Pohlheimer „Grüne” und NABU Kreisverband dulden Biotopzerstörung „Am schwarzen Morgen”

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POHLHEIM – (fw). Für alle Menschen, die sich mit dem „Flächenfraß“ in Kommunen beschäftigen, finden sich wertvolle Tipps und Anregungen gegen dieses Phänomen auf der Internetpräsenz des Umweltbundesamtes (UBA).

Das UBA nennt als Strategie gegen den Flächenverbrauch eine verstärkte Innenentwicklung als wesentlichen Baustein zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme.

Dieser Hinweis des Umweltbundesamtes wird von Stadtverordneten der Pohlheimer Grünen und SPD im Zusammenhang mit dem geplanten Gewerbegebiet „Garbenteich-Ost“, als stärkstes Argument gegen dessen Realisierung angemerkt.

In den Kreis der Gewerbegebietsgegner gesellt sich die „Spitze“ des NABU Kreisverbandes Gießen. Die NABU Vertreter haben in Pressemitteilungen angekündigt, gegen die, mit breiter Mehrheit der Pohlheimer Stadtverordnetenversammlung beschlossene, Gewerbegebietsplanung „Garbenteich-Ost“ zu klagen.

Begründet werden diese Gegenmaßnahmen, sowohl vom NABU Kreisverband Gießen als auch von Grünen Mandatsträgern mit dem Schutz der dortigen landwirtschaftlichen Nutzfläche und dem Erhalt der Biodiversität. Mit dieser hehren Argumentation wollen diese Menschen, die Umsetzung eines politisch mehrheitlich und über Parteigrenzen hinaus gewollten Projektes im Pohlheimer Stadtteil Garbenteich, mit juristischen Mitteln zu Fall bringen.

In einem im April 2021 erschienenen gemeinsamen Papier des NABU Deutschland in Kooperation mit dem Bundesverband Solarwirtschaft findet sich ein entsprechender Hinweis auf Seite sechs der auf das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verweist: „Das zentrale Prüfinstrument der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen (§§ 13 ff. BNatSchG) schreibt vor, dass vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen sind (§ 15 Abs. 1 S. 1 BNatSchG).“.

Für die Befürworter des Gewerbegebietes aus den Reihen von CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER waren die ausschlaggebenden Argumente die Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze sowie die zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung notwendiger städtischer Aufgabenbereiche. Verfügbare innerstädtische Flächen mit ähnlicher Eignung waren und sind nicht vorhanden.

Ganz anders verhält es sich mit den Flächen „Am schwarzen Morgen“ als Kita Standort. Hier gab und gibt es noch immer die bereits genehmigte innerstädtische Planung als alternativen Standort.

In Kenntnis des Paragrafen 15 des Bundesnaturschutzgesetzes hätten die Pohlheimer Grünen der Planung der Kita „Am schwarzen Morgen“ im Stadtteil Watzenborn-Steinberg niemals zustimmen dürfen. Dort wird die Bebauung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, angrenzend an das benachbarte Naturschutzgebiet „Lückebachaue“, eine urwüchsige, naturnahe Bachauenlandschaft, in der viele Amphibien, Vögel und Libellen ihren Lebensraum finden, in der Stadtverordnetenversammlung von der Fraktion der Grünen geschlossen mitgetragen.

Von den engagierten NABU Vertretern des Kreisverbandes Gießen ist kein Wort zu diesem unökologischen Verhalten zu hören. Dieser Eingriff wäre nach Bundesnaturschutzgesetz in jedem Falle vermeidbar, da ja eine neue Kita in der Stadtmitte, an Rathaus und Volkshalle in direkter Nachbarschaft zur bestehenden Kita „Sonnenschein“ gelegen, sich schon im Bau befinden könnte.

Das vorangehend beschriebene Verhalten kann sowohl die Glaubwürdigkeit der Grünen Mandatsträger in Pohlheim in dem Themenkomplex in Frage stellen und lässt eine fehlende Logik im Handeln der Spitzenvertreter des NABU Kreisverbandes Gießen erkennen.

Das Verhalten, einmal als „Anwalt für die Natur“ und im anderen ähnlichen Fall ohne Erkennbares Interesse an einer Vermeidung, steigert weder die Vertrauenswürdigkeit der „grünen Kommunalpolitik“ noch dient sie der Steigerung der Wertschätzung der Arbeit des NABU Kreisverbandes, als ernst zu nehmende Naturschutzorganisation.