August-Balzer-Weg ist wieder nutzbar – Verkehrsministerium lässt Sperrung aufheben

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Der August-Balzer-Weg in Gießen kann wieder genutzt werden.
Der August-Balzer-Weg in Gießen kann wieder genutzt werden.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Gießen ist erfreut, dass der August-Balzer-Weg in der Gießener Weststadt abseits der Messezeiten seit einigen Wochen wieder genutzt werden kann.

Vor rund drei Jahren wurden die Tore auf dem Weg dauerhaft geschlossen, was für große Verärgerung bei den Menschen in der Weststadt gesorgt hat, die den Weg z. B. für Spaziergänge in die Lahnaue nutzen.
Nachdem den ADFC immer mehr Klagen von Bewohnern erreichten, sprach er die Sperrung 2019 bei der Hauptverkehrsschau an. Doch damals sahen Tiefbauamt und Straßenverkehrsbehörde keinen Handlungsbedarf, denn sie ging davon aus, dass der August-Balzer-Weg Privatgelände sei. Wie Recherchen des ADFCs jedoch zeigten, ist der Weg für den öffentlichen Verkehr gewidmet, darf also von jedermann begangen und befahren werden. Eine dauerhafte Sperrung ist wie bei jeder anderen hessischen Straße nicht zulässig.
Seitdem wurde die Sperrung immer wieder beim Magistrat, aber auch bei der Politik vorgebracht, doch die Stadt beließ es dabei, Briefe an das dort tätige Unternehmen zu schreiben, die jedoch nicht zu einer Öffnung des Weges führten.
Nachdem der Weg auch nach mehr als zwei Jahren nicht wieder begehbar war, wurde im März das Regierungspräsidium Gießen gebeten, als Straßenaufsichtsbehörde und Kommunalaufsicht tätig zu werden, damit die Stadt Gießen wirksamere Maßnahmen als bloßes Briefeschreiben ergreift. Nachdem das RP mitteilte, dass „das Vorgehen der Universitätsstadt Gießen zurzeit nicht zu beanstanden“ sei, wurde das hessische Verkehrsministerium auf den Fall aufmerksam gemacht. Das Verkehrsministerium erkannte schnell, dass der Zustand so nicht bleiben kann. Das die Messe betreibende Unternehmen wurde inzwischen „angewiesen, die Tore am nördlichen und südlichen Ende des verpachteten und eingezäunten Teilabschnitts außerhalb des eine Schließung erfordernden Messebetriebs offen zu halten“, so das hessische Verkehrsministerium.
Der ADFC zeigt sich erfreut, dass das Ministerium in diesem Fall seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist und dass eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr nötig geworden ist. Nötig war aber noch, dass die Tore auf der Fahrbahn geöffnet werden, damit die Strecke auch per Rad befahren werden kann. Dies ist vor wenigen Tagen erfolgt, denn zwischenzeitlich verläuft durch den Weg auch die Umleitung für den Autoverkehr, da die Rodheimer Straße derzeit stadteinwärts wegen Bauarbeiten gesperrt ist. Entfernt werden müssen noch die Schilder, die die öffentliche Straße als „Firmengrundstück“ oder „Privatgrundstück“ ausweisen und Unbefugten das Betreten verbieten wollen.
Enttäuscht zeigt sich der ADFC von der Stadt, die zwar auf der einen Seite das Radfahren und Zufußgehen fördern will, aber auf der anderen Seite über viele Monate keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat und zugelassen hat, dass ein Unternehmen eine Straße einfach in Besitz nimmt und so eine wichtige Strecke der Nahmobilität gekappt hat.