Wiese in Not !

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‘Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling’ auf einer Blüte des ‘Großen Wiesenknopfs’

Unterstützung zur Rettung einer Wiese gesucht.

Weil sich Verwaltung und Stadtregierung bisher von allen persönlichen und juristischen Eingaben ungerührt zeigen, suchen wir nun breite gesellschaftliche Unterstützung und wenden uns mit einem Offenen Brief an alle, an Dich.

Mitunterzeichnen kannst Du den Aufruf digital auf Open Petition hier
Die ‘Roos’ soll für immer blühen !

Oder Du sendest eine Mail an:
In-der-Roos@hollerbusch.work

 

Offener Brief
Gießen, den 19. Juli 2020

Für Arten-, Natur-, Wasser- und Klimaschutz In der Roos‘,
für das Leben, für uns alle.

 

An die Verantwortlichen aus
Magistrat, Stadtparlament, Ausschüssen, Naturschutzbehörden und Ortsbeirat Rödgen

 

An die Öffentlichkeit

 

In der Roos‘ ist Rödgens letzte alte Wiese innerorts. Dort leben u.a. die nach Naturschutzrecht streng geschützten Schmetterlinge Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Die Wiese wird extensiv, biologisch und gezielt bläulingsgerecht bewirtschaftet und gepflegt. Für den Biobetrieb ist die Fläche auch durch die unmittelbare Nähe zum Hof von hoher Relevanz 1).

Aber das artenreiche Biotop ist durch monetäre Interessen und überkommenes städtebauliches Denken akut massiv bedroht.

Dezember 2019 wurde im „Vereinfachten Verfahren für die Wiedernutzbarmachung von ehemals bebauten innerörtlich gelegenen Bereichen” ein Bebauungsplan beschlossen. Somit kam die Behörde um die Umweltverträglichkeitsprüfung herum.
Aber das vereinfachte Verfahren hätte nicht angewendet werden dürfen,2)
weil ‚In der Roos’ nie bebaut war. Und mit fachgerechter Bewertung der natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben hätte es so nicht zum Bebauungsplan kommen dürfen.

Sommer 2020 hat die Stadt Gießen begonnen die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge abfangen und auf eine völlig unzureichend entwickelte Fläche “umsiedeln” zu lassen. 3) Ausgegangen wurde bei den Bläulingen ‚In der Roos‘ von einer „schwachen“ und aufgrund der „isolierten Lage“ nicht dauerhaft überlebensfähigen Population. Abgefangen wurden aber 399 Falter. Ein so hoher Wert ist in der Fachliteratur nicht bekannt.

Aktuell wird die Zerstörung der Wiese weiter betrieben. Behauptet wird, dass die Populationen der Bläulinge durch das Abfangen letztes Jahr jetzt nur noch gering sei, sodass diese Praxis ohne Bedenken fortgesetzt werden könne. Eine Trasse der geplanten Straße wird regelmäßig gemulcht, um den Aufwuchs der Falterfutterpflanze Wiesenknopf zu unterdrücken.

Auch wenn durch das Verbringen der Schmetterlinge – eine rechtswidrige Praxis nach Überzeugung der vom NABU Hessen beauftragten Kanzlei 4)
das Bläulingsaufkommen in der Roos geschwächt hat, ist davon auszugehen, dass sich dieses wieder erholt, wenn die Wiese erhalten bleibt 5).

Es geht hier aber bei weitem nicht allein um zwei stark gefährdete Schmetterlingsarten.
Jeder Meter zerstörter Boden ist einer zu viel.
Wir brauchen vitalen Boden für den Erhalt
der Artenvielfalt,
als Basis unserer Nahrung,
als Reservoir und Filter von Grund- und Trinkwasser, für ein ausgeglichenes Kleinklima vor Ort, sowie als Hochwasserschutz und CO2Senke gegen den Treibhauseffekt.

Genauso wie wir die einstimmige Ablehnung des Stadtverordnetenversammlung gegen ein weiteres Gewerbegebiet in den Äckern Lützellindens sehr begrüßen, 6)
fordern wir von
Magistrat, Bauausschuss und Unterer Naturschutzbehörde
diese Einsicht auch bezogen auf den Lebensraum ‚In der Roos‘.

Lassen sie den Bebauungsplan fallen !

Ihre Kinder, Enkel und wir werden es Ihnen danken !

Eine weiterreichende Begründung unserer Forderung finden Sie im Hintergrundpapier.

Und Tipps zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ohne Bodenzerstörung geben wir Ihnen umfänglich und gratis. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen gerne.

die Unterzeichnenden


Hintergrund

1) Auf den im Bebauungsplan betroffenen hofnahen Flächen (mehr als die Bläulingswiese) haben die Schafe und Kühe des Naturland-Biohofs während der Stallzeit im Winter Auslauf. Würde diese Möglichkeit wegfallen wäre das dem viel zitierten Tierwohl sehr zuwider. Auch eine Halle müsste der Hof aufgrund der städtischen Planung aufgeben.

2) Im „Vereinfachten Verfahren“ nach § 13a BauGB setzt das Bundesverwaltungsgericht (mit Urteil vom 25. Juni 2020 – 4 CN 5/18 –, BVerwGE 169, 29-39 Rn. 25 f.) ein enges Verständnis an den Begriff „Innenentwicklung“. So genügt es nicht bloß, dass sich eine Fläche im Zusammenhang eines bebauten Ortsteils befindet, sondern es soll nur auf solche Flächen zugegriffen werden, die bereits baulich in Anspruch genommen wurden und durch die damit einhergehende Versiegelung ihre bodenrechtliche Schutzwürdigkeit jedenfalls teilweise schon verloren haben.
Die zu erhaltenden Flächen bestehen aber aus landwirtschaftlich genutzten Wiesen, Altbeständen von Streuobst und privat genutzten Gärten.

3) Das Abfangen und Aussetzen der Bläulinge an anderer Stelle wurde von der Unteren Naturschutzbehörde per Ausnahme zugelassen. Auf der Fläche wo die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge ausgesetzt wurden gab es schon Populationen beider Schmetterlingsarten.

Die Bestimmungen der s.g. Ausgleichsmaßnahme schreiben vor, die gewählte “Ersatzfläche“ bläulingsgerecht weiter zu entwickeln. Also durch gezielte Mahd die Falterfutterpflanze Wiesenknopf und die Wirtsameise zu fördern. Das dauert aber mehrere Jahre und rechtlich muss eine Ausgleichsmaßnahme erst volle Wirkung entfalten, bevor mit dem Grund der Maßnahme, also der Zerstörung an anderer Stelle begonnen werden darf. Im Jahr 2020 wurden zwar Bestimmungen für die Entwicklung der Fläche erlassen, aber prompt nicht eingehalten. Auch in 2021 wurden diese nur mangelhaft umgesetzt (Randsäume mit gemäht, zu tiefe Mahd, Schnittgut zu kurz liegen gelassen, zu schweres Gerät verwendet).

Zudem haben einige Wiesenknopf-Ameisenbläulinge den Weg zurück ‚In die Roos‘ gefunden. Das widerlegt die Behauptung, es würde sich um eine isolierte Population handeln. Damit liegt auch nahe, dass die Populationen „In der Roos“ für die umliegenden Teilgebiete des Natura 2000 Gebietes Auenwiese Josolleraue, in der die Bläulinge auch als Erhaltungsziele ausgewiesen sind, von Bedeutung sind.

4) Die Auffassung des NABU Landesverbandes Hessen, vertreten durch die Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer, dass die Maßnahmen des Abfangens und “Umsiedelns“ in diesem Jahr rechtswidrig sind manifestiert sich in verschiedenen Rechtsbehelfen. So ist dem ausführlichen Schreiben vom 14. Juni 2021 an die Untere Naturschutzbehörde Gießen dargelegt worden, mit welchen rechtlichen Mängeln die Abfang- und Ausgleichsmaßnahme behaftet ist. Dieses Schreiben ist auch Grundlage der am selben Tag eingelegten Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Gießen.
Zuletzt ist am 07. Juli 2021 die Rechtsauffassung im Widerspruch gegen die der Ausgleichsmaßnahme zugrundeliegenden Ausnahmegenehmigung deutlich gemacht worden.

Ausschnitt aus dem Widerspruch vom 07. Juli ‘21:

“Bezüglich der Widerspruchsbegründung beziehen wir uns auf unser Schreiben vom 14.06.2021, indem wir bereits dargelegt haben, dass die erteilte Genehmigung nicht den Anforderungen des § 45 Abs. 7 S. 3 BNatSchG entspricht und daher rechtswidrig ist. Es steht zu befürchten, dass der Erhaltungszustand der Population durch die Zerstörung der Teilpopulation „In der Roos“ verschlechtern wird. Der Ersatzlebensraum „Krebswiesen“ ist nicht geeignet, weitere Exemplare der Schmetterlingsart dort anzusiedeln. Vielmehr ist von einem gesättigten Zustand auszugehen.

Mit Schreiben vom 18.06.2021 wurde von der Unteren Naturschutzbehörde der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt. Die in diesem Schreiben angeführten Gründe zur Ablehnung der Außervollzugsetzung sind nicht nachvollziehbar. Es wird daher nochmals beantragt bis zur Entscheidung im Widerspruchsverfahren, sowie einer Entscheidung der beim Regierungspräsidium Gießen anhängigen Fachaufsichtsbeschwerde, den Vollzug auszusetzen.”

5) Trotz ökologisch widersinnigen Absammelns sind noch immer Bläulinge in unbekannter Menge ‚In der Roos‘. Und die Tiere finden nach der Verbringung zurück.
Entscheidend für eine Erholung des Falterbestands sind eine hohe Dichte der Futterpflanze Großer Wiesenknopf und der Wirtsameise – beides ist ‚In der Roos‘ gegeben, wenn sie nicht weiter zerstört wird.

6) siehe hierzu z.B.

https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/giessen-stellt-sich-gegen-regionalversammlung-90808652.html

Es geht um mehr.

In der Roos‘ ist für sich genommen mehr als Grund genug für diesen Brief und wir fordern von der neuen Stadtregierung – die einen neuen Stil an den Tag legen möchte – die Pläne der Bebauung zu stoppen und das Habitat „In der Roos“ leben zu lassen. Noch ist es möglich !

Ein Stopp wäre klug, weitsichtig und auch im eigenen Interesse der politisch Verantwortlichen. Denn für eine grün dominierte Koalition wäre ein Festhalten
an der zerstörerischen Planung so, oder so ein Gesichtsverlust:
Entweder ‚In der Roos‘ wird – wie z.B. auch der Dannenröder Wald –
durch grüne Regierungsverantwortung platt gemacht, oder durch das laufende Normenkontrollverfahren kippt die Planung gerichtlich.

Der Widerstand für den Erhalt der Wiese ‚In der Roos‘ ist aber auch Anlass für die umfassende Forderung nach einem überfälligen Wendepunkt in Gießen im Umgang mit der Lebensgrundlage Boden hin zu einem Ende der Baupläne ins Grüne.


Warum diese Grundsätzlichkeit und Dringlichkeit ?

Was bedeutet Boden ?

  • Boden ist Lebensraum für tausende Arten von Pflanzen, Tieren und Pilzen.
  • Boden filtert und speichert lebenswichtiges Wasser und bereitet uns Menschen Trinkwasser.
  • Ungestörter Boden ist wie ein Schwamm und beugt
    im Gegensatz zu Beton & Asphalt Überschwemmungen vor.
  • Boden dämpft durch seine Wasserhaltekraft und Vegetation Temperaturschwankungen und hilft durch Verdunstung gegen Hitze – ganz im Gegenteil zu Asphalt & Beton !
  • Boden ist als Acker, oder mit Wiesen und Weiden die Basis unserer pflanzlichen und tierischen Nahrung.
  • Durch Humusaufbau bindet Boden CO2 und ist daher unerlässlich in den Bemühungen gegen globale Erwärmung.
  • Boden als Lebensgemeinschaft, als Superorganismus leistet extrem viel,
    wenn wir ihn lassen – doch er ist sehr verletzlich !
  • Boden mit Feldern, Grünland, Hecken, Bäumen, Wäldern, Tümpeln, Mooren, Pfaden, Brachen … ist Labsal fürs Gemüt.

Boden kennt weder Nation, noch Landesgrenze, oder Grundbuch und Rendite.
Boden kennt vielfältiges Leben – von dem wir Menschen nur eine
unter Millionen Arten sind.
Boden kennt leider viel zu viel Missachtung und Zerstörung !


Was ist mit Versiegelung gemeint ?

Der Begriff Versiegelung ist eine verharmlosende Umschreibung für die Zerstörung der Lebensgrundlage Boden.
Selbst wenn künftige Generationen klüger handeln als jetzige Verantwortliche –
einmal abgetragener, verdichteter, verschlossener Boden ist auf lange Sicht zerstört.
Selbst nach s.g. Entsiegelung braucht ein von sonst wo verfrachteter, lange auf Halden durcheinander gewürfelt aufgetürmt zwischengelagerter Mutterboden (Oberboden) Jahrzehnte der Regeneration bis zur vollen ökologischen Funktion durch alle Schichten.

Mehr “Versiegelung“ befeuert das Artensterben durch Zerstörung von Lebensräumen, oder deren Degradierung z.B. durch Zerschneiden von Biotopzusammenhängen.
Mehr “Versiegelung“ bedeutet mehr Erwärmung vor Ort, erhöhtes Hochwasserrisiko, sinkenden Grundwasserspiegel, abnehmende Trinkwasserqualität, unfruchtbare Flächen und Tristesse.
Und weniger Naturerfahrung für Klein und Groß.


die Situation der Landwirtschaft

Mit jedem Quadratmeter landwirtschaftlich genutzten Bodens der zu Bauland degradiert wird steigen die Preise für Pacht und Kauf der stetig weniger werdenden Wiesen, Weiden und Äcker. Junge Menschen können es sich nicht mehr leisten einen landwirtschaftlichen Betrieb zu eröffnen. Viele bestehende Betriebe können die in den letzten zwei/drei Jahrzehnten bis ums dreifache verteuerten Pachten nicht mehr zahlen und geben auf.

Der Planet braucht uns nicht, aber wir brauchen den Planeten. Wir brauchen die ‚Roos‘ – als artenreiche Wiese, nicht als Baugebiet in dem später ein Blechstraßenschild mit gleichnamiger Aufschrift an den mutwillig zerstörten natürlichen Reichtum zynisch erinnert. Und wir brauchen bezahlbare Flächen für eine kleinbäuerliche, ökologische,
die Artenvielfalt fördernde Landwirtschaft.

Bodenerhalt hier stärkt nicht nur hiesige Landwirtschaft, sondern trägt zur Ernährungssouveränität im globalen Süden bei, indem die europäische Nachfrage billiger Agrarprodukte auf Basis postkolonialer Ausbeutung und modernem Landraub gebremst wird. Das muss der „Fairtrade-Town“ Gießen nicht nur bewusst sein, sondern Konsequenz und Umsetzung sind nötig.


die Baubranche

Die Bauwirtschaft hat einen zu großen Einfluss auf Verwaltung und Politik.
Sie muss sich neu erfinden, sich umorientieren, hin zu Sanierung, Umbau und Aufstockung statt Neubau im Grünen – was dann die längste Zeit grün war.

Vor allem muss sie einsehen, dass der Planet nicht mit ihrem Profitstreben wächst,
Ressourcen endlich sind und dass sie Geld weder essen, trinken, noch atmen kann.

 

Was braucht Gießen, was braucht Rödgen ?

Die Stadt trägt Verantwortung für die der letzten noch vorhandenen ortsnahen natürlichen Kleinode und muss endlich aufhören diese Lebensgrundlagen monetären Interessen zu opfern.

Keine s.g. Ausgleichsmaßnahme wird ihrem Namen gerecht. Ein kaputt gemachter Lebensraum lässt sich nicht ersetzen, der konkrete Schaden nicht kompensieren.

Teile der Gießener Politik streben an, die Einhunderttausender-Marke der Einwohner*innen zu reißen, um mehr finanzielle Zuwendungen vom Land Hessen zu bekommen.

Wir sagen, geben Sie diesen Plan auf !

Mit dem Mehr an Geld kann kein Verlust an Boden, also an Lebensgrundlage von unschätzbaren und unverhandelbaren Wert, ausgeglichen werden.
Lebensqualität wächst nicht linear mit der Menge an Geld.
Manche Güter sind unveräußerlich, wie die letzte artenreiche Wiese mitten in Rödgen.

Wir werden nicht mehr Menschen in Deutschland. Und Hunderte, wenn nicht tausende Zimmer, Wohnungen, Häuser sowie Gewerberäume stehen leer in Gießen, im Landkreis und benachbarten Kreisen. Es braucht keine weiteren zwanzig Einfamilien- und Doppelhäuser in Rödgen.

Schauen Sie sich die demographische Entwicklung an. Die Lebens- und Wohngewohnheiten werden sich weiter ändern, die Ein-Haus-eine-Familie-Nachfrage sinken – allein schon weil sie extrem ressourcenraubend ist.

Lösungen für Wohnraumbedarf gibt es reichlich.

Büroräume werden vermehrt durch die Umstellung auf Home Office frei.
So viele ältere Menschen wohnen seit dem die Kinder ausgezogen sind alleine, oder zu zweit in großen Häusern. Fördern Sie ein Kennenlernen von Jung und Alt zum Zwecke der Wohnraumvermittlung. Erweitern Sie das begonnene Konzept ‚Leerstand-Melder‘.

In begehrten Gegenden wird Wohnraum auf Parkdecks und Supermärkten geschaffen. Warum nicht auch in Gießen. In Rödgen würde sich eine Förderung zum Umbau leer stehender Scheunen eignen. Fortschrittliche Verwaltungen minimieren die Stellplatzordnung und damit den vermeintlichen Bedarf an Boden.

Helfen Sie die Lebensqualität auf dem Land (z.B. auch im Vogelsberg) zu erhalten, bzw. wieder zu gestalten. Stichwort Kurze Wege durch Versorgung vor Ort im Dorfzentrum.
Schaffen Sie Anreize im Dorf einen Laden, eine Praxis, eine Postfiliale zu betreiben. Sorgen Sie für guten ÖPNV und Fahrradinfrastruktur in der Breite.
Aber lassen sie dem ländlichen Raum das Land !

Führen Sie sich vor Augen, wie viel Wiesen allein in den letzten 25 Jahren in Gießen zerstört wurden !
Und für was ?
Für energetisch schlechtes und an Bodenzerstörung nicht zu verantwortendes Wohnen auf großem Fuß in flachen Häusern – siehe z.B. die Neubaugebiete Schlangenzahl und Kaiserberg. Und für noch mehr Gewerbeflächen, während in der Kernstadt Läden wegen zu hoher Mieten und Onlinehandel dicht machen.

 

Wir sagen STOPP !

Einfach und deutlich: Halt, so nicht weiter !

Nach allen ökologischen und klimawissenschaftlichen Erkenntnissen müsste es schon vorgestern geheißen haben:

Keinen Meter Boden mehr für neue Straßen, Häuser, Gewerbegebiete.
Nicht ‚In der Roos‘, nicht in Gießen, oder sonst wo.

Übermorgen wird zu spät sein.

Wir fordern Sie auf, heute umzusteuern und nicht die Fehler früherer Amtsperioden fortzusetzen, sondern diese zu beheben.

Schaffung von bezahlbarem Wohnraum geht ohne Lebensraumzerstörung.

Ein Fahrradstraßennetz braucht auch keine neuen Straßen und keine weitere Zerstörung der Wiseckaue.

Keine weitere Straße zwischen Leihgestener Weg und Schiffenberger Weg.

Bringen Sie Entsiegelung voran.

Verhängen sie ein Moratorium für Bauvorhaben in land- und forstwirtschaftlichen Flächen !

Bodenschutz ist Wasser-, Arten-, Natur-, Klimaschutz und Ernährungssicherung.

Bodenschutz ist also vorbeugender Katastrophenschutz.

Treten Sie als Stadt Gießen dem „Bundesbündnis Bodenschutz“ bei
und geben Sie ein gutes Beispiel für andere Kommunen.

Werten Sie Gießens Titel “Klima-Kommune“ auf.

Auch die Umsetzung von „2035null – Gießen klimaneutral“ impliziert Bodenschutz.

Und denken Sie bitte immer daran:
ohne gesunden Ökohaushalt keine Ökonomie von Dauer.
Das ist die Prioritätenfolge.

Seien Sie mutig
und setzen Sie ambitionierte ökologisch zukunftstaugliche neue Maßstäbe.

Unsere Unterstützung haben Sie.

Vielen Dank !

Ende des Offenen Briefs