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Zahl der Arbeitsunfälle in Mittelhessen leicht gestiegen

Gießen | Die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle in Mittelhessen betrug im vergangenen Jahr nach Angaben des Regierungspräsidiums (RP) Gießen etwa 4000. Gezählt wurden auch Unfälle, die sich auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereigneten (sogenannte Wegeunfälle). 241 Vorfälle waren so gravierend, dass die RP-Arbeitsschutz-Experten zur Untersuchung des Geschehens ausrücken mussten. Fünf Menschen starben an den Folgen des Unfalls. Im Jahr zuvor waren die RP-Beamten in 208 Fällen – drei davon mit Todesfolge – vor Ort. Auch 2012 scheint sich die negative Entwicklung fortzusetzen: Bereits in den ersten Monaten des laufenden Kalenderjahres ereigneten sich im RP-Bezirk drei schwere Arbeitsunfälle mit tödlichem Ausgang, der jüngste im Landkreis Marburg-Biedenkopf, zwei weitere bei Bauarbeiten in einem Schwimmbad im Landkreis Gießen und auf einer Mülldeponie im Lahn-Dill-Kreis. Deutschlandweit stieg die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Jahr 2010 auf über eine Million an. Auch die tödlichen Arbeitsunfälle nahmen in dem Jahr erstmals wieder zu. 674 Menschen verunglückten bei der Arbeit tödlich, was einem Anstieg
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von etwa acht Prozent gegenüber dem Jahr zuvor entspricht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die diese Zahlen veröffentlicht hat, führt den Anstieg auf die wirtschaftliche Erholung nach dem Krisenjahr 2009 zurück. Schwerpunkt des Unfallgeschehens sei nach wie vor die Baubranche. Während im Jahr 2010 über alle Arbeitsgebiete hinweg 26,4 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter zu verzeichnen waren, lag dieser Anteil in der Bauwirtschaft bei 66,5 je 1.000 Vollarbeiter. „Wenn es schnell gehen muss, bleibt der Arbeitsschutz oftmals auf der Strecke“, sagt RP-Arbeitsschützer Holger Lehnhardt. So würden unter Zeit- und Termindruck beispielsweise oft die notwendigen Sicherungen gegen Absturz unzureichend ausgeführt oder ganz weggelassen. Er habe auch feststellen müssen, dass Schutzeinrichtungen an Maschinen schon mal abmontiert oder außer Kraft gesetzt würden, um sich dadurch die Arbeit „zu erleichtern“. „Diese vermeintlichen Vereinfachungen führen immer wieder zu Arbeitsunfällen, mit zum Teil schlimmen Folgen für die Betroffenen und das Unternehmen“, sagt der RP-Experte. Denn neben dem menschlichen Leid führten unfallbedingte Ausfallzeiten der Beschäftigten auch zu enormen Kosten für die Betriebe. Schätzungen der BAuA zufolge entstand durch Arbeitsunfähigkeitszeiten im Jahr 2010 in Deutschland – gemessen an den Lohnkosten – ein Gesamtproduktionsausfall von 39 Milliarden Euro. „Um dem entgegenzuwirken“, sagt Lehnhardt „sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsplätze und Tätigkeiten einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen“. Dabei seien die notwendigen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten festzulegen. Die Palette dieser Maßnahmen reiche vom einfachen Schutzhandschuh im Labor bis hin zur elektronischen Zugangssicherung in einer komplexen Anlage. Auch organisatorische Schutzmaßnahmen, wie die tätigkeitsbezogene Unterweisung der Beschäftigten zählten dazu. Maschinen und Arbeitsgeräte müssten außerdem regelmäßig auf ihren sicheren Zustand überprüft werden. „Die Hauptverantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb liegt beim Arbeitgeber“, betont der langjährige Arbeitsschützer außerdem. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen müssten zwar für Unfallfolgekosten aufkommen, allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitsschutzpflichten nachgekommen sei. Werde bei der Untersuchung eines Arbeitsunfalls beispielsweise festgestellt, dass im Vorfeld keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde, fordere die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die gezahlten Leistungen vom Unternehmer zurück. „Dies ist mittlerweile gängige Praxis“, sagt Lehnhardt, denn auch die Unfallversicherungsträger könnten sich heute keine finanziellen Großzügigkeiten mehr leisten. In Mittelhessen ist das Regierungspräsidium Gießen zuständig für die behördliche Überwachung des Arbeitsschutzes. Neben der Aufsichtstätigkeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsschutzdezernate auch beratend tätig. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen in Unternehmen.

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