Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshilfe

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Den monatlichen Pflege-Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen

Schon kleinere Arbeiten im Haushalt können ältere Menschen überfordern: etwa die Matratze, die bezogen, die schwere Einkaufstasche, die eine Treppe hochgetragen und die Wohnung, die mal durchgewischt werden muss. Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, werden häufig von ihrem privaten Umfeld unterstützt. Nachbarn oder Freunde übernehmen z.B. Einkäufe und Besorgungen oder unterstützen bei den Arbeiten im Haushalt.
Ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro von Ihrer Pflegekasse für Unterstützung im Alltag. Dieser Betrag steht zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Für die Unterstützung im Alltag kann ein professioneller Dienstleister engagiert werden. „Aber das Personal ist in der Regel zu knapp und vor allem hauswirtschaftliche Unterstützung, sei es beim Putzen der Wohnung, der Reinigung der Wäsche oder dem wöchentlichen Einkauf, ist leider oft nicht von professionellen Dienstleistern zu bekommen“, berichtet Christina Keißner, Beraterin der BeKo. „Viele pflegebedürftige Personen sind deshalb auf die Hilfe von Nachbarn und Freunden angewiesen.“
Unter bestimmten Voraussetzungen können sogenannte „qualifizierte Nachbarschaftshelfer“ über den Entlastungsbetrag eine Aufwandsentschädigung erhalten. „Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein“, erläutert Nils Freitag, Berater des Pflegestützpunktes. „Solche Nachbarschaftshelfer benötigen eine förmliche Anerkennung des Landkreises Gießen als zuständige Behörde. Dafür muss ein Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden, der nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf oder eine entsprechende berufliche Qualifikation, beispielsweise Pflegekraft. Darüber hinaus dürfen Helfer mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein, und es darf sich auch nicht um Haushaltsangehörige handeln. Ein anerkannter Helfer darf für bis zu drei Personen unterstützend tätig sein.“
Nach der Definition des Gesetzgebers handelt es sich um ein Ehrenamt, für das eine Aufwandsentschädigung vorgesehen ist. Für die Aufwandsentschädigung dient ein Stundensatz unter dem gesetzlichen Mindestlohn (12,82 €) als Orientierung.
Wichtig zu wissen:
Die 131 Euro werden nicht ausgezahlt. Ausgaben für Nachbarschaftshelfer müssen vorgelegt und die Belege oder Quittungen zur Erstattung bei der Pflegekasse eingereicht werden. Gartenarbeiten können nach den Regelungen in Hessen (jedes Bundesland handhabt die Entlastungshilfe anders) nicht abgerechnet werden.
„Die notwendige förmliche Anerkennung ist dabei eine Hürde, aber soweit möglich unterstützen wir dabei, diese zu nehmen“, so Daniela Poppe, Koordinatorin und Beraterin der BeKo. „Darüber hinaus können sich Interessierte, die gerne als Nachbarschaftshelfer tätig wären, sowie pflegebedürftige Menschen, die einen Nachbarschaftshelfer suchen, an den Fachdienst Soziales und Senioren, altenhilfe@lkgi.de, 0641-9390-9703, wenden.“
Bei Fragen und für weitere Informationen können Sie sich gerne bei der BeKo (www.beko-giessen.de) oder dem Pflegestützpunkt melden. Beide Beratungsstellen befinden sich in der Kleinen Mühlgasse 8 in Gießen (Nähe Neustädter Tor). Sie erreichen die BeKo unter 0641 – 979 00 90, den Pflegestützpunkt unter 0641 – 480 11 720. Zu den offenen Sprechzeiten Dienstag 9 – 12 Uhr und Mittwoch 13 – 16 Uhr kann man ohne Termin in der Kleinen Mühlgasse 8 in Gießen vorbeikommen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Die BeKo und der Pflegestützpunkt sind seit vielen Jahren zentrale und erste Anlaufstellen zum Thema Pflege in Stadt und Landkreis Gießen. Pflegebedürftige, Hilfsbedürftige und ihre Angehörigen erhalten kostenfrei umfangreiche Informationen, Beratung und Hilfestellung zum Thema Alltagsbewältigung, zur wohnortnahen Versorgung und Betreuung sowie zur Inanspruchnahme von Leistungen.