Ganz Mittelhessen und die Wetterau weiß eine Woche vorher immer noch nicht, wann ab dem 02.01.2024 nach Frankfurt ein Zug fährt – Panne bei den elektronischen Fahrplanauskünften von Deutscher Bahn (DB) und Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)

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Als pannenhaften Start bezeichnet der Fahrgastverband PRO BAHN die vorerst letzte Vollsperrung der Main-Weser-Bahn zum viergleisigen Ausbau zwischen Frankfurt und Bad Vilbel, schon bevor diese vom 02.01.2024 bis 19.02.2024 wirksam wird. Die Fahrgastvertreter beziehen sich dabei auf die Fahrgastinformation. Mit rund 75% des Regionalzugverkehrs ist die Hessische Landesbahn (HLB) mit den Linien RB40, RB41, RB49, RE98 und RE99 an der Nahverkehrsleistung zwischen Mittelhessen und dem Rhein-Main-Gebiet beteiligt. Die Bahntochter DB Regio führt lediglich noch die Doppelstockzüge des RE30 und die S-Bahn S6 aus.

Eigentlich müssten eigentlich alle Fahrplandaten mit den umgeleiteten und eingekürzten Zügen auf den Plattformen eingepflegt sein, welche über alle öffentlichen Verkehrsleistungen Auskunft geben, so der PRO BAHN Landesvorsitzende Thomas Kraft. Weit gefehlt, denn die Züge der HLB werden weiterhin so angezeigt, als wenn sie wie in normalen Zeiten über Bad Vilbel und Frankfurt-West fahren, während die Züge der DB schon im Baustellenfahrplan dargestellt sind. Unter den Verbindungen der HLB ist zwar ein kurzer Hinweis angegeben, dass voraussichtlich ab dem 15.12.2023 ein Baustellenfahrplan vorgelegt wird. Dieser Zeitpunkt ist jedoch weit überschritten.

Das Schlimme an der Sache ist, dass auch die Internetplattformen des RMV und die RMV-App auf die gleiche Datenbasis zugreifen wie die DB. Somit ist der Fahrgast völlig irritiert, dass nicht nur auf den DB-Plattformen, sondern auch auf allen Auskunftsmedien des zuständigen Verkehrsverbundes die dargestellten Zugverbindungen zwischen Mittelhessen bzw. Friedberg und Frankfurt am Main falsch sind und dies weniger als eine Woche vor Baustellenstart.

PRO BAHN Hessen richtet den Vorwurf jedoch nicht vorrangig an die HLB. Diese hat ihre Hausaufgaben gemacht. Auf ihrer Homepage hlb-online.de hat die Hessische Landesbahn in PDF-Dateien die Baustellenfahrpläne schon länger bereitgestellt. Die Erarbeitung der Baustellenverkehre ist unternehmensübergreifend schon lange erfolgt. Nach Erkenntnissen von PRO BAHN liegt dass an der missratenen Gesamtsituation, dass die Datenplattformen der Bahnleistungserbringer völlig nebeneinander her arbeiten, überhaupt nicht aufeinander abgestimmt sind. Bei der Anmeldung dieser befristeten Umleitungsverkehre arbeiten auch DB und HLB jeder für sich.

In dieser sinnlosen Wurstelei gelingt es nicht, die Daten unabhängig vom leistungserbringenden Unternehmen in die von den Fahrgästen, von der Bevölkerung meist genutzten Internetplattformen einzuspielen. Diese sind nun mal bahn.de, rmv.de, die App DB-Navigator und die RMV-App. PRO BAHN sieht hier vorrangig das Handeln des RMV als vom Gesetzgeber eingesetzter Auftraggeber für den Schienenpersonennahverkehr in der Region. Über die unterzeichneten Verkehrsverträge aber auch über Zusatzvereinbarungen muss eine Gewährleistung der aktuellen Fahrgastinformation verpflichtend eingefordert werden, unabhängig, wer die jeweilige Zugverbindung bereitstellt, ob DB, HLB, wer auch immer, so der hessische PRO BAHN Vorsitzende Kraft weiter.

Der PRO BAHN Landesverband Hessen fordert insbesondere den RMV, aber auch die zuständigen Stellen im DB-Konzern und nachrangig die HLB dazu auf, binnen 1-2 Tagen die Daten auf den Plattformen zum Fahrplan ab dem 02.01.2024 für die Main-Weser-Bahn zu aktualisieren. Sollte dies nicht erfolgen, wird man sich vorbehalten, an die Aufsichtsbehörde heranzutreten bzw. juristische Schritte in Erwägung zu ziehen.

PRO BAHN Hessen sieht diese neuerliche Panne in der Kette eines unwürdigen Fiaskos bzgl. Umleitungs- und Baustellenfahrplänen mit all den Sperrungen seit 2020. Die ersten Jahre seit Beginn des viergleisigen Ausbaus Ende 2016 sind noch relativ normal gelaufen. Was sich aber seit 2020 abspiele, kann so nicht ungeschehen bleiben, muss aufgearbeitet werden. Es bedarf struktureller und ggf. auch personeller Konsequenzen, um ein gesamtgesellschaftlich akzeptables Verkehrsmittel auch in Baustellenzeiten bereitgestellt zu wissen.

1 Kommentar

  1. Lieber Artikeleinsteller: Sie schreiben (….) “Was sich aber seit 2020 abspiele, kann so nicht ungeschehen bleiben, muss aufgearbeitet werden.” (….)

    Verstehe ich das richtig? Das ist nicht die erste “Panne” bei der selben Angelegenheit!!!!

    Gut bei mangelndem Personal (davon gehe ich einmal aus) und / oder nicht mitdenkenden Personal kann es schon einmal zu einer Panne kommen. Aber wie kann sich so eine Panne wiederholen????

    Gibt es da kein Vorgesetzten, der auf den Tisch haut und schreit (nicht höflich redet): Seid ihr wohl ballaballa …. wetzt die Fehler sofort aus und seht zu, dass sich das nicht noch einmal ereignet!

    Vor allen Dingen bei einer “Firma” die ja der Allgemeinheit gehört und da dort ein Aufsichtsgremium bestehend aus Volksvertreter installiert worden ist. (Die übrigens meines Wissens ganz schön hohe Aufwandsentschädigungen im Jahr abkassieren können.)

    Haben die (die Firmenoberen und die Aufsicht) da nur geschlafen?

    Wenn ja, dann müßten die meiner Meinung nach schleunigst ausgewechselt werden.

    Die Bosse wegen erwiesener Unfähigkeit (am besten unbefristet) kündigen und die Volksvertreter durch Neubesetzungen (machbar in den kommnualen Gremien) absägen.

    Ersatzweise ginge es auch per Satzung unabhängige Fahrgastverbände in die Aufsicht zu heben und die nicht nur in Beratungsgremien abzuschieben.