Gießen | In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Sozialgericht Gießen die Klage eines alleinstehenden Mannes aus Herborn abgewiesen, mit der er Unterkunftskosten für eine sechzig Quadratmeter große Wohnung in Höhe von 288 Euro monatlich vom Jobcenter haben wollte. Der 56-jährige bezieht seit dem 1. Januar 2005 Hartz-IV Leistungen. Das Jobcenter zahlte nur 259,20 € Kaltmiete für 45 Quadratmeter und ...