Bäume für B49-Neubau außerhalb der legalen Rodungsphase gefällt! Straßenbaugegner*innen sehen „Symbol für zahlreiche Rechtsbrüche“

Die gefällten Bäume und die dadurch entstandene Lücke für den Bau der B49

Am Montag, den 14. September, wurden mehrere Bäume am Ufer der Wieseck nahe der Bahnlinie Gießen-Fulda gefällt. Sie standen auf einer Fläche, die für den Bau einer Brücke im Zuge des Neubaus der B49 im Kreis Gießen genutzt werden soll. Laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen solche Rodungen erst ab dem 1. Oktober vorgenommen werden. Ausnahmen sind nur bei „überwiegendem öffentlichen Interesse“ möglich, wie etwa der Gefahrenabwehr durch herabfallende Äste oder der Abwendung erheblichen wirtschaftlichen Schadens.

„Nichts von alledem liegt hier vor“, heißt es von den Gegner*innen des B49-Neubaus. Trotzdem hätten beide Naturschutzbehörden beim Landkreis und beim Regierungspräsidium zugestimmt. Die Bäume direkt am Radweg „R7“ westlich von Reiskirchen standen auf Gemeindeflächen. Im Februar 2026 hatten dort Versammlungen einschließlich einer Besetzung eines der Bäume stattgefunden. Sie verliefen friedlich und wurden von der Gemeinde auch nach Versammlungsrecht behandelt. „Wir haben aus mehreren Quellen erfahren, dass die Angst vor neuen Protesten nun zur Fällung führte.“ Ausbaugegner*innen hatten für den 29.9. eine Demonstration gegen die Baumfällungen und den Bau der Straße angemeldet. „Wer eine Versammlung verhindert, die dem Schutz von Bäumen dient, indem er die Bäume vernichtet, müsste dann auch die AfD vernichten, weil Menschen dagegen demonstrieren – da aber stellt sich der Staat schützend davor.“ Offensichtlich ginge es nicht um Versammlungsfreiheit, sondern nur um die Durchsetzung von Interessen.

 

Fortsetzung der Rechtsbrüche und Schummeleien beim B49-Ausbau

Die Baumfällungen reihen sich in eine Vielzahl von Manipulationen und Rechtsbrüchen ein, die Planung und Baubeginn der B49 begleiten. Inzwischen unbestritten sind die Nachweise, dass völlig überhöhte Verkehrsprognosen und Annahmen über Entlastungswirkungen der Planung zugrunde liegen. Die korrekten, von ihnen selbst ermittelten Zahlen lagen den Planungsbehörden vor, wurden aber bewusst nicht beachtet, sondern als „unplausibel“ beiseitegeschoben (wörtliches Zitat aus den Planungsunterlagen). Völlig verschwiegen wurden Verkehrszunahmen in benachbarten Orten, vor allem Grünberg. Im Zuge des Baubeginns kam es dann zu Manipulationen und Vertuschungen im Zusammenhang mit Artenschutzauflagen. So müsste es nach den geltenden Regeln ein aktualisiertes Artenschutzgutachten geben, nach welchem Anwohner*innen auch mehrfach nachfragten, aber nur hinhaltende Antworten erhielten. „Wir sind uns sicher: Das Gutachten gibt es gar nicht, aber das soll verschleiert werden“, heißt es aus der Initiative „Sanieren statt Planieren“, die sich in den vergangenen Monaten schwerpunktmäßig um Naturschutzfragen kümmerte. Auch die nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz angefragten Protokolle der Umsiedlung geschützter Tiere bestanden vor allem aus geschwärzten Seiten, aus denen sich dadurch nichts Sinnvolles mehr ergab. „Hier wird Akteneinsichtsrecht gebrochen, um die Brüche des Naturschutzrechts zu verschleiern.“ Schon Anfang August hatte die Obere Naturschutzbehörde eine pauschale Bestätigung formuliert, die sowohl die Umsiedlungsaktivitäten als auch die Qualität der Ersatzbiotope als korrekte Ausführungen zertifizierte. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Herbstumsiedlungsaktivitäten noch nicht einmal begonnen, während das Ersatzbiotop völlig zugewachsen und unbrauchbar war.

Beispielseiten aus den Begehungsprotokoll zur Eidechsenumsiedlung … fast alles geschwärzt

Die jetzigen Baumfällungen und die Zustimmung der Naturschutzbehörden würden diese Serie von Manipulationen und Rechtsbrüchen nun einfach fortsetzen, so der Vorwurf. Offenbar ginge es jetzt nach dem Motto „Ist der Ruf er ruiniert, asphaltiert es sich gänzlich ungeniert“. Die 17 Tage verfrühte Fällung hätte erkennbar keinen vernünftigen Grund eines „überwiegenden öffentlichen Interesses“. Der Bau der Straße wäre nicht dadurch gefährdet, wenn die gesetzliche Frist des 1. Oktober eingehalten worden. Schließlich sei auch in der Bauausschreibung für die Brücke erst der Oktober vorgesehen. Offensichtlich diene die Rodung ausschließlich der Verhinderung von Protestversammlungen, also einem Grundrecht. Die an der Fällung beteiligten Stellen wollen mit ihrem Handeln die Kritik gegen den Straßenbau verhindern. „Im Februar hatte die Gemeinde noch gesagt, dass sie sich selbst nicht für zuständig sieht, die Bäume zu fällen“, heißt es von den Ausbaugegner*innen. „Was sie jetzt zum Umdenken gebracht hat oder ob hier Verkehrsministerium, HessenMobil, Polizei oder anderen Stellen Druck auf die Behörden ausgeübt haben, bleibt uns im Moment verborgen.“ Mit der rabiaten Methode, das Versammlungsrecht zu unterlaufen, würden auch die wohlklingenden Worte des Verkehrsministers Mansoori und anderer Redner beim peinlich inszenierten Spatenstich am 24. August konterkariert, dass es zum Rechtsstaat gehöre, dass sich alle ans Recht halten und dass friedlicher Protest immer möglich sei.

 

Mehr Informationen: