Grüne Ampel heißt nicht freie Fahrt – ADFC gibt Hinweise zur richtigen Nutzung der Ampel an der Ludwigstraße.

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An der Ampel Ludwigstraße/Goethestraße darf Fußverkehr auch queren, wenn Radverkehr grün hat.
An der Ampel Ludwigstraße/Goethestraße darf Fußverkehr auch queren, wenn Radverkehr grün hat.

Die Fahrradstraße in der Goethestraße ist für den Radverkehr eine wahre Freude, denn hier können Radfahrende bequem nebeneinander abseits des Autoverkehrs in die Innenstadt rollen. Besonderes Highlight ist die Ampel an der Ludwigstraße, die Radfahrende sicher erkennt, wenn sie über die weiß markierten Quadrate im Vorfeld fahren. So kann die Ludwigstraße bei langsamer Fahrt oftmals ohne Stopp gequert werden. Ganz neu ist die Idee übrigens nicht, denn diese Lösung gab es schon mal an der Licher Straße, wo von der Graudenzer Straße kommende Radfahrende über viele Jahre per Induktionsschleife sicher erkannt wurden und dann die Licher Straße per Ampel in Richtung Penny-Markt ohne Stopp queren konnten. Doch mit Umbau der Licher Straße wurde die in der Radwegrampe verbaute und noch heute gut sichtbare Induktionsschleife abgeklemmt und nun gilt dort wieder drücken und warten, obwohl es ein Leichtes wäre, die Radfahrenden dort auch wieder zu detektieren und so eine grüne Welle zu schaffen. Doch zurück zur Querung am Uni-Hauptgebäude: Wer dort entlang der Goethestraße fährt und den Traum der grünen Welle vor Augen hat, sollte aufpassen, denn die Realität ist nicht perfekt! Es gibt nämlich auch Menschen, die dort entlang der Ludwigstraße zu Fuß unterwegs sind und für die das Signal der Autoampel nicht gilt. Wer auf Schusters Rappen unterwegs ist, darf also jederzeit den Strom der Pedaleure queren und auch wenn der Fahrradverkehr grün hat, heißt das keinesfalls „Freie Fahrt“. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Gießen bittet daher alle, die dort mit dem Rad unterwegs sind, um besondere Rücksicht, auf dass der querende Fußverkehr nicht behindert oder gar gefährdet wird. Eine Fehlplanung ist die Situation dennoch nicht, denn Rad- und Fußverkehr gelten bei Ampelplanern bundesweit als bedingt verträgliche Verkehrsströme und so darf der eine dort queren, wo der andere schon grün hat. Zu beobachten ist das auch am Berliner Platz: Wer dort per Rad aus der Innenstadt in der letzten Grünsekunde in Richtung Ludwigsplatz fährt, erlebt regelmäßig, dass die querenden Fußgänger schon grün bekommen haben, wenn die Radfahrenden noch durchfahren. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme klappt aber auch das unfallfrei – schwierig wird es nur, wenn hinter den langsam fahrenden Radfahrenden noch ein Linienbus hängt und Sehbehinderte sich auf das piepende Grüngeräusch verlassen.