Woran merkt man eigentlich, dass Wahlkampf ist?
Richtig: Nicht an neuen Ideen, nicht an leidenschaftlichen Debatten – sondern daran, dass sich plötzlich überall ehrenamtliche Hilfssheriffs die Einhaltung der Sondernutzungssatzung auf die Fahnen geschrieben haben.
Kaum ist ein Banner aufgestellt, wird es vermessen, beäugt und sicherheitshalber noch einmal kontrolliert, ob es auch wirklich, ganz bestimmt und ohne jeden Zweifel exakt den Vorschriften entspricht.
Der Zollstock ist griffbereit, die Presse wird mit bedeutungsvollem Kopfnicken informiert – Ordnung muss schließlich sein. Und ja: Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, sollte ihr selbstverständlich nachgegangen werden.
Fairerweise dann aber bitte bei allen Wahlkampfteilnehmern und nicht nur dort, wo es politisch gerade gut passt.
Fakt ist: Die BfL hat beim Aufstellen eines Werbebanners im Bürgerpark einen Fehler gemacht. Dort ist politische Werbung nicht zulässig. Ebenso wurde ein Banner in Eberstadt missverständlich platziert, da Werbeanlagen bekanntlich nur unter strengsten Bedingungen bis maximal 30 cm in den Gehweg hineinragen dürfen – wer kennt sie nicht, die allseits beliebten Zentimeterfragen des Kommunalrechts. Fehler, die nach Bekanntwerden, behoben wurden. Die BfL entschuldigt sich ausdrücklich für die entstandenen Missverständnisse.
Was uns allerdings beschäftigt:
Warum wird nur bei der BfL nachgemessen? Gemäß Vorgaben des Landkreises Gießen müssen außerhalb geschlossener Ortschaften Abstände von 10 m zur Straße gewährleistet werden. In der Kolnhäuser Straße springen einem die Wahlplakate geradezu direkt vors Auto, so auch im Kreisel in Richtung Langsdorf oder oben am Klosterwald, Abfahrt nach Muschenheim. Und warum war diese Leidenschaft für Regelwerke im Bundestagswahlkampf so erstaunlich gut versteckt? Das Plakatieren an historischen Beleuchtungskörpern innerhalb der Altstadt ist untersagt und stellt nach § 20, Satz 9 eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Bundestagswahlkampf schien diese Information trotz ausdrücklichen Hinweisen aus der Bevölkerung jedoch niemanden sonderlich zu interessieren.
Aber vielleicht ist das ja auch einfach Wahlkampf. Man erkennt ihn inzwischen zuverlässig am Geräusch ausziehender Zollstöcke. Und an der mutwilligen Zerstörung von Werbebannern mit Wahlaussagen der BfL, die nicht jedem gefallen, im Bürgerpark und auf dem Rewe-Parkplatz in Lich – die Strafanzeige ist erfolgt!




