Der Handarbeitsunterricht in Allendorf (Lumda)

Handarbeitsschulordnung-1HandarbeitsschulordnungHandarbeitsschulordnung-1HandarbeitsschulordnungSehr geehrte Damen und Herren,

als Anhang senden wir Ihnen einen umfangreichen Bericht über den Handarbeitsunterricht in Allendorf  mit verschiedenen Fotos. Ein Teil der Fotos ist dieser Mail beigefügt. Weitere Fotos senden wir separat.

Wir bitten Sie, den Beitrag anschaulich zu drucken. Sollte dies in der kommenden Ausgabe nicht möglich sein, bitten wir den Druck um eine Woche zu verschieben.

Bei Fragen erreichen Sie mich unter den Telefonnummern:

06407-5267 oder 0160-94939544.

Mit freundlichen Grüßen

Handarbeitsschulordnung

Fräulein Merkels Schulordnung und Lehrplan für den Handarbeitsunterricht

 

Die Stadt Allendorf war besonders um die Handarbeitsschule sehr bemüht

 

In den im Heimatmuseum aufbewahrten Schulunterlagen ist folgendes zu lesen:

„…im Jahre 1875 wurde Friederike Löwenstein, Ehefrau von Ludwig Löwenstein, als Handarbeitslehrerin angestellt. Sie erhielt eine Vergütung von 150 Mark im Jahr, davon musste sie allerdings noch die Heizung für die Schulstube bestreiten. In der 1. Klasse wurden 58, in der 2. Klasse 55 Mädchen unterrichtet. Der Unterricht fand jeden Mittwochnachmittag von 1 bis 3 Uhr statt.

 

Der Schulvorstand hatte die Anstellung von Frau Löwenstein wie folgt begründet:

„Friederike Löwenstein dahier hat sich von früher Jugend an ausschließlich mit weiblichen Handarbeiten namentlich Nähen, Stricken pp beschäftigt und ist heute noch ihrer einziger Beruf. Auch ist dieselbe aber auch in sonstiger Beziehung eine wohlerzogene Person. Dieselbe halten wir zur Handarbeitslehrerin für genügend qualificiert und beantragen wir bei Großherzoglicher Kreisschulkommission deren Ernennung als Industrielehrerin. Der Unterricht, welcher bereits für 1876 begonnen hat, findet Sommers wie Winters jeden Mittwoch und Samstag von Nachmittag von 1 bis 3 Uhr statt. Die Heizung kann dieselbe wohl bei den hiesigen theuren Holzpreisen 50 bis 60 Mark kosten und werden derselben hiernach wohl nicht mehr als 90 Mark übrig bleiben.“

 

Man sieht, die Stadt Allendorf war besonders um die Handarbeitsschule sehr bemüht; später nannte man sie Industrieschule. Es mag von Bedeutung sein, dass die Schule sich über Jahrzehnte gehalten hatte. Die Handarbeitsschulen wurden um die Mitte des 1900 Jahrhunderts von den Behörden stark gefördert. Aber sie hielten sich an manchen Orten nicht lange und gingen wieder ein, weil man den Wert der Schulen nicht immer erkannte. Die heranwachsenden Mädchen wurden bei der Feldarbeit gebraucht.

 

Aber in Allendorf blieb sie lange bestehen. Um 1920 erhielt die Schule dann den Namen Fortbildungsschule, die sich genau wie die bereits bestehenden Knabenfortbildungsschulen auf 3 schulentlassene Jahrgänge erstreckte. Der Staat trug jetzt alle persönlichen Kosten. Der Unterricht erstreckte sich bei den Mädchen auf Handarbeit, Hauswirtschaft und Kochen usw.;

das Unterrichtsangebot war also verbessert worden……“

 

Es folgen Aufzeichnungen über die Namen der Lehrer, die ab 1881 und danach und in welchen Zeiträumen sie in Allendorf unterrichteten. Leider ergeben sich aus diesen Unterlagen keine  Kenntnisse über die Beschäftigung der Handarbeitslehrerin Elisabeth Merkel, die in der Treiser Straße 2 (Dorfname Ecke Merkels) wohnte und nicht verheiratet war.

 

Eine ehemalige Schülerin von ihr, Leni Michel geb. Scheld, geb. 1928,  kann sich noch an ihren Handarbeitsunterricht bei Fräulein Merkel gut erinnern. Sie erzählt, dass die Lehrerin sehr streng war, man bei ihr aber auch viel gelernt hat. Ziemlich am Anfang als sie in den

 

 

 

Handarbeitsunterricht bei Frl. Merkel gekommen war, habe diese gezeigt wie ein Muster oder ähnliches aus Papier ausgeschnitten werden sollte. Anschließend sollten es die Schülerinnen auch ausschneiden. Sie habe gleich mitgemacht und auch ausgeschnitten. Für dieses aus Sicht der Lehrerin voreiligem Verhalten, setzte es eine Ohrfeige. Frau Michel besuchte von 1934 bis 1942 in Allendorf die Volksschule und anschließend die Fortbildungsschule. Auch Katharine Lotz geb. Schaaf, geb. 1924, hat in ihrer Schulzeit den Handarbeitsunterricht bei Fräulein Merkel besucht. Frau Lotz wurde 1930 eingeschult.

 

 

Fräulein Merkel hat handschriftlich eine Schulordnung und einen Lehrplan in einem DIN A 5 Heft niedergeschrieben:

Wenn man dieses liest, gehörten Bestrafungen und Züchtigung zum Schulalltag.

 

 

 

Abschrift

 

DER HANDARBEITSUNTERRICHT

 

Die Handarbeiten zerfallen in drei Gruppen:

 

Arbeiten, zu welchen man nur der Nadel und des Garnes bedarf und bei welchen durch Verschlingung der einzelnen Fäden nicht nur Stoff, sondern zugleich geformter Stoff, sich der Gegenstand selbst hervorgebracht wird.

Hierher gehören: Stricken, Häkeln, Knüpfen, Klöppeln, Filetarbeit usw.

 

II.

Diejenigen Arbeiten, zu welchen man des Stoffes und der Nadel bedarf.

Die Tätigkeit der Arbeitenden besteht in dem Zerteil des Stoffes in zueinander passenden

Formen und in dem Zusammenfügen derselben zu einem Gegenstand.

Hierher gehören: Weißzeugnähen, Schneidern, Flicken, Stopfen usw.

 

III.

Die Arbeiten, welche zur Verschönerung, der Vernützlichung auf dem fertigen

Gegenstand angebracht werden.

Hierher gehören: Namensticken, Weißsticken, Buntsticken, Kreuzstichsticken usw.

 

Was soll der Handarbeitsunterricht bezwecken?  

 

I.

Der Unterricht soll den Grund zu allen Handarbeiten legen.

 

II.

Er soll die Ausbildung so weit führen, dass eine jede unentbehrliche Handarbeit             g

selbstständig ausgeführt werden kann.

 

III.

Er soll die weitere Selbstausbildung möglich machen.

 

 

Was ist notwendig um diesen Zweck zu erreichen?

 

     I.

Es müssen verschiedene Strick-, Flick- und Näharbeiten gelehrt werden.

 

II.

Der Unterricht muß all das Wissen lehren, welches die selbständige Anfertigung

der Arbeiten erfordern.

 

III.

Eine jede Arbeit soll nach einer richtig und für gut befundenen Regel ausgeführt werden.

 

IV.

Die Lehrerin führe mir etwas aus selbst aus, sondern leite nur zur Anfertigung an.

 

V.

Die Lehrerin soll es verstehen, durch den Unterricht die Lust und Liebe zur Arbeit bei

den Kindern zu erwirken.

 

 

Damit der Unterricht ein allgemeiner Bildungsgegenstand werden, ist erforderlich:  

 

Daß er planmäßig erteilt werde.

 

   II.

Daß er womöglich eine ganz Klasse beanspruche (Klassenunterricht).

 

 

Welche Lehrformen sind hierzu nötig? 

 

    I.

Die Vortragende und Mitteilende.

 

II.

Die Abfragende

 

 

Welche Veranschaulichungsmittel?

 

I.

Das Zeichnen an die Wandtafel

Das Vorarbeiten

 

II.

Das Vorzeigen verschiedenen Muster, Stoffe und Garne (mit nötiger Besprechung).

Der ganze Handarbeitsunterricht soll ein Gang vom Leichten zum Schweren, vom

Einfachen zum Zusammengesetzten, vom Erlerntem zum Erdachten sein.

 

Schulordnung  

 

    I.

Die Schülerinnen haben sich einige Minuten vor dem Beginn des Unterrichts einzufinden

und ruhig auf ihren Plätzen zu verweilen bis zum Eintritt der Lehrerin. Eine dazu

bestimmte Schülerin kann die Aufsicht führen und für jede Störung verantwortlich ge-

macht werden.

 

II.

Beim Eintritt der Lehrerin in das Schulzimmer stellen sich alle Schülerinnen als Zeichen

des Grußes und bleiben so lange stehen, bis sie zum Sitzen befohlen werden. Ebenso

stellen sich die Schülerinnen beim Eintritt eines Erwachsenen.

 

III.

Die Lehrerin sei sehr pünktlich im Anfang und Schluß der Schule. Ebenso streng halte

sie auf das pünktliche Kommen der Schülerinnen.

 

IV.

Die Haare müssen gekämmt, Gesicht und Hände gewaschen, die Kleider rein und ganz

sein. Wenn nicht, so werden die Schmutzigen nach Hause geschickt, um sich in Ordnung

zu bringen und wieder zu kommen.

 

V.

Es ist streng auf Aufmerksamkeit, Fleiß und Gehorsam der Schülerinnen zu achten.

 

VI.

Keine Schülerin darf die Lehrerin rufen. Hat sie etwas zu sagen, so stelle sie sich auf, oder

gebe ein Zeichen mit der Hand, spricht aber nicht eher, als sie dazu aufgefordert wird.

 

VII.

Die Schülerinnen haben die Lehrerin um alles zu bitten und dann höflich zu danken.

 

VIII.

Die Schülerinnen sollen freundlich, liebreich und verträglich unter einander sein.

Angeberei ist streng zu untersagen.

 

IX.

Die Schülerinnen sollen immer eine Nebenarbeit bei sich haben, an der sie weiter arbeiten

können, wenn die Lehrerin am Unterweisen verhindert ist.

 

X.

Das Sprechen der Schülerinnen untereinander, das Essen in der Schule, sowie das

Verlassen des Platzes ohne Erlaubnis ist streng verboten.

 

XI.

Die Lehrerin hat im Unterricht genau den vorgeschriebenen Weg einzuhalten und darf

nicht dulden, dass die Schülerinnen andere Arbeiten vornehmen.

 

XII.

Am Schlusse der Schule sammeln einige Kinder die Arbeiten und bringen sie der

Lehrerin, um sie im Schrank aufheben zu lassen.

 

 

Disziplin nebst einigen praktischen Andeutungen für die Lehrerin.   

 

Schuldisziplin ist der Inbegriff aller Einrichtungen und Maßregeln, durch welche der ordentliche Gang des Unterrichts und die Erreichung der Unterrichtszwecke erzielt wird.

Durch sie soll die Schule die Stätte guter Sitte und des Wohlverhaltens werden. Zur

Aufrechterhaltung der Schulordnung  hilft ganz besonders das genaue Einhalten der

Einrichtung. Letztere soll gedruckt oder  geschrieben in jeder Schule vorhanden sein und am Anfang eines Schuljahres von der Lehrerin vorgelesen und im Übertretungsfall von der

Dawiderhandelnden wiederholt werden. Ferner soll die Lehrerin mit gewissenhafter Genauigkeit die Versäumnistabelle führen und das Zuspätkommen ohne genügende Entschuldigung streng rügen und strafen. Um den Lehrplan, ohne dessen genaues Einhalten die Schule nicht vorwärts kommt, durchzuführen, liegt es der Lehrerin ob, die Arbeiten, welche die Schülerinnen in der Schule zu machen haben, zu bestimmen. Sie wird daher immer zur rechten Zeit die Eltern von dem Arbeitsmaterial, das ihre Kinder bedürfen, in Kenntnis setzen. Damit die Lehrerin in dieser Beziehung keinen zu schweren Stand habe und

anderseits die Schulordnung keine Störung erleidet, wird auf irgendeine Weise für das Bedürfnis ärmerer Kinder gesorgt werden müssen. Diese Sorge wird der Ortsvorstand übernehmen und die Lehrerin wird ihm behilflich sein. Die Arbeiten müssen alle in der Schule bleiben und dürfen nicht vor Beendigung mit nachhause genommen werden. Für einen geeigneten Aufbewahrungsort muß in der Schule gesorgt sein. Die Schülerinnen sollen immer mit dem nötigen Arbeitsmaterial versehen sein. Die Lehrerin ist befugt, zurückzuweisen, was nicht passend ist. Alles Arbeitsmaterial, was zum Ausbessern in die Schule gebracht, muß rein gewaschen und passend zu dem zu flickenden Gegenstand sein. Die Lehrerin achte streng darauf, dass die Kinder reinlich an Körper und Kleidung erscheinen. Sie suche Ehrgefühl bei ihnen zu wecken und überhaupt Sinn für Ordnung und Reinlichkeit sowie anständiges, sittsames Betragen den Mädchen einzupflanzen. Es ist der Lehrerin gestattet, fleißige und talentvolle Schülerinnen zu ihrer Hilfe bei den Schwächeren zu verwenden. Von den Schülerinnen wird erwartet, dass sie sich eine Freude daraus machen, ihren Mitschülerinnen nachzuhelfen, wenn sie die Lehrerin dazu bestellt.

 

 

Arbeiten, für die einzelnen Klassen eingeteilt.

 

  1. und II. Schuljahr

 

 

 

Stricken Vorübung. Das Halten des Strickfadens. Erlernung der verschiedenen Maschen und aller Bewegungen an einem Übungsstreifen. Teilweise Taktarbeit, Stricken mittel großer Kinderstrümpfe und Zeichnung an der Wandtafel unter anschaulicher Bezeichnung.

 

III. Schuljahr

Stricken größerer Kinder- und Frauenstrümpfe und Angabe der Berechnung.

 

  1. Schuljar

Stricken von Strümpfen jeder Art, Säumen, Anstricken beschädigter Kinderstrümpfe, durchbrochener Rand.

 

  1. Schuljahr

Stramintuch, Häkeln eines Musterdeckchens, das Hervorbringen von Mustern durch verschiedene Maschen, verschiedene Farben, Formen und Muster häkeln.

 

  1. Schuljahr

Stramintuch, Wäschezeichnen, Straminnähen und stopfen. Vergleichung der Stiche untereinander nach ihrer Herstellung und Verwendung.

 

VII. Schuljahr

Nahttuch, Frauen- und Mädchenhemd, Säumen von Taschentüchern usw.

 

VIII. Schuljahr

Druckknopf auf Karten und in Strümpfe, Flicktuch und Repetitionsarbeiten.

Das Stricktuch bleibt für Fortbildungsklassen vorbehalten.

 

 

Anforderungen an die Lehrerin

 

  1. a) In Bezug an die Lehrerin

 

I.

Fertigkeit in allen weiblichen Handarbeiten

 

II.

Kenntnis des Zweckes und der Natur der Handarbeiten. Ihre Regeln, Stoffkenntnis usw.

 

III.

Die Fähigkeit sich richtig, klar und gewand mündlich und schriftlich auszudrücken.

 

IV.

Rechnen

 

Zeichnen

 

VI.

Die Fähigkeit sich der verschiedenen Lehrformen zu bedienen.

 

 

  1. b) In Bezug auf ihre Persönlichkeit.

 

I.

Eine geschickte Hand, ein scharfes und kräftiges Auge.

 

II.

Sinn für Ordnung und Reinlichkeit und Achtsamkeit auch auf das Kleinste.

 

 

Der Unterricht beginnt mit dem Stricken.

 

Das Erlernen der verschiedenen Maschen an einem Übungsstreifen.

Lehrmittel: Zwei dicke Holznadeln, rote Kordel

Material der Schülerin: Zwei stählerne Stricknadeln, ungebleichte Baumwolle.

Die Lehrerin zeigt den Schülerinnen die rechte und linke Hand, das Innere und Äußere derselben und lehrt sie die Benennung der einzelnen Finger. Dann erklärt die Lehrerin das Auflegen des Fadens in folgender Weise: „Ich fasse das Garn mit der linken Hand, lege es auf der rechten von dem Äußeren nach dem Inneren derselben zwischen den kleinen und Ringfinger, ziehe es durch das Innere der Hand zwischen den Zeigefinger und Mittelfinger wieder heraus, Schlinge es zweimal um den Zeigefinger und zwar um das dritte und erste Glied und halte das Garn mit dem Mittelfinger und Daumen fest. Diese Bewegungen werden von den Schülerinnen so lange nachgemacht, bis sie eine vollständige Sicherheit erlangt haben. Dann wird zum Aufschlagen der Maschen übergegangen. Die Schülerinnen legen die Stricknadeln vor sich hin, den Knäuel ihres Garns zur Rechten, messen sich zu einem Aufschlag von 32 Maschen 2 – 3 mal die Länge ihrer Stricknadeln ab und halten den abgemessenen Faden mit Daumen und Zeigefinger fest. Das fortlaufende Garn legt man in vorgeschriebener Weise auf der rechten Hand auf. Den abgemessenen Faden legt man zwischen den kleinen und Ringfinger der linken Hand von außen nach innen, zieht ihn durch das Innere der Hand, macht mit dem Daumen eine Bewegung von unten nach oben, so dass sich eine Schlinge bildet aus der die Masche hervorgebracht wird. Man sticht von links nach rechts in die  Schlinge ein, legt den Faden um, zieht ihn durch die Schlinge, hebt dieselbe ab und zieht den Faden an. Zum Aufschlagen der Maschen gehören also 6 Bewegungen: Schlinge bilden 1, einstechen 2, umschlagen 3, durchziehen 4, abheben 5, festziehen 6.

Sobald das Bilden der Maschen verstanden ist, wird im Takt unter Beibehaltung obiger Benennung so lange geübt, bis die Maschen ziemlich richtig und gleichmäßig werden. Dann werden die zum Strickstreifen erforderlichen 32 Maschen aufgeschlagen und zum Erlernen der rechten Maschen übergegangen. Zur rechten Masche gehören 4 Bewegungen: Einstechen 1, umschlagen 2, durchziehen 3, abheben 4, oder ein, um, durch, ab oder auch 1,2,3,4. Zur linken Masche gehören auch 4 Bewegungen. Der Unterschied zwischen der rechten und linken Masche besteht darin, dass bei der rechen Masche von links nach rechts in die Masche gestochen wird und der Faden hinter der Nadel liegt, bei der linken Masche wird von rechts nach links in die Masche gestochen und der Faden muß vor der Masche liegen. An dem ersten Übungsstreifen wird ferner eingeübt: Die Randmasche als Vorübung zum Strumpf, 2 rechte

 

und 2 linke Maschen nebeneinander, das Aufnehmen der Schaftmaschen, das Vermindern    der Maschen auf zweierlei Art, das Stricken der Ferse, des Käppchens und das Abschlagen der Maschen. Beim Stricken werden die Kinder auf alle falschen Bewegungen und vorkommenden Fehler aufmerksam gemacht. Sie müssen diese an der eigenen und fremden Arbeit erkennen und verbessern lernen.

 

 

In den folgenden Abschnitten der handschriftlichen Aufzeichnungen beschreibt die Handarbeitslehrerin, ebenso wie in dem vorhergehenden Abschnitt zum Stricken, detailliert folgende Handarbeiten:

Der Strumpf,

Das Ausbessern der Strümpfe

Der Maschenstich

Das Häkeln

Das Nähen

Das Flicken

Garn und Faden

Leinwand

Baumwollzeug etc.“

 

 

Das Heft mit den handschriftlichen Aufzeichnungen von Fräulein Merkel hat uns Herr Erich Conrad zur Verfügung gestellt. Dafür herzlichen Dank.

 

 

 

BU:

Taschentuchbehälter aus Wolle, der im Unterricht von Handarbeitslehrerin Elisabeth Merkel

in den 1930er Jahre gefertigt wurde. Die beiden Teile werden mit Samtbändchen zusammengehalten. Die Oberseite ist mit winzigen Bommeln verzieht. Die Unterseite ist in Quadrate eingeteilt, die jeweils aus vier Blättern bestehen.

 

 

BU:

Elisabeth Merkel

 

 

Alle Fotos der Musterarbeiten: Bianca W

Brunhilde Trenz

 

Heimat- und Verkehrsverein Allendorf (Lumda)
Der Heimatverein hat auch museale Abteilungen, wie die große Blechspielzeugsammlund von Reinhold Gruninger. Es finden auch in normalen Zeiten Autorenlesungen statt