Erhöhung von Leistungen und Kostenerstattung für Nachbarschaftshilfen

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Anpassungen in der Pflegeversicherung können für viele pflegebedürftige Menschen zu einer Verbesserung ihrer Situation führen. Darauf weisen die Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen in der Stadt und im Landkreis Gießen (BeKo) und der Pflegestützpunkt Gießen hin.

Viele Menschen erhalten Unterstützung durch einen Pflegedienst, um trotz Pflegebedürftigkeit in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können. Pflegedienste helfen bei der Körperpflege, Betreuung oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dafür wurden jetzt die Leistungen der Pflegeversicherung um 5 % angehoben. „Dies ermöglicht pflegebedürftigen Personen mehr Unterstützung durch einen Pflegedienst“, erläutert Nils Freitag, Pflegeberater im Pflegestützpunkt. „Im Gegensatz dazu wurde das Pflegegeld leider nicht erhöht“, ergänzt der Berater.

„Probleme gab es in der Vergangenheit immer wieder bei der hauswirtschaftlichen Unterstützung, sei es beim Putzen der Wohnung, der Reinigung der Wäsche oder dem wöchentlichen Einkauf“, berichtet Christina Keißner, Beraterin der BeKo. „Diese Hilfe war nicht immer von professionellen Dienstleistern zu bekommen. Das Personal ist zu knapp. Viele pflegebedürftige Personen sind deshalb auf die Hilfe von Nachbarn und Freunden angewiesen“.

Der Gesetzgeber hat dies erkannt und die finanzielle Förderung der so genannten Nachbarschafts-hilfe aus Mitteln der Pflegeversicherung eingeführt. Helfen Nachbarn, Freunde oder Bekannte im Haushalt, erstattet die Pflegekasse bis zu 125 € pro Monat aus dem Entlastungsbetrag, sofern man eine Quittung der Hilfsperson einreicht. „Dafür müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein“, erläutert Daniela Poppe, Beraterin und Koordinatorin der BeKo. „Solche Nachbarschaftshelfer dürfen mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein und es darf sich auch nicht um Haushaltsangehörige handeln. Außerdem darf nur eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung weitergegeben werden.“ Bis zum 30. Juni ist für die Kostenerstattung keine formelle Anerkennung erforderlich. Erst ab dem 01.07.2022 benötigen solche Nachbarschaftshelfer eine Anerkennung des Landkreises als zuständiger Behörde. Dafür müssen sie insbesondere einen Pflegekurs absolviert haben. Solche Kurse werden in der Regel von der Pflegeversicherung finanziert und sind für die Teilnehmer kostenlos.

Die Versorgung in einem Pflegeheim wird ebenfalls großzügiger bezuschusst.

Ein vorübergehender Aufenthalt von mehreren Wochen in einem Pflegeheim im Rahmen der „Kurzzeitpflege“ wird nun mit bis zu 1.774 € pro Kalenderjahr bezuschusst. Dies sind 10 % mehr als zuletzt. Die Kurzzeitpflege kann zum Beispiel zur Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt  genutzt werden, oder wenn die pflegende Person erkrankt ist oder einen Urlaub benötigt. „Leider wurde der Anspruch auf Verhinderungspflege hingegen nicht verändert“, ergänzt Keißner.

Auch Menschen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben, werden finanziell entlastet. Heimpflege ist teuer. Pflegebedürftige Personen, die dort leben, müssen die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung sowie die Investitionskosten selbst an das Heim entrichten. Darüber hinaus ist auch ein Teil der pflegebedingten Kosten selbst zu tragen. Allein dieser Kostenbestandteil kann – je nach Heim – teilweise schon mehr als 800 € pro Monat betragen. Der pflegebedingte Eigenanteil wird seit Beginn des Jahres von der Pflegeversicherung bezuschusst. Der Zuschuss steigt mit der Dauer des Heimaufenthaltes. Während der Zuschuss im ersten Jahr nur 5 % beträgt, steigt er über die nächsten 3 Jahre schrittweise an und beläuft sich schließlich ab dem 4. Jahr der Heimpflege auf 70 % des pflegebedingten Eigenanteils.  „Dies kann eine Entlastung von mehreren Hundert Euro pro Monat bedeuten“, erklärt Nils Freitag. Ein Antrag ist dazu nicht erforderlich. Die Pflegekassen überweisen den Zuschuss automatisch an die Heime.

Für Menschen, die zuhause gepflegt werden, wurde allerdings ein Anspruch verringert. Benötigt man regelmäßig sich verbrauchende Hygienemittel wie Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und saugende Bettschutzeinlagen kann man von der Pflegeversicherung einen monatlichen Zuschuss zu den Kosten erhalten. Man spricht hier von „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmitteln“. Da sich zu Beginn der Corona-Pandemie die Kosten für solche Hygieneartikel stark erhöht hatten, wurde der Anspruch vorübergehend von 40 € auf 60 € pro Monat erhöht. Seit dem 01. Januar beläuft sich der Anspruch nun wieder auf die ursprünglichen 40 €.

Zu diesen und vielen weiteren Themen beraten und informieren die Berater*innen von BeKo und Pflegestützpunkt. Beide Fachberatungsstellen befinden sich in der Kleinen Mühlgasse 8 in Gießen und sind seit vielen Jahren die zentralen Anlaufstellen in Stadt und Landkreis Gießen zu allen Themen rund um die pflegerische Versorgung. Die Beratung erfolgt neutral und kostenfrei. Sie erreichen die Berater*innen der BeKo unter 0641 – 97 900 90 und den Pflegestützpunkt unter 0641 – 20 91 64 97.