Seidler: Ehrverletzende Vermutungen und Unterstellungen der Grünen sind haltlos und unnötig

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Nachfolgend eine Richtigstellung von Ewald Seidler, ehemaliger Umweltdezernent der Stadt Pohlheim, zum Artikel “Naturnahe Kita am richtigen Fleck” der Pohlheimer Grünen, veröffentlicht im Gießener Anzeiger vom Dienstag dem, 05. April 2022:

Im Text des Artikels gehen die Grünen auf mein früheres Amt als Erster Stadtrat und Umweltdezernent der Stadt Pohlheim ein. Es werden Vermutungen und Absichten, bezüglich meiner Tätigkeit als ehemaliger Umweltdezernent bei der Vergabe des Umweltgutachtens für das Gewerbegebiet „Garbenteich-Ost“, angestellt.

Ewald Seidler, ehemaliger Umweltdezernent der Stadt Pohlheim

Die Pohlheimer Grünen vermuten mich als Auftraggeber für das Umweltgutachten des Gewerbegebietes „Garbenteich-Ost“. Dabei müssten die Grünen nichts vermuten, da die Auftragsvergabe durch den Investor im „Städtebaulichen Vertrag“ unter II.1 (2) als „Planungsleistungen des Vorhabenträgers“ eindeutig zugeordnet wurde. Das war den Grünen Mandatsträgern bei den intensiven Vertragsberatungen in den Ausschüssen zu jeder Zeit bekannt und ist ihnen in der Stadtverordnetenversammlung bei der Beratung und Abstimmung sicher nicht entgangen.

Aus der mir unterstellten „manipulierten“ Auftragsvergabe, lassen sich durch „vorgespielte Vergesslichkeit“ weitere unschöne Vorwürfe und charakterliche Negativeigenschaften konstruieren.

Ganz im Gegensatz zu den Grünen, die Gutachten, nach meiner Vermutung, immer ergebnisoffen an beste und hochqualifizierte Fachbüros vergeben, falle dazu im Gegensatz, das vermutlich durch den ehemaligen Umweltdezernenten Ewald Seidler beauftragte Umweltgutachten, durch eklatante Mängel fachlicher und rechtlicher Art auf. Erklären ließen sich die vermeintlich erkannten Mängel, aus Sicht der Grünen, nur durch ein bestelltes Ergebnis. Dieses wurde, so wird vermutet, durch die Wahl eines unqualifizierten Fachbüros, also durch Manipulation im Interesse des Investors, durch den jetzt „vermuteten“ Auftraggeber Seidler herbeigeführt.

Weiter sprechen die Grünen von Hinweisen auf Mängel im Artenschutzteil des Umweltgutachtens. Konkret waren es 28 Feldlerchenbrutreviere, die ein Beobachter des Nabu, auf der Fläche festgestellt haben will. Dies Zahl wurde in den Beratungen immer als Beleg für die hohe ökologische Wertigkeit der Flächen von den Grünen herausgestellt.

Schon bei oberflächlicher Betrachtung sollte die extrem hohe Zahl von 28 Feldlerchenbrutrevieren auf 30 Hektar intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen Erstaunen auslösen.

Zum Vergleich hilft ein Blick in die Erhebungen des NABU Bundesverbandes mit diversen Beobachtungsergebnissen. Der NABU gibt jedes Jahr eine Broschüre mit dem Titel „Vogel des Jahres“ heraus. In den Jahren 1998 und 2019 waren es die Feldlerchen, deren Lebensräume und Biologie umfassend in den Jahresbroschüren beschrieben wurden.

In den Broschüren werden Bestandsdichten von ein bis zwei Brutreviere je 10 Hektar Fläche genannt. Bei einem Höchstwert von zwei Brutrevieren je 10 Hektar, komme ich persönlich rein rechnerisch bei 30 Hektar auf durchschnittlich sechs Brutreviere oder entsprechend sechs Brutpaare.

Ein vom Investor Revikon GmbH und den Genehmigungsbehörden bestellter Zweitgutachter, stellte nachvollziehbar protokolliert, maximal acht Brutreviere fest.

Weitere Hinweise zum Bestand der Feldlerchen im Landkreis kann man im „Vogelkundlichen Jahresbericht“ des NABU Kreisverbandes Gießen finden, die ebenfalls zu ähnlichen Bestandszahlen wie der NABU Bundesverband kommen.

Da es keinen Auftrag vom damaligen Ersten Stadtrat und Umweltdezernenten gab, erfolgte auch keine Beeinflussung von Gutachtern, die ein vorher bestimmtes und vereinbartes Ergebnis formulieren sollten. Ich, als von den Grünen Beschuldigter ehemaliger Umweltdezernent, fordere daher die Grünen Pohlheim auf, ihre Vermutungen und Unterstellungen in ihrer Pressemitteilung zurückzunehmen und öffentlich richtig zu stellen

Als kränkend und ehrverletzend empfinde ich persönliche die Unterstellung der Manipulation, im damaligen Amt als Umweltdezernent der Stadt Pohlheim.

Die Pohlheimer Grünen, mit ihren doch so hohen ethischen Ansprüchen, sollten die Würde und den Anstand besitzen, sich für ihre ehrabschneidenden Behauptungen und Unterstellungen öffentlich zu entschuldigen.

2 Kommentare

  1. Herr Wagner, sie haben vollkommen recht, Herrn Seidler einen Rechtsanwalt zu empfehlen. Leider würde ein Rechtsverfahren den politischen Schaden für Herrn Seidler und die FREIE WÄHLER, den die Pohlheimer Grünen mit ihren inhaltlich falschen Vermutungen herbeiführen, lange dauern und am Ende nicht zu heilen sein.

    Die Fraktionsmitglieder der Grünen hatten sich während der Entwicklung des Gewerbegebietes Garbenteich Ost, besonders intensiv mit allen Details dieser Standortentwicklung befasst. Daher kannten die Grünen alle Einzelheiten des Vertrages und wussten, dass die Beauftragung des Umweltgutachtens durch den Investor im Vertrag festgeschrieben war.

    In Kenntnis der Fakten des Vertrages, war es höchst unlauter, falsche Vermutungen in einer Pressemitteilung öffentlich zu verbreiten, um andere Politiker zu diskreditieren, hier besonders Herrn Seidler, um selbst den “grünen Heiligenschein zu polieren” und damit das „grüne politische Ansehen” zu steigern.

    Leider wurden diese falschen Vermutungen der Pohlheimer Grünen in der Zeitungsredaktion nicht erkannt und es erfolgte offensichtlich keine Rückkopplung zu den Verfassern und den unwahren Inhalten der grünen Pressemitteilung.

    Die „Fake News“ wurden gedruckt und zum Schaden von Herrn Seidler und seinem politischen Umfeld verbreitet.

    Zu solchen Pressemitteilungen hatte schon Mark Twain eine klare Meinung: „Wenn Sie die Zeitung nicht lesen, sind Sie nicht informiert. Wenn Sie die Zeitung lesen, sind Sie falsch informiert.“ — Mark Twain

    Quelle: https://beruhmte-zitate.de/zitate/1998339-mark-twain-wenn-sie-die-zeitung-nicht-lesen-sind-sie-nicht-i/

  2. Herr Seidler; ich finde es gut, wenn sie sich gegen unhaltbare Vorwürfe wehren.

    Was ich aber nicht verstehe ist, wie sie davon ausgehen können, dass in dieser Partei ernst zu nehmende Leutchen sich engagieren. An Mitglieder einer “Friedenspartei” die 1999 die erste Kriegsbeteiligung Deutschlands zu verantworten haben; zu appelieren, dass sie sich “mit ihren doch so hohen ethischen Ansprüchen” konform verhalten sollten, das ist doch schon sehr blauäugig. Solche Leutchen sind Verräter und ich kann nicht erkennen, dass da ein Umdenken zu gange ist.

    Ich finde der richtige Umgang ist seinen Rechtsanwalt zu beauftragen zu prüfen, ob bestimmte Äußerungen ein Straftatbestand (z.B. Volksverhetzung, üblew Nachrede ….) erfüllt.