Neue alte Backordnung am Backhaus in Rödgen

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Die Backordnung von 1853 hängt nun am Backhaus in Rödgen. Der Förderverein vom Heimatmuseum Rödgen stiftete die Tafel. Professor Dieter Kraushaar, Vorsitzender des Vereins, erläuterte bei der Enthüllung einigen Interessierten Bewohnern des Stadtteils die Besonderheiten.

Es lohnt sich, einen Blick auf die Backordnung zu werfen und zu erfahren, welche Regeln zu damaliger Zeit für das Backen im Backhaus galten. Es ging anscheinend nicht immer friedlich zu, wenn sich die Ortsansässigen zum Brotbacken trafen. Die Backordnung wurde erlassen „um den in der hiesigen Gemeinde öfters vorkommenden Unfug und Unordnungen vorzubeugen und eine geregelte Backordnung einzuführen”. Dreißig Kreuzer Strafe musste derjenige zahlen, der beim Losen “Störung oder Zank dabei veranlasst”. Ein Kreuzer hätte heute ungefähr den Wert von 2 ct. Die Backordnung legte fest, dass die Strafgelder “zum Besten der Ortsarmen” verwendet wurden. “Der Denunciant erhält ein Drittheil der Strafe”, schreibt die Backordnung weiter vor. Jeden Tag von Montag bis Samstag haben sich alle, die am folgenden Werktag backen wollten, um 11 Uhr versammelt und es wurde unter Leitung eines Ortsvorstandsmitglieds die Reihenfolge ausgelost.

Das Backhaus wird auch heute noch genutzt. Das Lohplatz-Backen hat eine langjährige Tradition in Rödgen. Mehr zum historischen Backhaus kann man im Heimatmuseum erfahren. Weil dort vieles in den letzten Jahren didaktisch aufbereitet wurde, kommen auch gerne die Grundschulkinder aus der Hedwig-Burgheim-Schule zu Besuch. Untergebracht ist das Museum im Dachgeschoss des früheren Schulhauses, das 1969 nach dem Neubau einer Grundschule zum Bürgerhaus erweitert wurde. Zusammen mit Spritzenhaus, Backhaus, Viehwaage, der alten Schule von 1664 und der benachbarten Kirche war hier lange der Dorfmittelpunkt.