Die Zahl der Tempo-30-Regelungen in Städten und Gemeinden wächst kontinuierlich und mit ihr der Unmut vieler Verkehrsteilnehmer. Oftmals drängt sich der Eindruck auf, dass politische Akteure gezielt nach Begründungen suchen, um den Verkehrsfluss zu bremsen und die Gemeinden vermeintlich sicherer zu machen. Einige dieser Beschränkungen wirken in der Praxis an den Haaren herbeigezogen und halten einer rechtlichen Überprüfung kaum stand.
Hohe Hürden für Hauptstraßen
Die Rechtslage eindeutig. Das Bundesverwaltungsgericht stellte bereits in seinem Grundsatzurteil klar (Az. BVerwG 3 C 32.09), dass Eingriffe in den fließenden Verkehr auf Hauptverkehrs- und Vorfahrtstraßen restriktiv zu handhaben sind. Solche Reduzierungen dürfen demnach nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine konkrete Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Die Realität vor Ort sieht jedoch oft anders aus.
Kuriose Praxisbeispiele aus der Region
Auf einem 150 Meter langen Abschnitt gilt hier das Tempolimit aus Gründen des Lärmschutzes. Für den Rest der Ortschaft gilt das nicht. Besondere Einrichtungen die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden, sucht man hier vergebens. Böse Zungen fragen sich deshalb, ob der Bürgermeister dort wohnt.
Hier endet die Geschwindigkeitsbegrenzung ab 17:00 Uhr, die Schule und Kita sind weit weg. Dann darf wieder mit Tempo 50 gefahren werden. Ausgerechnet in den Nachtstunden, in denen Lärmschutz für die Anwohner angemessen wäre, wird der Verkehr nicht gebremst. Der Ortsvorsteher scheint jedenfalls nicht an dieser Hauptstraße zu wohnen.
Umdeutung eines Schildes: Das kurioseste Beispiel liefert jedoch die Grünberger Straße in Gießen. Diese wichtige Hauptdurchfahrtsstraße in die Innenstadt, ist offiziell mit dem Verkehrszeichen 237 (Radweg) beschildert. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedeutet dies bundesweit: Diese Fahrbahn ist ausschließlich für Fahrräder und E-Tretroller freigegeben. Das „gallische Städtchen“ Gießen interpretiert das jedoch auf eigene Weise. Fahrräder und Roller dürfen hier mit bis zu 30 km/h an den Blitzern vorbeirauschen. Autos und Motorräder sind auf dieser Spur laut Beschilderung strikt verboten. Eine Öffnung für Kfz, durch ein Zusatzschild, fehlt völlig. Das Ergebnis ist an Absurdität kaum zu überbieten: Niemand schert sich um das Verbot, täglich rollen Tausende Autos über den Radweg und am Ende der Straße steht zu allem Überfluss eine mobile Radaranlage, die fleißig Bußgelder wegen Geschwindigkeitsverstößen sammelt, während der eigentliche Verstoß ungeahndet bleibt.
Das Mythos Argument des Lärmschutzes
Besonders das oft vorgeschobene Argument des Lärmschutzes zerschellt bei genauerer Betrachtung an der Realität. Rein sachlich ist ein Limit von 30 km/h kontraproduktiv: Verbrennungsmotoren laufen aufgrund der Getriebeabstufung und der damit einhergehenden höheren Motordrehzahl bei 30 km/h oft lauter als im höheren Gang bei 40 km/h. Die geringfügig lauteren Abrollgeräusche der Reifen sind in diesem Geschwindigkeitsbereich noch völlig vernachlässigbar. Auch die Annahme, dass Elektroautos die Rettung bringen, greift zu kurz. Viele E-Fahrzeuge aktivieren bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h einen künstlichen Soundgenerator (AVAS), der je nach Modell und Marke extrem aufdringlich klingt. Am Gießener Schwanenteich beispielsweise hört man diese Geräusche jedoch selten, schlichtweg, weil dort meist etwas schneller als 30 km/h gefahren wird. Dieses stark verkürzte Lärmschutz-Statement zeigt auf, dass Tempo 30 oft ein rein willkürlich gewählter Wert ist.
Das Tachoblick Sicherheitsrisiko:
Natürlich ist Tempo 30 vor Schulen, Kitas vollkommen nachvollziehbar und sinnvoll. Doch die Medaille hat eine Kehrseite: Wer sich bemüht, die Nadel bloß nicht über die 30er-Marke wandern zu lassen, verliert wertvolle Aufmerksamkeit. Der ständige Blick auf den Tacho geht ggf. zulasten der Konzentration auf das tatsächliche Verkehrsgeschehen auf der Straße. So wird die vermeintliche Sicherheitsmaßnahme zu einem Fluch und Segen zugleich.
Fazit: Politische Beliebigkeit statt Notwendigkeit
Die häufiger werdenden 30 km/h-Beschränkungen scheinen in vielen Fällen eher ein ideologisch getriebenes, politisches Ziel als eine reale, verkehrstechnische Notwendigkeit zu sein. Der Kommunalpolitik scheint heute keine Begründung mehr zu peinlich, um den motorisierten Verkehr zu gängeln, und das, obwohl dadurch sogar der öffentliche Busverkehr künstlich ausgebremst wird. Dass im Gießener Schilderwald zu allem Überfluss für die Fahrradzone das Verkehrszeichen 257 sachlich falsch eingesetzt wird, bestätigt am Ende nur das Gesamtbild einer Beliebigkeit.







