Rechtsabbiegen bei Rot nun erlaubt

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An der Ampelkreuzung in Grünberg darf per Fahrrad aus allen Richtungen bei Rot vorsichtig abgebogen werden.

An der Kreuzung Gießener Straße/Alsfelder Straße/Londorfer Straße in Grünberg wurden dieser Tage Grünpfeile für den Radverkehr installiert.

Nun darf per Rad aus allen Richtungen bei Rot abgebogen werden.
Grünberg ist nach Lich und Gießen die dritte Stadt im Gießener Land, in der Grünpfeile fürs Rad eingesetzt werden. Bereits im letzten Jahr wurden dafür bei der Hauptverkehrsschau die Weichen gestellt. Auf Anregung des Kreisverbands Gießen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) sprachen sich der damalige Bürgermeister Ide sowie Polizei und Hessen Mobil für die Maßnahme aus, die daraufhin von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises angeordnet und von Hessen Mobil jetzt umgesetzt wurde.
Die vier neuen Schilder gestatten den Rad Fahrenden, bei roter Ampel nach rechts abzubiegen. Voraussetzung ist, dass vorher gestoppt wurde. Fuß- und Kfz-Verkehr haben Vorrang und dürfen nicht behindert oder gar gefährdet werden. „Man muss sich also ein Stopp-Schild und einen Zebrastreifen an der Stelle vorstellen, damit man sich beim Abbiegen richtig verhält“, so ADFC-Vorstandsmitglied Jan Fleischhauer. Wer nicht stoppt, riskiere ein Bußgeld von 35 Euro.
Grünpfeile für den Radverkehr sind seit April 2020 in Deutschland möglich. Der Bund will so den Radverkehr fördern und einen kleinen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Die Bundesanstalt für Straßenwesen kam in ihrer jüngsten Studie zum Ergebnis „dass eine Anordnung des Rechtsabbiegens bei Rot für Rad Fahrende an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten ohne eine Gefährdung der Verkehrssicherheit grundsätzlich möglich ist“.
Der ADFC erhofft sich durch die Maßnahme nicht nur ein zügigeres Radfahren, sondern auch Verbesserungen für alle, die auf den teilweise sehr schmalen Gehwegen zu Fuß unterwegs sind. Bisher ist nämlich immer mal wieder zu beobachten, dass einzelne Radfahrende die roten Ampeln auf dem Gehweg umfahren, so dass es an den unübersichtlichen Hausecken schnell gefährlich werden kann. Der ADFC appelliert an alle Radfahrenden über 10 Jahre, Gehwege nicht per Rad zu befahren, sondern stattdessen stets die Fahrbahn oder etwaige Radwege zu nutzen. Immerhin gilt seit einem Jahr in Deutschland für verbotenes Radfahren auf Gehwegen ein Bußgeld von 55 bis 100 Euro. Grund ist, dass Radfahrende immer wieder an Grundstückszufahrten und Einmündungen angefahren werden, wenn sie auf Gehwegen illegal unterwegs sind. Sicherer ist da das Radfahren auf der Fahrbahn, wo die Radfahrenden im direkten Sichtfeld des Autoverkehrs unterwegs sind. Außerdem werden dann Personen, die zu Fuß gehen, nicht bedrängt, die dieses verkehrswidrige Verhalten zu Recht immer wieder kritisieren.
Die vier Grünpfeile werden vorerst auch die letzten Grünpfeile für den Radverkehr in Grünberg sein, denn an der nahegelegenen Kreuzung Bismarckstraße darf das Schild nicht montiert werden, weil dort dem entgegenkommenden Verkehr oder dem rechtsabbiegenden Verkehr mit grün leuchtenden Ampelpfeilen freie Fahrt angezeigt wird. Bei der aktuellen Rechtslage scheidet in diesen Fällen der Rad-Grünpfeil aus.

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