LINDEN – Du fährst mit deinem Auto von Gießen kommend nach Linden Leihgestern. Vor dem Ortsschild wirst du durch ein Verkehrsschild auf eine folgende Baustelle hingewiesen. Wenige Meter später steht das Ortsschild und du darfst dann noch maximal 50 km/h fahren. Dann folgt ein Rohr als Schilderträger an dem kein Schild montiert ist. Dann kommt das nächste Hinweisschild auf die Baustelle, wenn du rechts abbiegst. Bevor du dich dann entscheidest, ob du rechts abbiegst oder geradeaus fährst, steht ein weiterer Schilderträger und weist auf das Ende des Radweges hin. Darüber ein kleines Schild mit Daten zu einer Versorgungsleitung. Dann siehst du den Hinweis „rechts geht es zur Volkshalle und zur Wiesengrundschule“ An der Spitze des Schilderträgerrohres wurde das Schild mit der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h montiert.



In deinem Autofahrerhirn kannst du jetzt einen Fehler machen und die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit mit dem Hinweis auf Volkshalle, Schule und Baustelle kombinieren, wenn du rechts abbiegst und dabei in eine 30 km/h Zone einfährst. Schon einen Augenblick später merkst du deinen Irrtum, denn es ist nicht die Fußgängerampel, die wegen eines Kurzschlusses in der Elektrik blitzt, sondern die Radarpistole, die vom Straßenrand aus dem Gebüsch, die Geschwindigkeit kontrolliert. Durch den kurzen Weg vom Ortsschild vorbei am 30km/h Schild bis zur Radarpistole war die Geschwindigkeit meines Pkw schon unter 50 km/h gesunken aber immer noch größer als 30 km/h. Aus dieser Geschwindigkeitsüberschreitung resultiert nun eine Einnahme von dreißig Euro für die Lindener Stadtkasse. Wäre das dreißiger Schild an dem freien Schilderträgerrohr nach dem Ortsschild montiert worden, wäre für mich als Autofahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung deutlicher erkennbar gewesen und es wäre kein Euro in die Lindener Stadtkasse geflossen. In der Gießener Straße, einmündend in die Hauptstraße, folgen dann noch mehrere 30 km/h Schilder. Alle wurden einzeln an Trägerrohren montiert ( Regelfall??? ) und geben jeweils einen deutlichen Hinweis auf die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit.


Es geht doch! Warum wurde dann dieses Geschwindigkeitsbegrenzungsschild hinter dem Ortsschild nicht in gleicher Weise eindeutig erkennbar montiert? Die “verwirrende Anordnung” von Schildern scheint ja nicht der Regelfall zu sein. Wenn die Geschwindigkeitsmessung lukrative Ergebnisse erzielen soll, werden offensichtlich entsprechende, Einnahmen steigernde Situationen geschaffen. Ein freies und bisher schilderfreies Trägerrohr ist ja nach dem Ortsschild vorhanden. Wahrscheinlich würden sich die meisten Autofahrer an eine klar erkennbare Beschilderung halten und müssten dann kein Verwarnungsgeld für Geschwindigkeitsübertretungen, resultierend aus Verwirrung stiftender Beschilderung, überweisen.




