Die Vorkommen der streng geschützten Geburtshelferkröte im Steinbruch in Grüningen müssen schnellstmöglich geschützt werden!

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Bild: Ausrangierte Autos zwischen den verfallenen Gebäuden des ehemaligen Steinbruchs Nickel. Die FREIE WÄHLER fordern mehr Aktitvität bei den Rekultivierungsmaßnahmen.

POHLHEIM (fw). Die vorliegenden Stellungnahmen der Betreiberfirma, des Regierungspräsidiums Gießen (RP) und des Bürgermeisters der Stadt Pohlheim lesen sich wie Botschaften aus dem vorigen Jahrhundert, so die Presseerklärung der Fraktion der FREIE WÄHLER in der Pohlheimer Stadtverordnetenversammlung.

Scheinbar waren es goldene Zeiten, als man Löcher in der Landschaft mit Erde und Schutt einfach verfüllen konnte. So liest sich zu mindestens die Botschaft der Geschäftsführerin der Firma Nickel in Ihrer Stellungnahme am 31.05.2021, in der sie vordergründig die schlechte wirtschaftliche Situation der Erddeponie in Grüningen beklagt.

Entgegen der „Rechtsauffassung“ von Dr. Nickel nutzen Deponie-Kunden eben keine „fragwürdigen“ Alternativen „um den finanziellen und organisatorischen Mehraufwand für Gutachten und Laboruntersuchungen zu „umgehen“, um ihren Schutt nicht in Grüningen abzuladen. Die herauslesbare Unterstellung, dass Firmen Vorschriften umgingen, um anderswo billig deponieren zu können, setzt Firmen ins Unrecht, die die Hierarchie der Kreislaufwirtschaft: „Verwertung kommt vor Deponierung“, beachten.

Fachleute des RP Gießen legen sich auf das genaue Ende der Verfüllung des ehemaligen Steinbruchs Nickel in Grüningen nicht fest und meinen, in etwa 10 Jahren könne die Verfüllung beendet werden. Das Regierungspräsidium als zuständige Fachbehörde habe nach eigenen Angaben keinen entscheidenden Einfluss auf die Deponierung, außer die Verlängerungsanträge Jahr für Jahr zu genehmigen.

Grotesk erscheint die Aussage der Fachbehörde, dass bei Ausweisung eines Naturschutzgebietes das Motocross fahren und Bauwerke zur Freizeitnutzung ausgeschlossen seien. Mitglieder der FREIE WÄHLER aus Grüningen sagen dazu: „Uns ist nicht bekannt, dass irgendwann der Wunsch geäußert wurde, in diesem Gelände Motocross fahren zu wollen.“ Die genannten Aktivitäten seien im kulturhistorischen Bereich des LIMES sowieso juristisch ausgeschlossen.

Die Fachabteilung des RP erkläre, dass alles in bester Ordnung sei und alle Auflagen erfüllt würden. Dagegen spräche, so die Meinung der FREIE WÄHLER Pohlheim, dass das in 1991 durch Gutachten belegte und zu schützende Vorkommen des Kammmolches inzwischen ausgestorben sei.

Es grenze an Täuschung der Öffentlichkeit, wenn man verkünde, dass für faunistische Arten alles in bester Ordnung sei, aber die RP Fachabteilung über deren Zustand gar nichts oder nur wenig wisse.

Bild: Ausrangierte Autos zwischen den verfallenen Gebäuden des ehemaligen Steinbruchs Nickel.
Die FREIE WÄHLER fordern mehr Aktitvität bei den Rekultivierungsmaßnahmen.

Während einer Ortsbesichtigung am 10.06.2010 mit Pohlheimer Stadtverordneten, einem Vertreter des Bergamtes und Vertretern der Firma Nickel bestätigte der Fachmann vom Bergamt das Vorkommen von schützenswerten Amphibien. Der quantitative Umfang des Amphibien Vorkommens war zu dieser Zeit nicht bekannt und sollte untersucht werden. Vertreter der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) des RP Gießen haben an diesem Termin nicht teilgenommen und kannten daher die Details aus diesem Gespräch nicht.

Hier stellt sich an die Fachabteilung des RP Gießen die Frage: „Wurde anschließend eine solche Untersuchung nach der Ortsbegehung veranlasst und wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?“

Bei Beobachtungen von Naturschützern konnten in den folgenden Jahren noch vereinzelte Kontaktrufe, der nach Artenschutzrecht streng geschützten Geburtshelferkröte, festgestellt werden.

Es sollte für alle Beteiligte geklärt werden, ob nach Erteilung des Abschlussbetriebsplanes im Jahr 2016 das Bergamt noch zuständig ist, oder ob nun die Zuständigkeit für die Rekultivierung des ehemaligen Steinbruches alleine bei der Obere Naturschutzbehörde liegt?

Damit könnte die ONB ohne den „Schutzschild“ Bergamt, endlich ihre gesetzliche Pflicht zum Schutz der Natur wahrnehmen und die Rekultivierung nach den verbindlichen Plänen aus den Jahren 1991 und 2016 mit seinen Anpassungen an das Artenschutzrecht wahrnehmen.

Die „FREIE WÄHLER“ Pohlheim anerkennt die Rechte der Firma Nickel bezüglich der vereinbarten Verfüllmengen. Aber ebenso deutlich werden die Einhaltungen der Naturschutzauflagen gefordert. Daher sollte der Weg einer möglichen Kompromisslösung für die Verlagerung der Deponieflächen nicht vorab abgelehnt werden, sondern eine objektive Prüfung erfolgen.

Nach Wunsch der FREIE WÄHLER soll die Thematik im Ortsbeirat Grüningen zusammen mit Vertretern der Firma Nickel sowie Behörden beraten werden. Einen Ortstermin vor der Sitzung halten wir für sehr zielführend, damit sich auch die Öffentlichkeit ein Bild machen kann.

Die FREIE WÄHLER Pohlheim haben ein vitales Interesse an einer zeitlich befristeten Regelung über die Gestaltung des Deponiegeländes, der dem nördlichsten Abschnitt des „Obergermanisch-Rätischen LIMES“ angemessen ist.

Daher sind öffentliche Äußerungen des Bürgermeisters Ruck, man habe keinen Einfluss auf Privatflächen für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes, in der Sache falsch und dienten nicht Pohlheimer Interessen.

Im Bereich des neuen Naturschutzgebietes „Lückebachaue“ befinden sich nach Kenntnis der FREIE WÄHLER Pohlheim sehr wohl private Flächen.

Im abschließenden Resümee betrachten die FREIE WÄHLER die Aktivitäten der „Rekultivierungs Abteilung der Firma Nickel“. Bislang wurden als Rekultivierungsmaßnahmen im Verlauf mehrerer Jahre drei flache Mulden im Gelände hergestellt, in denen einfließendes Wasser sofort in den aufgefüllten Untergrund versickere. Außer diesem gescheitertem Versuch „Feuchtbiotope“ anzulegen, habe die „Rekultivierungs Abteilung der Firma Nickel“ über Jahrzehnte für den Artenschutz am Standort Grüningen nichts bewegt.