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Impfung für betroffene Schafherde: Gesundheitsamt des Landkreises lässt erste Maßnahme umsetzen

Gießen | Die mit dem Erreger des Q-Fiebers infizierte Schafherde ist seit dem Vormittag geimpft worden. Eine Mitarbeiterin des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor spritzte den Tieren auf einer Wiese bei Kleinlinden den Impfstoff. Die von dem Gesundheitsamt des Landkreises verfügte Maßnahme ist damit zur Hälfte umgesetzt worden. Eine weitere Impfung soll folgen. Außerdem wurden die weiblichen Tiere im Anschluss mit Ultraschall einer Trächtigkeitsuntersuchung unterzogen, da das Bakterium Coxiella burnetii besonders bei der Ablammung, also der Geburt, übertragen wird.

Schaf für Schaf wurde in ein Gatter gelotst. Nachdem die Identität durch die Ohrmarke sichergestellt war, konnte die Landeslabor-Mitarbeiterin die Spritze ansetzen und die eigentliche Impfung vornehmen. Die anschließende Untersuchung übernahmen Veterinärmediziner und Studierende der Justus-Liebig-Universität.

Bei einem Mann war gestern eine Q-Fieber-Erkrankung bestätigt worden, die im Zusammenhang mit dieser Schafherde gesehen wird. Erstmalig hatte das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen am Montag von dem Verdacht erfahren. Es ist nicht auszuschließen,
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dass sich noch weitere Personen infiziert haben. Daher macht das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen die Bevölkerung mit den Risiken vertraut, die von dieser Krankheit ausgehen können. Die zuständigen Gesundheits- und Veterinärbehörden arbeiten eng mit dem Schäfer zusammen. Dieser hatte Ende März Probleme in der Herde und hatte diese einem Tierarzt mitgeteilt. Bei der Untersuchung stellte sich der Q-Fieber-Befund heraus.

Q-Fieber ist eine weltweit verbreitete, von Tier zu Mensch übertragbare Infektionskrankheit. Der Erreger befällt vor allem Schafe, Kühe und Ziegen. Im Mutterkuchen und im Fruchtwasser infizierter Tiere sind hohe Mengen enthalten, die sich bei der Geburt auf Boden und Umgebung verteilen können. Die Erreger können über eine lange Zeit etwa in Staub oder auf Heu überleben. Die Übertragung des Erregers erfolgt überwiegend durch Einatmen von infektiösem Staub oder aber durch direkten Kontakt zu infizierten Tieren. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung von Q-Fieber wurde nur in seltensten Fällen beschrieben.

Etwa die Hälfte der Personen entwickeln Antikörper. Eine akute Infektion beginnt meist mit hohem Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen und heftigen Kopfschmerzen. Im weiteren Verlauf kann es zu Lungen- oder Leberentzündungen kommen. Die Diagnose Q-Fieber wird durch eine Blutuntersuchung gestellt. Zur Behandlung stehen von einem Arzt verordnete und hochwirksame Antibiotika zur Verfügung.
In der Regel kommt es nach der entsprechenden Behandlung zu einer folgenlosen Ausheilung. In etwa einem Prozent aller Infektionen kann sich eine chronische Infektion entwickeln. Die Zeit zwischen Ansteckung und Beginn der Erkrankung beträgt etwa zwei bis drei Wochen.

Menschen, die sich in der Region um Kleinlinden aufgehalten haben und Kontakt zu der Schafherde hatten, sollten bei einem Auftreten der geschilderten typischen Krankheitszeichen ihren Hausarzt aufsuchen. Risikogruppen, dazu zählen Menschen mit Herzklappenerkrankungen, Immunschwächeerkrankte und Schwangere, sollten sich in den betroffenen Gebieten auch ohne aktuelle Krankheitssymptome untersuchen lassen. Die Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser in der betroffenen Region sind über das Auftreten der Erkrankungen informiert.

Der Schafhalter hat eine amtliche Verfügung zum Schutz der Bevölkerung vor weiteren Erkrankungen von der Kreisverwaltung erhalten. Darin wird er unter anderem dazu verpflichtet, eine umgehende zweimalige Impfung der Herde durchführen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass eine Ablammung nicht auf offenen Flächen erfolgt. Außerdem hat er einen Mindestabstand zur Wohnbebauung einzuhalten und seine wechselnden Standorte mit dem Gesundheitsamt abzusprechen. Als zusätzliche Maßnahme, um Risiken zu reduzieren, wurden alle Schafe bereits mit Antibiotika behandelt.

Weitere Fragen beantwortet das Gesundheitsamt des Landkreises (Tel. 0641/9390-1401 und -1412 oder das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz (Tel. 0641/9390-6200).

 
 

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