Einladung zur öffentlichen Sitzung der politischen Ausschüsse

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Zu einer gemeinsamen Sitzung treffen sich am Montag, den 21.02.2022 um 19 Uhr die beiden Ausschüsse Bau-, Land-, Forst- und Umweltausschuss (BLFUA) sowie der Haupt-, Finanz-, und Satzungsausschuss (HFSA) im Bürgersaal am Bahnhof in Londorf (Leestraße 12, 35466 Rabenau).
Die Tagesordnung ist diesmal mit vielen Bauthemen bestückt. Ein Großteil der Themen wird jedoch unter Ausschluss der Öffentlich diskutiert werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sensible Inhalte von Verträgen diskutiert werden, sowie Tagesordnungspunkte, die aus Wettbewerbsgründen nicht öffentlich diskutiert werden dürfen. Im Anschluss jedes “nicht öffentlichen” Tagesordnungspunkts wird das Ergebnis der Abstimmung mitgeteilt.
Los geht die Sitzung mit der Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans eines neuen Baugebietes “Am Kreuzacker 2” in Londorf. Hier handelt es sich um einen privaten Zusammenschluss mehrerer Rabenauer Bürger, die das vorhandene Baugebiet “Am Kreuzacker” erweitern möchten (TOP 3, Öffentlich!).
Weiter geht die Sitzung mit einer Beratung und Beschlussfassung den Bebauungsplan sowie über die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Auf dem Streich / Im Bruchfeld”. Hier ist der ehemalige Steinbruch entlang der Hauptstraße zwischen Odenhausen und Geilshausen gemeint. Der Besitzer möchte hier ein unter anderem Bauschuttrecyling betreiben, wofür die Änderungen beschlossen werden müssen. (TOP 4 & TOP 5, Öffentlich!).
Im nicht öffentlichen Teil geht es um die Erschließung einen Baugebiets in Allertshausen (TOP 8, Nicht öffentlich!), den Bebauungsplan zum Gewerbegebiet im Geilshausen (TOP 11, Nicht öffentlich!), und der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zum Baugebiet “Londörfer Feld” in Geilshausen (TOP 14, nicht öffentlich!).
Die Sitzung ist wie immer öffentlich. Unter Einhaltung der aktuell gültigen Corona-Schutzmaßnahmen ist jeder eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.
Weitere Information zur Veranstaltung sowie die Tagesordnung sind hier zu finden:

1 Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Nachtigall

    ist zwar 2 bis 3 Jahrzehnte her, aber ich habe viele Jahre in dem Parlament bzw. dessen Ausschüssen in einer kleineren ländlichen Gemeinde (herum) gesessen. Deswegen möchte ich Ihre Einschätzungen, was der Anteil der öffentlichen und nichtöffentlichen Teilen einer Parlamentssitzung etwas anders als Sie beleuchten.

    Sie schreiben:

    (……) “Ein Großteil der Themen wird jedoch unter Ausschluss der Öffentlich diskutiert werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sensible Inhalte von Verträgen diskutiert werden, sowie Tagesordnungspunkte, die aus Wettbewerbsgründen nicht öffentlich diskutiert werden dürfen. Im Anschluss jedes “nicht öffentlichen” Tagesordnungspunkts wird das Ergebnis der Abstimmung mitgeteilt.” (….)

    Ja formalrechtlich (d.h. nach der HGO) haben Sie recht, aber es geht doch ganz konkret darum, dass – falls Teile der Bevölkerung (eventuell vertreten von Parlamentsfraktionen) – im Vorfeld (und notfalls auch noch bei Beginn der Parlamentssitzung *) per parlamentarischen (notfalls rechtlicher **) Intervention die Frage geklärt wird, ob der in der TO zu behandelnde einzelne Punkt wirklich der Kontrolle der Bevölkerung (d.h. durch Ausschluss der Öffentlichkeit) entzogen werden darf.

    Warum ist das so?

    Parlamentarischer (und natürlich außerparlamerntarischer) Widerstand gegen den (ich nenne das so) herrschenden Block der Parteien ist nicht nur legetim, sondern gerade bei den in ihrem Artikel angesprochenen Fragestellungen (z.B. Verlust von landwirtschaftlichen Flächen) meiner Meinung nach dringend nötig (und übrigens in anderen Kommunen in der letzten Zeit auch erfolgreich). Dafür müssen aber diese Kräfte nicht nur ausführlichen den Sachverhalt gegenüber der Bevölkerung darstellen können (was der Erfahrung nach der herrschende Block nicht leisten kann oder will), sondern auch “Ross und Reiter” nennen zu können.

    Oder kürzer:

    Es ist nun einmal so, dass oft Probleme anschaulich sein müssen um sie darstellen zu können.
    D.h. Wissen ist Macht – Nichtwissen ist weniger machtvoll zu sein!

    * Vielleicht “rafft” sich eine Fraktion ja dazu auf am Anfang der Sitzung (bei der Abstimmung über die TO) zu versuchen den Anteil der nichtöffentlichen TOP zu minimieren. Erfahrungsgemäß ist dazu sinnvoll, dass die Menge der Öffentlichkeit – der wegen der natürlich coronabedingt weit auseinander gestellten Stuhlreihen – so zahlreich erschienen ist, dass ein Teil stehen muss. Meine Erfahrung ist, dass das schon Eindruck auf die sonst öfters “schnarchig” unterwegs seienenden Gewählten macht. (Denn deren häufigen Erfahrung ist, dass bei ihrer Vertretung der Bürgerinteressen wenig Interesse durch gut gefüllte Besucherreihen gewürdigt wird.)
    Ja ich halte das für sehr wirksam, denn ich bin voll dagegen, dass sich die Entscheidungsträger “wegducken” können. Es muss klar sein, wer für was “seine Hand gehoben hat”; nicht zuletzt deswegen, dass der Mitbürger die Chance hat, falls er “seinen” Vertreter beim Bäcker oder Metzger trifft “seine Meinung zu geigen”. Undemokratisch halte ich – das leider in letzter Zeit zu beobachtende Phänomen – dass der/die Politiker/in dem “Zugriff” der Mitbürger zu entziehen. (Völlig daneben finde ich z.B., dass die untere Rechtssprechung – “oben” ist das noch nicht entschieden – geurteilt hat, dass Demonstrationen vor den Privathäusern von Politikern verboten werden dürfen.)

    ** Nun ist der Termin schon am Montag. Vielleicht findet sich aber ein Rabenauer Bürger der am Montagmorgen (mit der öffentlichen Einladung zur parlamentarischen Ausschusssitzung in der Hand) nach Giessen zum Verwaltungsgericht fährt und dort eine einstweiligen Verfügung gegen seinen Ausschluss aus Teilen der Ausschusssitzung beantragt. Sollte dieser Mitbürger erfolgreich sein, dann muss der/die Ausschuss-Vorsitzende die Öffentlichkeit zulassen.