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Greilich in Brief an Gießener Brandinspektoren: „Ehrenamt darf nicht zum Opfer einer überarbeiteten EU-Richtlinie werden“

Setzt sich für den Erhalt des vorbildlichen ehrenamtlichen Engagements der Feuerwehren ein: FDP-Fraktionschef Wolfgang Greilich
Setzt sich für den Erhalt des vorbildlichen ehrenamtlichen Engagements der Feuerwehren ein: FDP-Fraktionschef Wolfgang Greilich
Gießen | Die in den Freiwilligen Feuerwehren entstandene Verunsicherung hinsichtlich einer möglichen Ausweitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie auf ehrenamtliche Tätigkeiten nahm der Gießener Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang Greilich, zum Anlass, sich in einem persönlichen Brief an den Kreisbrandinspektor Mario Binsch und Stadtbrandinspektor Burkhard Bellof zu wenden, um ihnen Unterstützung für die noch laufenden Verhandlungen zuzusagen: „Im Kern geht es um die Frage, ob die EU-Arbeitszeitrichtlinie, welche eine Arbeitszeitobergrenze von 48 Stunden vorsieht, auch auf ehrenamtliche Tätigkeiten ausgedehnt wird und somit die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren tangiert. Ich kann Ihnen versichern, dass die schwarz-gelbe Landesregierung, aber auch ich persönlich, die von den hessischen Feuerwehren vorgetragenen Bedenken vor dem Hintergrund der unklaren Pläne der Europäischen Union sehr ernst nehmen.“

Greilich erklärte in seinem Schreiben, dass die Sozialpartner auf europäischer Ebene aktuell mit der Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie beschäftigt seien. Gegenwärtig gebe
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es keine verlässlichen Informationen, ob an dieser Stelle die Einbeziehung ehrenamtlicher Tätigkeit überhaupt aufgegriffen werde. Im Übrigen sei die Frage, ob die Vorschriften zur Arbeitszeit auch für die Freiwilligen Feuerwehren gelten, nicht von Seiten der Kommission gestellt, sondern im Rahmen einer im Jahr 2010 gestarteten generellen Überprüfung der Arbeitszeitrichtlinie von Freiwilligen Feuerwehrverbänden aufgeworfen worden. Inwieweit sich eine solche Regelung nicht vielleicht doch auf den freiwilligen Feuerwehrdienst auswirke, bleibe dennoch unklar: „Käme es […] zu keiner Einigung der Sozialpartner, wäre die EU-Kommission am Zug, einen Vorschlag zur Reform der Richtlinie zu unterbreiten. Dann könnten nicht nur die mehr als 2.600 Freiwilligen Feuerwehren in den hessischen Kommunen, die vor Ort den Großteil des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe leisten, sondern auch die zahllosen Sanitäts- und Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und die vielen ehrenamtlichen Helfer in den Vereinen und allen Formen des freiwilligen gesellschaftlichen Engagements von einer solchen EU-Richtlinie betroffen sein“, so Greilich weiter.

Folglich würde eine Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeithöchstgrenze von 48 Stunden auf ehrenamtliche Tätigkeiten wie den freiwilligen Dienst in den hessischen Feuerwehren das mustergültige und für die Gesellschaft so wertvolle Engagement aller in Hessen ehrenamtlich arbeitender Menschen existenziell gefährden, was es zum Wohle aller hessischen Bürgerinnen und Bürger zu verhindern gelte.

Der liberale Mittelhesse begrüßte die Bereitschaft des hessischen Europaministers Jörg-Uwe Hahn, diesbezüglich gemeinsam mit dem Präsidenten des Hessischen Feuerwehrverbandes, Ralf Ackermann, ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen EU-Kommissar Laszlo Andor zu führen und sagte den Feuerwehren Unterstützung seitens der schwarz-gelben Landesregierung für die Verhandlungen mit den europäischen Sozialpartnern zu: „Mir liegt es sehr am Herzen, dass in den laufenden Verhandlungen dem hohen Stellenwert, der dem ehrenamtlichen Engagement in unserer Gesellschaft zuteil wird, Rechnung getragen wird. Wir dürfen nicht zulassen, dass eines der höchsten gesellschaftlichen Güter zum Opfer einer überarbeiteten EU-Richtlinie wird“, so Greilich abschließend.

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