Presse-Info der Arbeitsagentur Gießen zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember: Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen fördern

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Tischler im Rollstuhl

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist in den vergangenen Jahren, analog der steigenden Erwerbsbeteiligung aller Personengruppen, stetig gestiegen. Menschen mit einer Schwerbehinderung sind in allen Branchen als Arbeitnehmer zu finden, besonders häufig jedoch im öffentlichen Dienst. Da eine Behinderung häufig im Laufe des Lebens, in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls, erworben wird, sind die Personen oft lebensälter.
Obwohl Menschen mit einer Schwerbehinderung häufig gut qualifiziert sind, gelingt es dieser Personengruppe nach dem Eintreten einer Arbeitslosigkeit schwerer eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Die Verweildauer in Arbeitslosigkeit und die Gefahr der Langzeitarbeitslosigkeit ist deutlich höher im Vergleich zu nicht-Schwerbehinderten.

Im November 2021 waren im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen 1487 schwerbehinderten Menschen arbeitslos registriert. Das waren 152 oder 9,3 Prozent weniger im Vergleich zum Vorjahresmonat. Der Anteil der Menschen mit einer Schwerbehinderung an allen Arbeitslosen, lag im Monat November 2021 bei 9,4 Prozent.
Vor dem Hintergrund des stetig ansteigenden Bedarfs an Fachkräften in nahezu allen Branchen sowie der zunehmenden Digitalisierung, ist die Teilhabe am Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen ein wichtiger Baustein. Neben der aktiven Fachkräftesicherung, bietet Inklusion aber auch einen deutlichen Mehrwert für das Betriebsklima und die Zusammenarbeit im Betrieb. Gelebte Vielfalt ist ein guter Nährboden für Kreativität und Motivation.

„Die Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung ist in den meisten Fällen eine win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hier liegt eine besondere Chance für Arbeitgeber, dem Fachkräftemangel zu begegnen“, erklärt Michael Beck, Geschäftsführer Operativ der Arbeitsagentur Gießen. „Die Arbeitsagentur unterstützt schwerbehinderte Menschen beim Berufseinstieg oder Wiedereinstieg in den Beruf. Neben einer umfassenden Analyse zur aktuellen Berufssituation und möglichen Unterstützungsbedarfen, stellen die Reha-Berater*innen bei Bedarf auch Kontakte zu weiteren Institutionen und Einrichtungen her.“

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden seitens der Arbeitsagentur als Rehabilitationsträgerin erbracht, sofern kein anderer Träger für die berufliche Rehabilitation zuständig ist. Leistungen zur Teilhabe werden erbracht um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen um damit die Teilhabe am Arbeitsleben auf Dauer zu sichern. Dazu gehören verschiedene Eignungsfeststellungsverfahren, berufliche Bildungsmaßnahmen sowie technische Arbeitshilfen bis hin zu speziellen Maßnahmen zur Teilhabe.

„Neben der Betreuung von Menschen mit Behinderung, ist die individuelle Beratung und Förderung von Arbeitgebern rund um das Thema Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein wichtiger Aufgabenbereich der Arbeitsagentur“, führt Beck weiter aus. „Unternehmen können sich bei allen Fragen einfach und unkompliziert an unseren Reha-Spezialisten wenden.“

Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe können Arbeitgeber Zuschüsse zu den Lohnkosten erhalten, wenn sie Arbeitnehmer mit einer Behinderung einstellen. Weiter können Zuschüsse während einer betrieblichen Aus- oder Weiterbildung an den Arbeitgeber gewährt werden. Auch die behindertengerechte Ausgestaltung des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes kann gefördert werden.

In der Arbeitsagentur Gießen steht Heiko Knorr für Arbeitgeberanfragen zu Menschen mit Behinderung telefonisch unter 0641 – 9393 302 oder per E-Mail unter giessen.161-reha@arbeitsagentur.de zur Verfügung.