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Rückgabe der Jugendhilfe an den Landkreis Gießen

Gießen | Stadtparlament - Antrag der FDP-Fraktion vom 25.04.2012:

Rückgabe der Jugendhilfe an den Landkreis Gießen
Der Magistrat möge berichten:

Welche finanziellen Änderungen im Haushalt der Stadt Gießen würden sich in den nächsten Jahren bei einer Rückgabe der Jugendhilfe an den Landkreis Gießen ergeben.

Begründung:
Die Jugendhilfe ist eine echte freiwillige Leistung der Stadt Gießen, Art und Umfang der Jugendhilfe ist gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber hat die Trägerschaft den Landkreisen zugeordnet, die Stadt Gießen hat diese Trägerschaft freiwillig übernommen.
Eine Rückgabe der Trägerschaft würde für den betroffenen Personenkreis keine Änderung in Art und Umfang nach sich ziehen. Für die Stadt Gießen ist eine Erhöhung der Kreisumlage, wohl auch des kommunalen Finanzausgleichs zu erwarten. Da dieser Haushaltsbereich aber einen zweistelligen Millionenbereich beträgt ist trotzdem von einer erheblichen Entlastung des Gießener Haushaltes auszugehen.

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Kommentare zum Beitrag

Peter Herold
14.276
Peter Herold aus Gießen schrieb am 05.07.2012 um 21:12 Uhr
Warum übernimmt die pleite Stadt solche freiwilligen Leistungen, die ansich Sache des Kreises sind.
An welcher Stelle wird dies zu Lasten der Gießener Bürger gehen ,-(
Hallo Lieber Leser
freut mich, dass Sie meinen Artikel lesen. Sind Sie schon Bürgerreporter der Gießener Zeitung?
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Herzlichst, Ihr(e) Frank Schulze

von:  Frank Schulze

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Interessensgebiet: Gießen
Frank Schulze
203
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