Das Rebhuhn wurde zum Vogel des Jahres 2026 gekürt. In der seit Jahren vom NABU angeregten Aktion wurde ein Vogel gewählt, dessen Bestand seit Jahren rückläufig ist.Das hat nichts damit zu tun, dass das Rebhuhn auch gejagt werden darf. Doch gerade der Jägerschaft ist es zu verdanken, dass das Feldhuhn, wie es früher häufig genannt wurde, überhaupt noch existiert. Nicht zuletzt in Hessen versucht man seit einer Reihe von Jahren mit der Anlage von Futterplätzen dem feldgrauen Hühnervogel auf die Flügel zu helfen. An die Kette braucht man diesen Charaktervogel der Agrarlandschaft nicht zu legen, denn Ketten gehören zu seinem Alltag. So werden nämlich mehrere Rebhühner genannt, wenn sie in größerer Anzahl auftreten, was oft schon bei einem Brutpaar und seinen Nachkommen der Fall sein kann.
Geradezu kontraproduktiv ist es, wenn eine auflagenstarke deutsche Tageszeitung den falschen Vogel abbildet und statt des Hühnervogels mit der gedrungenen Gestalt und einer Größe von rund 30 cm ein Stein- oder Rothuhn abbildet. Das fiel nicht nur dem Marburger Ornithologie-Professor Dr. Martin Kraft auf.Immer mehr Menschen schätzen in diesen unruhigen Zeiten das Beobachten der Vögel als Freizeitbeschäftigung und freuen sich über jede für sie neue Vogelart. Aber nicht, wenn das Rebhuhn zur Zeitungsente wird. Dr. Hans-Wolfgang Steffek M.A. (Text und Bild)




