Die Verkehrsprognose mit hohen Zahlen frei phantasiert, bei den Entlastungszahlen die eigenen Umfrageergebnisse komplett ignoriert und viel zu hoch angesetzt, und schließlich sogar eigene Zahlen, die nach bewährten Methoden erfasst wurden, selbst als „unplausibel“ beiseite geschoben: So wurde der Neubau der B49 im Kreis Gießen planungsrechtlich durchgeboxt. Jetzt hat ein der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) diese Vorgehensweise für rechtens erklärt: Willkür und Schummeleien seien rechtlich zulässig, nämlich der „Gestaltungsspielraum“ der Planungsbehörden.
Hintergrund der gerichtlichen Entscheidung ist eine Nichtigkeitsklage von fünf betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben, dem nahe der Trasse gelegenen Martinsheim und mehreren direkten Anwohner*innen. Sie hatten in ihrer Klage die in aufwändigen Recherchen ermittelten Fehler und Manipulationen im Planungsprozess minutiös aufgelistet. So waren die Prognosen über zukünftige Verkehrsmengen deutlich überhöht und widersprachen den eigenen Messungen. Willkürlich hohe Phantasiezahlen nannten die Behörden auch für die erhoffte Entlastungswirkung auf bestehende Ortsdurchfahren, obwohl im Planungsverfahren eine Befragung aller dort Fahrenden durchgeführt wurde, die zu ganz anderen Ergebnissen führte. Dass das nicht versehentlich geschah, zeigte sich darin, dass für die Lärmschutzmaßnahmen die realen, niedrigen Zahlen verwendet wurden, um Geld zu sparen. Dennoch wies das Gericht den Antrag auf Baustopp ab. Behörden hätten das Recht, Fakten zu ignorieren und Straßenplanungen mit Phantasiezahlen zu begründen. „Die Planfeststellungsbehörde hat einen Gestaltungsspielraum bei der Wahl der Methode und bei der Interpretation der Daten“, heißt es im Beschluss des VGH.
Das gelte sogar für den auffälligsten Fall, bei dem die Planungsbehörde eigene, ganz offiziell und regelmäßig erhobene Daten zu Verkehrsmengen bewusst ignorierte, weil sie ihr nicht passten. Im Planfeststellungsbeschluss wird nämlich offen beschrieben, dass die Zahlen aus der sogenannten Straßenverkehrszählung (SVZ) deutlich niedriger lagen als die erfundenen Zahlen der B49-Neubauplanung. Solche SVZ werden alle fünf Jahre deutschlandweit durchgeführt und bilden die offizielle Datengrundlage über Verkehrsmengen. Diese nicht zu benutzen, obwohl die mit der Planung beauftragte Landesbehörde Hessen Mobil sie selbst verwaltet, stellt offensichtlich einen Akt der Manipulation dar. Um die Straße mit frei erfundenen, höheren Verkehrsprognosen legitimieren zu können, wurden diese SVZ-Zahlen im Planfeststellungsverfahren jedoch als „unplausibel“ bezeichnet und fortan nicht mehr verwendet. „Die Entscheidung, bestimmte Daten als weniger zuverlässig einzustufen, ist Teil des planerischen Gestaltungsspielraums“, schrieb dazu der Verwaltungsgerichtshof, wobei das „bestimmte Daten“ eine auffällig verschleiernde Formulierung für die in diesem Satz gemeinten, offiziellen Behördendaten darstellt. „Es kommt der Verdacht auf, dass das Gericht die Manipulationen der Straßenbauverwaltung nicht nur toleriert, sondern selbst zu verschleiern versucht.“
Leittragende der auf willkürlichen Zahlen basierenden Planung sind Anwohner*innen, landwirtschaftliche Betriebe, eine Grundschule, das Martinsheim und das zu großen Teil unter Schutz stehende Jossollertal, welches für Reiskirchen der wichtigste Erholungsraum und für mehrere geschützte Arten wichtiger Lebensraum ist. Entsprechend wütend sind Betroffene und die sie unterstützenden Verkehrswende-Aktiven: „Wenn ein Häuslebauer bei seinem Bauantrag die Statik erwürfelt, ein negatives Brandgutachten verheimlicht und verbotene Baumaterialien einsetzt, würde keine Behörde und kein Gericht das als Gestaltungsspielraum erlauben.“ Im Fall der B49 wurde den Behörden und der Straßenbaulobby nun jedoch ein Persilschein für Willkür im Baurecht erteilt – und das in Zeiten von Klimawandel und Artenschwund. Die Betroffenen hätten laut Gerichtsbeschluss einfach Pech: „Das allgemeine Prognoserisiko, dass es anders kommen kann als prognostiziert, ist von den Planbetroffenen aufgrund der Ausschluss- und Duldungswirkung eines Planfeststellungsbeschlusses grundsätzlich hinzunehmen.“
Die Kritiker*innen des Straßenneubaus wollen weiter aktiv bleiben. „Wenn ein bekanntermaßen straßen- und autofreundliches Gericht selbst offensichtliche Manipulationen deckt, bleibt nur noch der politische Weg über Öffentlichkeit, Parlamente und Parteien – immerhin gibt es in letzteren zunehmende Kritik an der Straße, auch wenn die Lautstärksten, meist Männer, weiter für Asphaltlösungen und Autointeressen eintreten.“ In den nächsten Wochen laden Verkehrswende-Aktive und betroffene Anwohner*innen zu mehreren Straßenfesten am 29.5., 10., 16. Und 24. Juni in der Nähe der geplanten Trasse sowie zu einer Inforadtour von Gießen zu Trasse (31.5.) ein. Zudem wollen sie die Vorbereitungen an der Baustelle genau beobachten, wo unter anderem die Zwangsumsiedlung der Zauneidechse durchgeführt werden soll, obwohl der dafür sinnvolle Zeitraum vor der Eiablage schon verstrichen ist.
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