Canyoning verboten!

393

Vor ein paar Wochen kam eine junge Frau beim Canyoning in der Starzlachklamm am Grünten bei Sonthofen ums Leben, weil die geführte Gruppe von einem plötzlichen Starkregen oberhalb der Klamm überrascht wurde und durch die plötzlich anschwellende Starzlach einige Sportler mitgerissen wurden. Beim Canyoning werden Wasserfälle in Tobeln und Schluchten durch Schwimmen, Rutschen, Hüpfen, Abseilen und “Gumpen-Springen” bewältigt.

vor dem Canyoningverbot

Im Ostertaltobel, ein Seitental des Gunzesrieder Tals im Allgäu, lange ein Zentrum dieser Sportart, ist das Canyoning seit 2019 verboten. Nicht wegen Unfällen und Gefahren für die betreffenden Sportler, sondern zum Schutze der Natur. Die vielen Gruppen suchten sich beliebig Zugänge zum Tobel und verursachten vielfältige Trampelpfade; Lärm und Müll nahmen  überhand. Und so schritten die Waldeigentümer, die Gemeinde Blaichach und der Landkreis Oberallgäu ein. Somit  kann man  den Tobel wie seit langen Zeiten nur auf einem nicht ganz einfachen, verwurzelten, aber an Gefahrstellen gesicherten Wanderweg bewundern und benötigt (ohne ständiges Fotografieren) etwa eine halbe Stunde dazu. Das Beitragsfoto stammt von vor 2019, alle anderen sind aktuell.

am Auslauf des Tobels und Zugang für die Wanderer

am oberen Ausgang des Tobels

der ruhige Auslauf des Tobels
ein Schwalbenwurzenzian
Kurt Wirth
Ex-Gießener, Weltbürger, Bürgerreporter seit 2012, interessiert an Natur, Wandern, (Inlands-)Reisen, aber auch an Geschichte, Zeitgeschichte, Politik.