Erster Schritt in die Moderne durch Verfassung von 1820

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Prof. Dr. Grothe sprach im Oberhessischen Geschichtsverein

Dreimal hatte er verschoben werden müssen, der Vortrag von Prof.Dr. Ewald Grothe über die hessen-darmstädtische Verfassung von 1820, zu dem der Oberhessische Geschichtsverein geladen hatte. Fast zwei Jahre später konnte er jetzt im Netanya-Saal des Alten Schlosses stattfinden, und dessen Vorsitzender Dr. Michael Breitbach  freute sich über eine beachtliche Anzahl von Besuchern. Breitbach bezeichnete den Leiter des Archivs für den Liberalismus in Gummersbach, der auch an der Universität Wuppertal lehrt, als “ausgewiesenen, herausragenden Kenner” der Verfassungsgeschichte. Zudem verwies er auf die Aktualität der Verfassungsdiskussion, wie es sich etwa am Brexit und dem Parlamentssturm in Washington gezeigt habe.

Grothe erinnerte daran, dass Hessen-Darmstadt zu den Rheinbundstaaten gehörte und nach Napoleon vor einer Neuordnung stand, die für  alle betroffenen süddeutschen Staaten von der Politik eine aktive Gestaltung zwischen absolutistischen Gepflogenheiten und liberalen Forderungen verlangte. Zentrale Frage war, ob eine oktroyierte oder eine auf die Landstände setzende Konstitution  geschaffen werden sollte. Großherzog Ludewig I., der einst die Landstände als “gefährlich” bezeichnet hatte, entschied sich angesichts wachsender Unruhen, nicht zuletzt in Oberhessen, und “wilder Landtage” im Mai 1820 für das Zugeständnis einer “konstitutionellen Versammlung”. In dieser Zeit verlagerten sich die Proteste auch nach und nach in die Provinz Starkenburg, so dass Zwingenberg, Michelstadt und Heppenheim  eine Rolle spielten.Finanzprobleme und die Verweigerung von Steuerzahlungen zwang die Regierung zum Einlenken. Als ungewöhnlich für die damalige Zeit bezeichnete der Liberalismusforscher die in 100 Dörfern  des Odenwaldes erfolgte Sammlung von  4000 Unterschriften , die großen Eindruck machte.

Das Verfassungsedikt vom 18.März 1820 war, wie Grothe unterstrich, für  die Erwartungen radikaler fortschrittlicher Kräfte eher dürftig .Die Verfassungsakte vom Oktober 1820 konnte  zwar nicht  Metternichs  Zustimmung finden ( “weit entfernt, meinen Beifall zu geben”)und basierte auf dem Zensuswahlrecht, war aber  vereinbart und nicht verordnet, wie etwa die Bayerns.  Frauen durften noch gar nicht wählen und selbst bei den Männern sorgte das vom Vermögen abhängige Wahlrecht  dafür, dass nur eine Minderheit wählen durfte. So brachten die erbitterten Gegner der Verfassung die Formulierung von der “Darmstädter Prostitution” auf. In seinem mit aufschlussreichen Bilddokumenten illustrierten Vortrag stellte der Referent auch bedeutende Politiker des Großherzogtums vor, etwa das starke Engagement der Herren Karl Ludwig von Grolmann oder Karl Jaup, des Freiherrn Karl du Bor du Thil oder  von Friedrich Wilhelm Schulze.

Grothe zeigte auch deutliche Berührungspunkte zur  späteren Paulskirchendiskussion  auf und  vertrat die Überzeugung, dass die Proteste und Debatten “für diese Zeit einzigartig waren”.  Nicht zuletzt daduch könne die hessen-darmstädtische Verfassung von 1820 als ein erster Schritt in die Moderne bezeichnet werden.(Text und Bild Dr. Hans-Wolfgang Steffek)