
Teilhabeassistenz an Schulen: Felicitas Weber von den Sophie-Scholl-Schulen in Gießen und Bad Nauheim erklärt, wo gemeinsame Begleitung hilft und wo sie an Grenzen stößt.
Gießen/Bad Nauheim. „Darf ich mitspielen?“ Für manche Kinder ist schon diese Frage eine Hürde. Sie brauchen jemanden, der Kontakte anbahnt, zwischen ihnen und anderen Kindern vermittelt oder ein gemeinsames Spiel ermöglicht. Für Felicitas Weber, Gesamtleiterin der Teilhabeassistenz der Sophie-Scholl-Schulen Gießen und Wetterau und der proJuventis gGmbH, zeigt dieses Beispiel, wie viel die Unterstützung im Schulalltag umfasst. Die Lebenshilfe-Tochter proJuventis organisiert die Teilhabeassistenz am Standort Bad Nauheim. Teilhabeassistenz, wie die Leistung in der Region heißt, hilft beim Lernen, aber auch dabei, Beziehungen aufzubauen und zur Klassengemeinschaft zu gehören.
Die Sophie-Scholl-Schulen in Gießen (Grundschule und Gesamtschule) und in Bad Nauheim (Grundschule Wetterau) gehören zur Sophie-Scholl-Schulen gGmbH, einer Tochtergesellschaft der Lebenshilfe Gießen e.V. und der Lebenshilfe Wetterau e.V. Die gGmbH ist Trägerin von drei inklusiven Ganztagsschulen mit rund 640 Schülerinnen und Schülern. Rund 250 Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Teilhabeassistentinnen und Teilhabeassistenten gestalten den Schulalltag. In den jahrgangsgemischten Lerngruppen der Grundschulen lernen etwa 20 bis 22 Kinder gemeinsam, darunter mindestens fünf mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten.
Was die Reform vorsieht
Wie diese Begleitung künftig organisiert werden soll, ist Gegenstand einer politischen Debatte. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII sollen Jugendämter, Kitas und Schulen Assistenzangebote künftig gemeinsam planen. Solche Angebote sollen der Regelfall werden – das geht über das Teilen einer einzelnen Assistenzkraft hinaus. Eine Einzelassistenz soll möglich bleiben, wenn es kein geeignetes Angebot gibt oder es den Bedarf nicht deckt. Die Schulbegleitung nach SGB IX ist von dieser konkreten Regelung nicht erfasst. Als Ziele nennt die Bundesregierung unter anderem, Kommunen zu entlasten und Kosten zu dämpfen. Die Regeln zur Bildungsassistenz sollen ab 2028 gelten. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
Nach der ersten Lesung im Bundestag am 8. Oktober fand am 12. Oktober eine öffentliche Anhörung statt. Dabei äußerten Sachverständige erhebliche Zweifel an den erwarteten Einsparungen. Lydia Hajasch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe kritisierte in ihrer Stellungnahme, dass Aufbau, Betrieb und Ausstattung gemeinsamer Bildungsassistenz selbst finanzielle und personelle Ressourcen benötigen. Auch die kommunalen Spitzenverbände erwarten nach dem bisherigen Entwurf zusätzliche Belastungen. Sachverständige betonten zudem, dass gemeinsame Angebote ausreichend ausgestattet, erreichbar und für den konkreten Unterstützungsbedarf geeignet sein müssen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert, Änderungen bei der Schulassistenz nicht isoliert zu beschließen, sondern gemeinsam mit den für den Winter angekündigten Reformen der Eingliederungshilfe zu beraten. Die Rechtsansprüche auf individuelle Assistenz müssten rechtlich durchsetzbar bleiben.
Gemeinsame Begleitung in der Praxis
Gemeinsame Begleitung ist an den Sophie-Scholl-Schulen in Gießen und Bad Nauheim längst Praxis. Bei sogenannten Poollösungen unterstützt eine Assistenzkraft mehrere Kinder, zum Beispiel zwei, bei älteren Schülerinnen und Schülern teilweise auch drei. Eine starre Regel ist das nicht: Größere Pools seien grundsätzlich denkbar, in der Praxis seien die Bedarfe der Kinder aber oft so hoch, dass sich das nicht sinnvoll umsetzen lasse. „Wenn die Kinder entsprechend selbstständig sind und ihre Unterstützungsbedarfe gut zusammenpassen, kann das sogar Vorteile haben“, sagt Weber. Schließlich sollen Kinder lernen, Dinge alleine zu schaffen und sich auch gegenseitig zu unterstützen.
Nach Webers Erklärung arbeiten die Schulen dabei rechtskreisübergreifend: Ein Kind mit einer Bewilligung nach SGB VIII kann gemeinsam mit einem Kind mit einer Bewilligung nach SGB IX in einem Pool begleitet werden. Vereinfacht gesagt ist für Eingliederungshilfe bei einer bestehenden oder drohenden seelischen Behinderung grundsätzlich das Jugendamt nach SGB VIII zuständig. Bei körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderungen erfolgt die Unterstützung grundsätzlich nach SGB IX.
Doch nicht jeder Bedarf lässt sich so abdecken. Felicitas Weber berichtet von Kindern aus dem Autismus-Spektrum, die bei Veränderungen, Reizüberflutung oder sozialen Situationen eine sehr enge Begleitung brauchen. In einer Überforderungssituation sei unter Umständen sofort jemand nötig, der das Kind kennt und seine Signale versteht. Gerade bei Kindern, die ihre Bedürfnisse nicht selbst mitteilen können, sei es wichtig, dass jemand sie gut kenne. „Deshalb finde ich Poollösungen grundsätzlich richtig, wo sie sinnvoll sind. Aber sie dürfen nicht zur pauschalen Sparmaßnahme werden“, betont die Pädagogin. Maßstab müsse bleiben, was das einzelne Kind braucht.

Hürden im Alltag und Sorgen der Eltern
Schon heute erleben Familien nach ihrer Darstellung erhebliche Hürden. Bis eine Teilhabeassistenz bewilligt werde, müssten Anträge gestellt, Berichte geschrieben, Diagnostik vorgelegt und Gespräche geführt werden. Weber berichtet von Verfahren, die sich über Monate ziehen, und von beabsichtigten Stundenreduzierungen, obwohl Eltern und Schule weiterhin einen hohen Unterstützungsbedarf sähen. Bei Nachmittags- und Ferienbetreuung werde es zunehmend schwieriger, Assistenz bewilligt zu bekommen. „Ich habe schon Eltern erlebt, die in Gesprächen geweint haben, weil sie einfach nicht mehr wussten, wie sie den Schulalltag ihres Kindes sicherstellen sollen“, erzählt sie.
Mit Blick auf die geplante Reform stehe für viele Familien, die über Jahre für passende Unterstützung gekämpft hätten, nun wieder die Frage im Raum, ob das so weitergehen könne. „Und genau davor haben Eltern Angst: dass ihr Kind zwar weiterhin einen Platz in der Schule hat, aber nicht mehr die Unterstützung bekommt, um tatsächlich am Schulalltag teilhaben zu können“, sagt Weber.
Sie plädiert dafür, nicht nur über Kosten zu sprechen, sondern auch zu fragen, was sich im Schulsystem verändern muss: Sind Klassen zu groß, fehlt pädagogisches Personal, sind Strukturen zu starr? Mit multiprofessionellen Teams und kleineren Lerngruppen brauchten manche Kinder womöglich keine dauerhafte Einzelbegleitung mehr. „Das ist eine Entwicklung, in die wir investieren müssen. Wir können nicht erst die Unterstützung streichen und dann hoffen, dass das System schon irgendwie funktioniert.“
Was auf dem Spiel steht
Für den Schulträger formuliert es Patrik Mähling, Geschäftsführer der Sophie-Scholl-Schulen gGmbH und der proJuventis gGmbH, so: „Inklusion gelingt nur, wenn die Unterstützung im Schulalltag verlässlich ankommt. Wo ein Kind eine individuelle Begleitung braucht, muss das auch künftig möglich sein.“
Zum Schluss erinnert Weber daran, was auf dem Spiel steht: „Am Ende reden wir hier nicht über irgendwelche Kostenstellen, sondern über Kinder.“ Es gehe um deren Bildung, Entwicklung und soziale Kontakte – und um die Möglichkeit, selbstbestimmt am Leben teilzunehmen.




