bei allem Verständnis für den politischen Willen, eine verfassungsfeindliche Partei verbieten zu wollen, warne ich ausdrücklich davor, Schnelligkeit mit Sorgfalt zu verwechseln. Wer glaubt, dass man ein Verbotsverfahren nur schnell und laut fordern müsse, damit es auch zur Anwendung komme, irrt. In Wahrheit haben wir es mit rechtsstaatlich hohen Hürden zu tun, die nicht einfach durch den öffentlich bekundeten Verbotswillen überwunden werden können. Zwar gilt die nun bevorstehende bzw. bereits erfolgte Abschaltung von V-Männern in Spitzenämtern der NPD als wichtige Voraussetzung für ein neuerliches Verbotsverfahren, doch ein Selbstläufer wird es damit nicht.“

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Greilich, der zugleich innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, wies ferner daraufhin, dass nach den Erfahrungen des gescheiterten ersten Anlaufs im Jahre 2003 unter keinen Umständen ein neuerliches Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht stehen dürfe: „Dass eine extremistische Partei maßgeblich durch ihr rechtlich zustehende Gelder des Steuerzahlers am Leben gehalten wird, ist schmerzlich. Dass eine solche Partei durch ein unsauber vorbereitetes Verbotsverfahren zum wiederholten Male eine kostenlose Bühne zur Verbreitung ihrer menschenverachtenden Ideologie geboten bekommt, wäre unverzeihlich. Das sollten all diejenigen bedenken, welche die verfassungsrechtlich gebotene Sorgfalt als Unwillen oder Hindernis diskreditieren.“

Die Hürden für ein Verbot der NPD seien nicht nur durch die vom Bundesverfassungsgericht im ersten Verbotsverfahren klar formulierten Regeln höher geworden. Außerdem sei zu erwarten, dass die NPD den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen könnte, der dann auch die Verhältnismäßigkeit eines möglichen Verbots berücksichtigen würde. Vor dem Hintergrund der im Vergleich mit anderen europäischen Rechtsextremisten eher gering einzuschätzenden realen, konkreten Gefahr für die freiheitliche Grundordnung könne sich die NPD laut Verfassungsrechtlern in Straßburg gute Chancen ausrechnen, so Greilich weiter.

„Wir brauchen eine umfassende Beweislage, um der NPD aggressiv-kämpferisches Verhalten nachweisen zu können. Dafür bleiben V-Leute in der NPD trotz ihrer Abschaltung aus den Spitzenämtern der Partei als Augen und Ohren des Verfassungsschutzes in der rechten Szene unabdingbar. Wenn ein Parteienverbot trotz der nun zu treffenden Vorkehrungen keine ausreichende Aussicht auf Erfolg verspricht, sollten wir uns eingestehen, dass unserem politischen System mehr damit gedient ist, auf ein Verbotsverfahren zu verzichten, als Gefahr zu laufen, die NPD und, mit ihr, den Rechtsextremismus allgemein zum wiederholten Male ungewollt aufzuwerten“, so Greilich abschließend.

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