Ab Donnerstag, 25. November: 2G-Regel in der Arbeitsagentur

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Junge Frau mit Mundschutz auf der Straße

Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. Zum Schutz gelten die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter in der Arbeitsagentur wahrnehmen.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden möglich.

Viele Anliegen können einfach und unkompliziert über die digitalen eServices der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch erledigt werden.
Ausführliche Informationen zu den eServices gibt es unter:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices

Kundinnen und Kunden erreichen ihre örtliche Arbeitsagentur unter
www.arbeitsagentur.de/giessen oder über die kostenfreie Hotline 0800 – 4 5555 00 bzw. die regionale Rufnummer 0641 – 9393 116.