Jetzt muss nochmal der Hessische Verwaltungsgerichtshof über den Bau der Reiskirchener Südumgehung entscheiden, denn einer der gegen die B49 klagenden landwirtschaftlichen Betriebe hat stellvertretend für alle Höfe, Anwohner*innen und das Martinsheim, die vor anderthalb Jahren die Nichtigkeitsklage eingereicht haben, einen Baustopp beantragt. Der Hof bewirtschaftet Flächen, die teilweise direkt neben und zudem nahe an der ersten vorgesehenen Baustelle liegen. Die Nichtigkeitsklage von November 2024 selbst beruht auf dem Nachweis, dass die der Straßenplanung zugrunde liegenden Angaben über zu erwartende Verkehrsmengen und die erhofften Entlastungen völlig überhöht dargestellt wurden – und diese Fehler den Behörden bekannt waren. Da die falschen Zahlen bewusst verwendet wurden, sei die Planung nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig, was bedeutet, dass dem Straßenbau eine belastbare Begründung gänzlich fehlt. Zudem wurden die Effekte der A5-Abfahrt Grünberg und des geplanten Ausbaus der A5 nicht in die Bedarfsermittlung einberechnet.
Der Antrag auf Baustopp wurde nötig, damit nicht während des eventuell mehrere Jahre dauernden Hauptverfahrens um die Nichtigkeitsklage die Straße einfach gebaut wird. Sonst könnte am Ende die Planung für ungültig und die Straße für illegal erklärt werden, der Schaden für Landschaft, Landwirtschaft und Anwohner*innen wäre aber dann schon da. Zudem wären erhebliche Steuermittel verschwendet worden. Zwar geht es bei dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung zunächst nur um das geplante Brückenbauwerk Nr. 3 an der Straße zwischen Reiskirchen und Hattenrod, der Baubeginn hätte aber eine präjudizierende Wirkung für die gesamte Trasse. Sehr oft entscheiden Behörden oder Gerichte nicht mehr gegen geplante Projekte, wenn für diese schon erhebliche Geldmengen investiert wurden.
Die Initiative “Sanieren statt planieren”, in der seit Februar Menschen aus Reiskirchen und umgebenden Gemeinden mit viel Aufklärungsarbeit und kreativen Aktionen für ein generelles Ende von Straßenneubauten und für die Stärkung von Bahnstrecken, Buszubringerlinien, Fahrradachsen und Verkehrsberuhigung kämpfen, unterstützt die Klage. “Wer jetzt mit dem Bau beginnt, ignoriert die Faktenlage und provoziert eine Eskalation in der Auseinandersetzung.” Die martialischen Auflagen in den Bauausschreibungen würden zeigen, dass die neue Straße mit allen Mitteln gegen Protest durchgesetzt werden solle.
Mehr Informationen einschließlich Links auf die Nichtigkeitsklage samt Ergänzungsschriften finden sich auf https://b49.siehe.website.





