Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – Den ersten Schritt tun!

Erfolgreiche Telefonaktion wird am 12. Mai wiederholt

Zum internationalen Tag der Pflege am Donnerstag, 12. Mai 2022 veranstalten die Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen in der Stadt und im Landkreis Gießen (BeKo) und der Pflegestützpunkt Gießen wie im Jahr zuvor einen Telefonaktionstag von 9 – 14 Uhr zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. „Die Nachfrage war so groß, und selbstbestimmtes Leben im Alter und bei Krankheit ist ein so wichtiges Thema, dass wir uns entschieden haben, diese Telefonaktion zu wiederholen“, berichtet Daniela Poppe, Koordinatorin und Beraterin der BeKo.

Was ist die richtige Vorsorge für den Ernstfall? Jeder Mensch kann in eine Situation kommen, in der er seine Wünsche nicht mehr äußern oder Entscheidungen nicht mehr selbständig treffen kann. „Die Frage nach der richtigen Vorsorge stellen sich viele Menschen leider oft erst dann, wenn der Ernstfall bereits eingetreten ist“, stellt Poppe fest. „Gerade bei einer Demenzerkrankung ist es wichtig, (noch) den richtigen Zeitpunkt zu finden“, so Poppe.

Es fällt vielen Menschen schwer in diesem Bereich Entscheidungen zu treffen und oftmals gibt es viele Fragen. Was kann ich eigentlich mit welcher Vollmacht regeln? Benötige ich dazu einen Rechtsanwalt? Wo hinterlege ich meine Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht? „Wir möchten mit dieser Telefonaktion unterstützen Schritt für Schritt den Einstieg in das Thema Vorsorge zu finden“, sagt Nils Freitag, Berater des Pflegestützpunktes. „Es kann helfen herauszufinden, welches Dokument persönlich das Wichtigste ist, und erstmal damit anzufangen“, so Freitag. „Dabei möchten wir helfen.“

Viele Menschen gehen davon aus, dass automatisch Ehepartner, Eltern oder Kinder an ihrer Stelle entscheiden dürfen. Das ist bisher jedoch nicht der Fall, auch Angehörige benötigen dafür eine Vollmacht. Liegt keine Vollmacht vor, muss das Gericht ggf. eine gesetzliche Betreuung anordnen. „Wenn sie das verhindern wollen, ist es notwendig rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen“, sagt Freitag. „Eine gesetzliche Betreuung wird immer dann notwendig, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht vorliegt – oder diese nicht gilt.“

Interessierte können sich zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung am Donnerstag, 12. Mai 2022 von 09 – 14 Uhr an die Mitarbeiterinnen der BeKo unter 0641 – 9790090 und die Mitarbeiter*innen des Pflegestützpunktes unter 0641 – 209164 -96 oder -97 wenden. Die Beratung ist kostenlos.

Die BeKo – Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen – und der Pflegestützpunkt sind seit vielen Jahren zentrale und erste Anlaufstellen zum Thema Pflege in Stadt und Landkreis Gießen. Pflegebedürftige, Hilfsbedürftige und ihre Angehörigen erhalten umfangreiche Informationen, Beratung und Hilfestellung zum Thema Alltagsbewältigung, zur wohnortnahen Versorgung und Betreuung sowie zur Inanspruchnahme von Leistungen.