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Besonderheiten in der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung - Kommunal-Seminar von Junger Union und Kommunalpolitischer Vereinigung

Neugewählte Kandidatinnen und Kandidaten in den Gremien, sowie der Landtagsabgeordneter aus dem Vogelsberg Kurt Wiegel (rechts)
Neugewählte Kandidatinnen und Kandidaten in den Gremien, sowie der Landtagsabgeordneter aus dem Vogelsberg Kurt Wiegel (rechts)
Grünberg | Mit den Abläufen in der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und deren möglichen Auswirkungen für die nächsten fünf Jahre machten sich am Wochenende neugewählte Stadtverordnete sowie kommunalpolitisch Interessierte auf Einladung der Jungen Union (JU) und der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) Vogelsberg im Restaurant „La Piazzetta“in Lauterbach vertraut.

Dabei hoben die Referenten hervor, dass der Magistrat nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) im Gegensatz zur Regierung in Bund und Land nicht nur von einer Partei oder Wählergruppe besetzt wird, der Erster Stadtrat nicht vom Bürgermeister bestimmt wird und beim Ausscheiden von Stadträten unter bestimmten Bedingungen frei von der Nachrückerliste ein neuer Beigeordneter bestimmt werden kann.

Junge Union Grünberg und Junge Union Vogelsberg

Man freute sich auf die Gäste aus dem Landkreis Gießen, die Junge Union Grünberg. Der JU-Vorsitzende Marcel Schlosser, die stv. Vorsitzende Anna Lena Küchenthal (beide jetzt im Grünberger „Stadtparlament“) zusammen mit dem stv. Vorsitzenden der JU Grünberg Dennis Bär besuchten die Stadt Lauterbach.

Kommunalpolitische Vereinigung Vogelsberg

KPV-Kreisvorsitzender Michael Apel erläuterte, dass bei einer zu besetzenden ehrenamtlichen Position, wie dem Stadtverordnetenvorsteher oder einem Ausschussvorsitzenden, die Mehrheitswahl, die auch offen erfolgen könne, vorgesehen sei. Hingegen werde bei zwei und mehr ehrenamtlichen Positionen, wie den Mitgliedern des Magistrates, stellvertretenden Stadtverordnetenvorstehern oder stellv. Ausschussvorsitzenden, das Verhältniswahlrecht angewandt, betonte der Referent.

Das Hare-Niemeyer-Verfahren

Dabei müssten schriftliche Wahlvorschläge eingereicht werden, die nach dem Auszählverfahren „Hare-Niemeyer“ auf die zu vergebenden Positionenverteilt würden. Anstelle verschiedener Listen gäbe es noch die Möglichkeit des „Einheitswahlvorschlages“, bei dem allerdings keiner mit Nein stimmen dürfe. Beim Ausscheiden eines Stadtrates oder eines stellvertretenden Vorsitzenden, können keine Neuwahlen stattfinden, sondern es werde ein Bewerber von der Nachrückerliste genommen. Eine Besonderheit in der HGO und dem Hessischen Kommunalwahlgesetz sei, dass die noch verbliebenen, stimmberechtigten Unterzeichner des Wahlvorschlages diesen innerhalb von vierzehn
Die Referenten aus dem Vogelsberg und die Besucher aus Grünberg
Die Referenten aus dem Vogelsberg und die Besucher aus Grünberg
Tagen nach dem Ausscheiden frei ändern könnten. So müsste nicht zwingend dernächste Listenkandidat nachrücken. Wichtig sei aber, dass noch genügend Bewerber zur Verfügung stünden, sonst verringere sich die Zahl der Gremienmitglieder wegen „Listenerschöpfung“. Der Erste Stadtrat einer Stadt als Stellvertreter des Bürgermeisters werde derjenige Bewerber, der den Listenvorschlag anführe, der die meisten Stimmen erhalte.

Berechnung Hare-Niemeyer

KPV-Kreisvorstandsmitglied Stephan Paule stellt anhand von Beispielen die Berechnung nach „Hare-Niemeyer“ der Sitze im Magistrat dar. Dabei spiele es eine entscheidende Rolle, ob es Listenverbindungen von Fraktionen gäbe. Zudem könnte die Zahl der Stadträte innerhalb eines halben Jahres nach Beginn der Wahlzeit (1. April) verringert werden und jederzeit erhöht werden, was zur Neuberechnung der Listenvorschläge, nicht aber zur Nachwahl führe.

Aufgaben und Rechte der Städte und Gemeinden

Dr. Jens Mischak, der im Jahre 2007 über die kommunale Wahlprüfung in Hessen (Kommunal- und Bürgermeisterwahlen) seine Doktorarbeit verfasste, unterrichtete zuvor über die Grundlagen der hessischen Kommunalverfassung, die Aufgaben und Rechte der Gemeinden sowie die Stellung der Stadtverordnete als kommunalen Volksvertretern. Er konnte auch spezielle Fragen aus den Reihen der Seminarteilnehmer beantworten. Der neuer Kreistagsabgeordnete der Jungen Union Vogelsberg, Michael Ruhl, erläuterte die besonderen Aufgaben der Landkreise, die sich im Gegensatz zur„Allzuständigkeit der Gemeinde“ gesetzlich auf bestimmte Aufgaben zu beschränken hätten, wie die Schulträgerschaft, Krankenhäuser oder die örtliche Sozialhilfe.

Weitere Informationen im Internet

Mehr Informationen bezüglich unserer politischen Standpunkte, sowie Kontaktmöglichkeiten finden sich im Internet unter der Adresse: www.ju-gruenberg.de

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Kommentare zum Beitrag

Christian Momberger
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Christian Momberger aus Gießen schrieb am 20.04.2011 um 11:35 Uhr
Interessante Info über die Vorgänge und Ämterverteilung mittels Wahlen in der Kommunalpolitik. War mir so nicht wirklich bekannt, nach welchen Wahl- und Nachrückerverfahren die Ämter wie ehrenamtlicher Magistrat und so besetzt werden.
Hallo Lieber Leser
freut mich, dass Sie meinen Artikel lesen. Sind Sie schon Bürgerreporter der Gießener Zeitung?
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Herzlichst, Ihr(e) Marcel Schlosser

von:  Marcel Schlosser

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Marcel Schlosser
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