Radfahrstreifen in der Gießener Straße in Grünberg nur stadtauswärts nutzen

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So nicht! Der Radfahrstreifen in der Gießener Straße in Grünberg darf per Rad nur stadtauswärts befahren werden. Aus Sicherheitsgründen muss stadteinwärts gemeinsam mit dem Kfz auf der Fahrbahn gefahren werden.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Kreisverband Gießen appelliert an alle Radfahrenden, den Radfahrstreifen in der Gießener Straße in Grünberg nur stadtauswärts zu benutzen.

Seit mehr als 8 Jahren besteht in der Gießener Straße ein Radfahrstreifen, der jedoch ausschließlich aus Richtung Innenstadt in Richtung Göbelnrod befahren werden darf. Der ADFC beobachtet mit Sorge, dass immer wieder Radfahrende den Radfahrstreifen in falscher Richtung nutzen und auf diese Weise sich und andere gefährden.
Dass markierte Radfahrstreifen aus Sicherheitsgründen nur in einer Fahrtrichtung befahren werden dürfen, gilt bundesweit. Grund ist das erhöhte Unfallrisiko bei Fahrten entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung. Das Unfallrisiko besteht vor allem, wenn Autos aus der Theo-Koch-Straße, der Tankstelle oder einem Grundstück kommen und nach rechts abbiegen wollen. Dann schauen diese Autofahrenden meist nur nach links und fahren allzu oft ohne Blick nach rechts los, wenn von links kein Auto mehr kommt. Wenn in diesem Moment Personen per Fahrrad in falscher Richtung unterwegs sind, kann es leicht zu Unfällen kommen. Hinzu kommt die Gefahr, dass bei Rad-Begegnung der Falschfahrer auf die Fahrbahn in den Auto-Gegenverkehr ausweichen muss. Aus Sicherheitsgründen ist daher überall in Deutschland das Befahren von markierten Radspuren nur in Fahrtrichtung erlaubt. Nur bei baulich angelegten Radwegen darf ausnahmsweise auch in beiden Richtungen gefahren werden, sofern der neben der Fahrbahn verlaufende Radweg durch Beschilderung oder Markierung zum linksseitigen Fahren von der Straßenverkehrsbehörde freigegeben wurde. Wer also in Richtung Innenstadt die Gießener Straße per Fahrrad befährt, muss zusammen mit den Autos auf der Fahrbahn fahren. Autos müssen dann hinter den Radfahrenden so lange herfahren, bis der Gegenverkehr es zulässt, die Radfahrenden mit mindestens 1,5 m Abstand zu überholen.

Da Radfahrende im Gefälle schneller sind als bei Steigungen, hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises vor mehr als 8 Jahren an der B 49 nur in Richtung Göbelnrod einen Radfahrstreifen durch Hessen Mobil markieren lassen, denn für beidseitige Radfahrstreifen ist die Straße zu schmal.
Der ADFC Kreisverband Gießen ruft alle Radfahrenden dazu auf, die geltenden Verkehrsregeln zu respektieren und den Radfahrstreifen in der Gießener Straße niemals in Richtung Innenstadt zu nutzen. Radfahrende in Richtung Innenstadt, die sich auf der Fahrbahn der Gießener Straße nicht wohl fühlen, könnten alternativ über die Schulstraße in die Innenstadt fahren. Die Einbahnstraße Schulstraße wurde dazu 2020 extra auf Anregung des ADFC Gießen für Radverkehr in beiden Richtungen freigegeben.