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„Betreuungsgeld ist ein Signal einer rückwärtsgewandten Familienpolitik“

Frauenbeauftragte Angelika Kämmler
Frauenbeauftragte Angelika Kämmler
Gießen | „Die Signalwirkung, die von der geplanten Einführung des Betreuungsgeldes ausgeht, ist für mich gesellschaftspolitisch rückwärtsgewandt und wird einer fortschrittlichen Familienpolitik nicht gerecht“, schlussfolgert die Frauenbeauftragte des Landkreises Gießen, Angelika Kämmler, in ihrer Stellungnahme zur geplanten Einführung des Betreuungsgeldes seitens der Bundesregierung.

Sie weist in diesem Zusammenhang auf einige Presseveröffentlichungen des Bundesfamilienministeriums hin. Darin heißt es zur Kinderbetreuung: „Die Verbesserung der Qualität von Betreuung, Erziehung und Bildung in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege stellt in den kommenden Jahren eine besondere Herausforderung dar.“ Und weiter: „Unsere Familienpolitik richtet sich an alle Familien, gleich welcher Form. Eine gut ausgebaute, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung hilft Alleinerziehenden und ihren Kindern ganz besonders. […] Für Kinder eröffnen sich durch einen längeren Besuch einer Betreuungseinrichtung bessere Bildungschancen.“

Angelika Kämmler stimmt dem teilweise zu, indem sie sagt: „Aus den Pressemitteilungen
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des Familienministeriums ist für mich eine Begründung für die Einführung des Betreuungsgeldes nicht ersichtlich. Ich begrüße es sehr, dass das Bundesfamilienministerium die frühkindliche Bildung, die in den Kitas vermittelt wird, anerkennt und wertschätzt und den Ausbau des Betreuungsangebotes fördert.“

Die Kreis-Frauenbeauftragte sieht vor dem Hintergrund des Betreuungsgeldes noch ein weiteres Problem. Es erscheint ihr wichtig, dass Frauen und Männer in dem Maße erwerbstätig sein können, wie sie es sich wünschen oder wie es erforderlich ist – auch wenn sie Kinder zu betreuen haben. Aus wirtschaftpolitischer Sicht sei es schließlich geboten, das vorhandene Fach- und Arbeitskräfte-Potenzial zu nutzen, meint Angelika Kämmler: „Der Staat investiert in Bildung und Ausbildung – und es scheitert an den Rahmenbedingungen, den gesamtgesellschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen.“

Landrätin Anita Schneider wünscht sich in diesem Zusammenhang mehr Unterstützung der Kommunen durch Bund und Land beim Ausbau der Betreuungsplätze. Zwar habe die aktuelle Versorgungsquote im Landkreis Gießen durch die Anstrengungen der vergangenen Jahre gut 41 Prozent erreicht, doch gebe es immer noch Kommunen im Landkreis, die eine Versorgungsquote unter 35 Prozent aufweisen. Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs U3 fordert sie daher Bund und Land auf, die Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung finanziell stärker zu unterstützen.

Aktuell gebe es etwas Bewegung von Seiten des Landes Hessen. Diese müsse dazu führen, dass die Städte und Gemeinden mit dieser wichtigen Aufgabe nicht allein gelassen werden, denn selbst die Betriebszuschüsse für die Kitas sind seit Jahren nicht mehr angepasst worden, was dazu führt, dass die Kommunen im besonderem Maße belastet sind. „Eine rasche Erweiterung der Betreuungsstellen und eine Verbesserung der Kita-Bedingungen ist viel wichtiger als die Einführung des Betreuungsgeldes“, sagt Anita Schneider und legt dabei den Schwerpunkt auf die U3-Betreuung als Garant für eine förderliche frühkindliche Entwicklung und Bildung.

Frauenbeauftragte Angelika Kämmler
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Landrätin Anita Schneider
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Kommentare zum Beitrag

Simone Linne
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Simone Linne aus Gießen schrieb am 30.06.2012 um 11:12 Uhr
Grundsätzlich sollten schlicht die Eltern entscheiden, welches Modell für sie und ihr Kind das passende ist. Da muss sich kein Staat einmischen und was die berühmten "anderen Leute" sagen, ist ebenso egal.
Dennoch ist dieses Betreuungsgeld in meinem Augen überflüssig. Niemand hat es gefordert, keiner erwartet und diejenigen, die es rein finanziell bräuchten, erhalten es z.T. gar nicht. Schade, es hätte sicherlich sinnvollere Möglichkeiten gegeben, Eltern zu unterstützen!
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