“Tennenlaufbahn” komplett zerstört auf dem Sportgelände “An der Neumühle”

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Stadtrat Jörg Buß (CDU) und Stadtrat Ewald Seidler (FREIE WÄHLER) informieren sich vor Ort über den Umfang der Schäden an der Tennenlaufbahn auf dem Sportgelände an der Neumühle

Pohlheim – Am Mittwochvormittag trafen sich die beiden Stadträte Jörg Buß (CDU) und Ewald Seidler (FREIE WÄHLER) mit einem Vorstandsmitglied des FC Gießen auf dem mit 45.000 Quadratmetern größten Sportgelände der Stadt Pohlheim an der Neumühle in Watzenborn-Steinberg.

Der Verein hat den größten Teil des Sportgeländes (Flurstück 589.1) laut rechtskräftigem Pachtvertrag bis 2054 gepachtet. Der Sportverein pflege die beinhaltete über zwei Hektar große Grünfläche in Eigenleistung.

Bestandteil der Sportanlage ist eine 400 Meter Laufbahn, eine sogenannte „Tennenlaufbahn“ oder allgemein auch „Aschebahn“ genannt. Der Aufbau solch einer Bahnanlage ist kein Zufallsprodukt, sondern unterliege klaren Regeln der „Amtlichen Leichtathletik-Bestimmungen“ des DLV.

Tennenlaufbahnen müssen exakt den Verbandsvorgaben entsprechen

Einschlägige Regeln müssen beim Bau oder Sanierung von Tennenlaufbahnen eingehalten werden

Die Laufbahnen müssten nach Regelbauweise erstellt werden und exakt den Norm- und Verbandsvorgaben entsprechen, die in den einschlägigen Normen verankert seien. Dabei werde im Normalfall über einer Drainageschicht die „dynamische Schicht“ und zum Schluss die Laufbahnschicht eingebaut. Der Schichtaufbau erfolge mit abgestimmten Korngrößen und Dicken der einzelnen Schichten nach DIN 18035-5 2007-08, wobei das Material den RAL-Gütebestimmungen genügen müsse. Eine Vermischung der Schichten führe zur Zerstörung der Bahn und daher sollte eine Vermischung des Tennenbelags mit der dynamischen Schicht oder der Drainageschicht niemals geschehen.

Diese, von dem Sportverein für Konditions- und Sprintläufen, sowie von anderen Vereinen und Schulen genutzte Laufbahn, ist zurzeit nicht mehr zu benutzen und birgt außerdem erhebliche Verletzungsgefahren.

Nach Informationen habe die Verwaltung der Stadt Pohlheim zu mindestens ein Angebot einer Fachfirma eingeholt, die die Laufbahn den einschlägigen Regeln entsprechend für 34 Tausend Euro reparieren sollte.

Fachfirma hätte für 34 Tausend Euro Regel konform saniert

Bürgermeister Ruck hatte wohl eine bessere Idee und beauftragte einen Magistratskollegen mit der Ausführung einer „kostengünstigeren Lösung“.

Der beauftragte Magistratskollege fuhr mit einem starken großen Traktor und einer schweren Ackerfräse über die Tennenlaufbahn und fräste den Bahnbelag mit der Gewalt der großen Maschine. Dabei wurde die Laufschicht mit den darunter liegenden Schichten bis in den Drainagebereich vermischt und die Tennenlaufbahn vollständig zerstört. Von den Rotoren der starken Fräse wurden auch Betonplatten der Laufbahneinfassung beschädigt und stellenweise herausgerissen.

Stellenweise wurde die Bahneinfassung beschädigt oder sogar herausgerissen

Ohne einschlägige Kenntnisse wurde die Tennenlaufbahn komplett zerstört

Der vom Bürgermeister beauftragte Magistratskollege und Landwirt, hätte diesen Auftrag nicht annehmen und ausführen dürfen, da er weder einschlägige Erfahrungen im Sportplatzbau besäße und auch offensichtlich nicht die Regeln kenne, die bei der Sanierung oder Reparatur der Tennenlaufbahn zu beachten sind.

Grobkörniger Drainagesplitt liegt nun auf der zerstörten Tennenlaufbahn

Nun liege stellenweise der grobkörnige Drainagesplit auf der Laufbahnoberfläche und damit ist die Laufbahn kaputt und nicht mehr für den sportlichen Regelbetrieb nutzbar. Die Laufbahn müsse nun komplett neu gebaut werden und verursache dadurch Kosten im sechsstelligen Bereich.

Wer die Verantwortung für diese grobe Zerstörung der Laufbahn trage und damit die hohen Folgekosten bezahlen müsse, werde hoffentlich noch eindeutig geklärt werden.