Betretungsverbot des Waldes bei Laubach

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Vor einigen Tagen sprach mich ein Jäger des Gräflichen Waldes in der Nähe von Laubach an, ich solle mich in acht nehmen. Im Revier seien sechzehn Fotofallen aufgestellt. Was wollte er mir sagen? Dass das gesetzlich verbriefte Recht auf freien Zugang zum Wald in den Gräflichen Forsten nicht mehr gilt? Hierzu der Auszug aus dem hessische Waldgesetz “4. Menschen einen Erholungsraum zu bieten und das Naturerlebnis zu ermöglichen, zum Genuss von reiner Luft und Ruhe, zur Steigerung der Gesundheit und des Wohlbefindens, zum Spazieren und Wandern, zur sportlichen, naturverträglichen Betätigung, zur Umweltbildung und zur naturverträglichen touristischen Entwicklung (Erholungsfunktion). Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung nach den Maßgaben von § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Bundeswaldgesetzes und des § 15 Abs. 2 bis 4 Hessisches Waldgesetz betreten. Grundsätzlich ist es jedem Menschen erlaubt Wälder zum Zwecke der Erholung zu Betreten. Das Betreten des Waldes erfolgt dabei auf eigene Gefahr. Waldbesitzer haften somit in der Regel nicht für waldtypische Gefahren, wie etwa das Herunterfallen von Ästen, oder Wurzeln und Schlaglöcher, die zum stolpern führen können. Die hessischen Wälder erfüllen wichtige Schutz-, Nutz- und Klimaschutzfunktionen und sind Erholungsraum, der allen Menschen unentgeltlich zur Verfügung steht – unabhängig davon, ob es sich dabei um Staats-, Kommunal- oder Privatwald handelt. Das Betreten fremder Waldgrundstücke stellt in Deutschland ein Privileg für alle Menschen dar.“

Offensichtlich steht in diesem Wald der Willen der Jäger über dem Gesetz. Es sollte noch besser kommen. Kurze Zeit später sprach mich der gleiche Jäger erneut an. Ich sei in zwei Fotofallen geraten und solle mich in Acht nehmen. Das die eine Fotofalle am Rand einer Wiese stand und die gesamte Wiese ablichtete war für ihn kein Argument. Die andere Fotofalle stand an einer Kirrung. Da der Lochstoff an einer Seite eines Baumes angebracht war, war die Kirrung erst aus der Nähe zu bemerken. Laut Gesetz sind Fotofallen im öffentlichen Raum verboten. Jedoch berufen sich einige Jäger auf einen Artikel der Jagdverbandes, wonach Fotofallen erlaubt seien. Hier ein Ausschnitt aus diesem Artikel. „Das Merkblatt sei lediglich eine reine Meinungsäußerung, die keine rechtliche Relevanz besäße, so der Verband. Professor Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, erstellte nun für den Landesjagdverband ein Gutachten zur Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Wildkameras.“ Wie er selber zugibt ist dieser Text eine reine Meinungsäußerung. Weiter wird behauptet, das Recht der Jäger sei höher zu bewerten wie die Persönlichkeitsrechte der Bürger. Da hört der Spaß endgültig auf. Wenn die Jäger plötzlich auf eine Technik nicht mehr verzichten können, die es vor wenigen Jahren noch gar nicht gab, wirft das ein bezeichnendes Licht auf die Fähigkeiten einiger Jäger. Fotofallen, Nachtsichtgeräte, Wärmebild Kameras, wo soll diese ganze Aufrüstung enden. Kommen demnächst noch Raketenwerfer um das arme Wild gnadenlos zur Strecke zu bringen. Das soll jetzt keine Kritik an allen Jägern sein, ich kannte eine ganze Menge Jäger die ausgezeichnete Heger waren und für die das Wohl des Wildes an erster Stelle stand. Wie diesen Sommer im Wald die letzten Pfützen ausgetrocknet waren konnte ich keine Maßnahmen zur Linderung der Not des Wildes erkennen. Wo sind die Heger? Zum Abschluss noch eine Feststellung, der Jäger, der gesetzwidrig den Menschen das Recht auf freies Betreten des Waldes verwehren will, riskiert seinen Jagdschein.

2 Kommentare

  1. Rechtlich sind Sie auf der sicheren Seite. Der Jäger liegt falsch und muss das von seiner Aufsichtführenden Stelle auch mal gesagt bekommen. Dazu muss die vom dem Vorfall Kenntnis erhalten:

    Ganz einfach:

    Den Vorfall dem Ordnungsbehörde am Landkreis melden:
    https://www.lkgi.de/verkehr-sicherheit-und-ordnung/oeffentliche-ordnung/jagd/die-jagd-im-landkreis-giessen

    Und wenn notwendig auch der oberen Jagdbehörde https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/jagd

    Dann wird der Jäger zurecht gewiesen.

  2. Danke Herr Orth für Ihren sehr informativen Artikel.

    Die Problematik war mir bisher nicht bekannt.

    Kurz zu der Frage der Fotofallen.

    Politisch gesehen bestätigt sich meine seit dem Volkszählungsboykott (ist einige Jahrzehnte her …) sich bei mir gebildeten Meinung: Die BRD befindet sich im schnellen Tempo in den Überwachungsstaat. “Big Brother” braucht nur die Daten der Fotofallen sammeln, ein Gesichtserkennungsprogramm drüber laufen zu lassen ….. und schon wissen “die” ob und falls ja wann und wo ich im Wald unterwegs war.

    Bei der Explosion der technischen Möglichkeiten der Verwertung von Unmengen von Massendaten (Stichwort Algorithmen) ist das kein Horrorgeschichte, sondern im Rahmen des Machbachen.

    Ob bei der momentanen Regierung der politische Willen dazu da ist, das dürften die einzelnen Mitbürger unterschiedlich beurteilen.

    Kleine Empfehlung: Das Bundesverfassungsgericht hat damals dafür gesorgt, dass der einzelne Bürger sich mit seinen “Sorgen und Fragen” bezüglich der privaten / staatlichen Datenüberwachung an eine (weitgehend) unabhängigen Beauftragten wenden kann.

    https://datenschutz.hessen.de/