Wahlrechtreform des Bundestages

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Macht!

Die Ampelkoaltion hat eine Wahlrechtsreform vorgelegt, um die vom Verfassungsgericht geforderte Höchstgrenze wieder einzuhalten. Es stellt sich nur die Frage, warum sie die Komponente der Direktwahl so verstümmelt, dass direkt gewählte nicht zwingend in den Bundestag kommen. Es ist für den einfachen Bürger schwierig zu verstehen, warum die Parteizentralen sich ihre Macht gegenüber den Orts- und Bezirksverbänden weiter zementieren.

Es hätte so einfach sein können, ein Beispiel wie es einfach, nachvollziehbar und direktdemokratisch sinnvoll gewesen wäre:
Partei X bekommt gemäß dem Ergebnis der Bundestagswahl, sagen wir mal 150 Sitze.
Außerdem gewinnt sie bundesweit 16 Direktmandate.
Somit kommen alle 16 Direktmandate nach Berlin und diese Anzahl wird von den 150 gewonnen Sitzen abgezogen. Es bleiben 150 Sitze, wovon 16 direkt gewählt wären.
So nebenbei wären dann 5% auch real die Grenze zum Einzug en den Bundestag.
Die einzigen die bei dieser Variante nicht gewinnen, sind die Bundesparteizentralen, sie würden ein wenig Macht verlieren. Das scheint ein NoGo zu sein! Direktdemokratie wird so klein gehalten, wie es eben geht.

Und wieder werden die Wähler*innen verarscht.

Ich kann jeden Menschen verstehen, der einfach die Faxen dicke von diesen Politiker*innen, deren Pöstchenschieberei und den nicht wirklich freien Entscheidungen haben.
Ich selbst war einmal bei der Linken. Auch dort war es so, dass den braven Parteisoldten, aber besonders den Poarteisoldatinnen die Posten zufielen. Nicht besser wie in anderen Parteien, ehr noch krasser, weil dort Quotenfrauen noch wahrscheinlicher sind. Aber um das umzusetzen, braucht man möglichst viele planbare Pöstchen.

Ich beende diese Zeilen mit einem Zitat aus Hamlet:
Etwas ist etwas faul im Staate Dänemark

2 Kommentare

  1. Lieber Markus,
    sieh Dir doch mal das CSU Ergebnis von 2021 an:
    – Zweitstimmenanteil 5,2% entspricht bei 598 Abgeordneten 31 Sitze
    – Direktmandate 45
    45 lässt sich nicht von 31 abziehen!
    Die 14 nennt man Überhangmandate und damit die alle reinkommen, gibt es dann für die anderen Ausgleichsmandate und dann wird der Bundestag größer.

    Momentan fallen bereits gut 8% Wählerstimmen unter den Tisch, kegelt man jetzt noch Linke und CSU raus, wären das dann so schlappe 18% – mit steigender Tendenz. Die ehedem “Großparteien” schrumpfen und es kommt eine Vielzahl neue hinzu.

    Die Schrauberei am Wahlrecht wird gemacht, weil man unter sich bleiben will!

  2. Hallo,

    die Wahlrechtsreform ist doch genauso ausgestaltet, wie Sie es fordern. Und es in der Tat sehr einfach!
    Schauen Sie es sich doch einfach mal richtig an. Z.B. hier: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/wahlrecht-reform-bundestag-ampel-630-abgeordnete-100.html

    Direktmandate werden von den zustehenden Mandaten nach der Stimmverteilung abgezogen.

    Die Änderung ist dahingehend, dass Überhangmandate nicht ausgeglichen werden. Das bedeutet, dass eine Partei X, die es nur auf 5% der Stimmen geschafft hat. Auch nur so viele Mandate besetzen kann, wie es den 5% entspricht. Das kann dann dazu führen, dass es mehr Wahlkreissieger der Partei X als zustehende Mandate gibt. Wenn das der Fall ist, wird eine Reihung nach erzielten Stimm gebildet und die schlechtesten Wahlkreissieger der Partei X fliegen hinten runter. Das passiert aber nur in einer handvoll Fällen.

    Verfassungsrechtliche Bedenken gibt es nur noch wegen der Grundmandatsklausel.

    Also nicht immer gleich die große machtpolitische Verschwörung vermuten, sondern die Fakten checken!