Landkreis Gießen erlässt neue Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Coronavirus

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Beschränkungen für Veranstaltungen nach Vorgabe des Landes-Eskalationskonzepts

Landkreis Gießen. Der Landkreis Gießen erlässt eine weitere Allgemeinverfügung zum Schutz vor dem Coronavirus. Damit folgt der Landkreis den Vorgaben des Eskalationskonzepts des Landes Hessen zur Eindämmung der Pandemie. Nötig ist dieser Schritt, weil das Robert Koch-Institut (RKI) am heutigen Mittwoch (25. August) für den Landkreis Gießen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 51 ausweist. Ab einer Inzidenz von 50 wird umgehend die dritte Stufe des Eskalationskonzepts erreicht.

Veranstaltungen in Innenräumen sind mit maximal 250, im Freien mit maximal 500 Personen möglich. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall Ausnahmen gestatten. Vollständig geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt. Die Regelungen gelten auch für private Feiern und Veranstaltungen in eigenen oder angemieteten Räumen. In Gedrängesituationen, in denen nicht der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sind medizinische Masken zu tragen.

Die Pflicht für die Vorlage eines Negativnachweises (also Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis) wird ausgeweitet: Der Negativnachweis ist erforderlich für die Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen in Innenräumen ab 25 Personen, den Besuch von Gastronomie in Innenräumen (eine Ausnahme gilt für Betriebskantinen), die Innenräume von Spielbanken, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Oper, Konzerte und Theater, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Sporthallen (Ausnahmen gelten für den Spitzen- und Profisport) sowie für körpernahe Dienstleistungen wie Besuche von Friseursalons oder Kosmetikstudios.