Der Oberboden am Brückenbauwerk 3 der geplanten B49-Südumgehung Reiskirchen/Lindenstruth wurde gestern, wie in der Bauausschreibung festgeschrieben, abgetragen. Damit wurden alle möglichen Lebensstätten geschützter Arten und dort eventuell vorhandene Einzeltiere vernichtet. Dieses hätte laut Naturschutzgesetz und den Auflagen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nur nach einer erfolgreichen Umsiedlung der Zauneidechsen geschehen dürfen. Diese Umsiedlung hat nie stattgefunden. Daher stellt die Zerstörung eine Straftat dar.


Gegen die Verantwortlichen der Baumaßnahme wurde deshalb Strafanzeige (Download als PDF) eingereicht, in dem die Vorwürfe präzisiert und die Nichtumsiedlung der Eidechsen belegt wurde.




