
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD), Kreisverband Gießen, fordert die Stadt Gießen auf, die Ladezone in der Schulstraße unverzüglich zu verlegen. Deren derzeitige Position behindert den Linienbus- und Radverkehr erheblich, verschlechtert die Verkehrssicherheit und verstößt nach Auffassung des VCD gegen geltendes Verkehrsrecht.
Die Schulstraße ist zugleich Fahrradzone und eine der am stärksten vom Stadtbusverkehr genutzten Straßen Gießens. Dennoch hat die Straßenverkehrsbehörde dort eine Ladezone so angeordnet, dass sich Linienbusse bei belegter Ladezone nicht begegnen können. Zusätzlich wird der Gegenverkehr durch haltende Lieferfahrzeuge schlecht einsehbar. Dies führt regelmäßig zu Zeitverlusten, abrupten Brems- und Beschleunigungsvorgängen und damit auch zu einer spürbaren Beeinträchtigung des Fahrkomforts für die Fahrgäste.
„Gerade auf einer zentralen Innenstadtstrecke mit hohem Bus- und Radverkehrsaufkommen muss die Flüssigkeit des Verkehrs oberste Prioritäthaben“, erklärt der Vorstand des VCD Gießen. „Die aktuell angeordnete Ladezone bewirkt das Gegenteil.“
Nach Ansicht des VCD wurde bei der Anordnung der Ladezone nicht das rechtlich gebotene mildeste Mittel gewählt. Eine Verlegung der Ladezone auf die Nordseite würde die Bedürfnisse des Lieferverkehrs weiterhin erfüllen, gleichzeitig aber Bus- und Radverkehr deutlich entlasten und sicherer machen. Der Korrekturaufwand sei gering, der Nutzen hingegen hoch.
Besonders kritisch sieht der VCD, dass die Ladezone von der Stadt mit dem Ziel einer „Verkehrsberuhigung“ begründet wird. Dies sei in einer Fahrradzone mit Tempo 30, hohem Fußverkehr und professionell geschulten Busfahrenden weder erforderlich noch zulässig. Verkehrsberuhigung dürfe nicht durch gezielte Behinderung des Umweltverbundes erreicht werden, sondern müsse – sofern überhaupt notwendig – durch Kontrollen erfolgen.
Zudem verschlechtert die Ladezone an ihrer derzeitigen Position die Verkehrssicherheit: Sie liegt in einer Innenkurve, erschwert die Sicht auf den Gegenverkehr und drängt Radfahrende in Bereiche, wo sie durch Dooring (das unvorsichtige Öffnen von Autotüren) besonders gefährdet sind. Die erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden Autos sind dann nicht vorhanden. Nach Berechnungen des VCD unterschreitet die verbleibende Fahrbahnbreite deutlich die vom Verwaltungsgericht Hannover geforderte Mindestbreite, um Begegnungsverkehr zwischen Bussen und nebeneinander fahrenden Radfahrenden sicher zu ermöglichen.
„Die Schulstraße wurde als Fahrradzone eingerichtet, um den Rad- und Busverkehr zu fördern. Diese Zielsetzung wird durch die Ladezone konterkariert“, so der VCD. Besonders widersprüchlich sei dies vor dem Hintergrund, dass die Stadt an anderer Stelle Maßnahmen (wie z.B. Busspuren und Vorrangschaltungen an Ampeln) zur Beschleunigung des Busverkehrs ergreife, während ausgerechnet auf der wichtigsten Innenstadtstrecke Behinderungen hingenommen würden.
„Taxistand und Ladezone gehören auf dieselbe Seite und das ist wegen der Biegung der Schulstraße klar die Nordseite“, so der VCD. Der Clubappelliert an die Stadt, die Verkehrssituation noch einmal unvoreingenommen zu betrachten: „Mit einer einfachen Verlegung der Ladezone ließen sich Sicherheit, Fahrplanstabilität und Attraktivität von Bus- und Radverkehr spürbar verbessern – ein Gewinn für alle Verkehrsteilnehmenden.“
Da die Stadt Gießen bisher trotz entsprechender Hinweise nicht eingelenkt hat, hat der VCD beim Regierungspräsidium Gießen eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht.


