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Stadt legt Beschwerde beim VGH ein

Gießen | Die Stadt Gießen wird gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gießen in Sachen Landesgartenschau Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Das VG hatte im Eilverfahren beschlossen, dass das eingereichte und von der Stadtverordnetenversammlung als unzulässig abgelehnte Bürgerbegehren in einem Teil doch zulässig sei.

Zwar wurde die Frage der Baumfällungen aufgrund des Fristenablaufs als unzulässig erklärt. Die im Bürgerbegehren formulierte Frage der Kreditaufnahmen für die Landesgartenschau hatte das Gericht im Gegensatz zu den rechtlichen Gutachten der Stadt aber als zulässig erklärt. Diesen Teil des Beschlusses will die Stadt aber nicht akzeptieren. Die Begründung dieser Entscheidung hält die Stadt für unbefriedigend. "Die im Beschluss genannten Entscheidungsgründe enthalten Ansatzpunkte, die eine Beschwerde erfolgversprechend erscheinen lassen", erklärte der Magistrat dazu. Deshalb werde man in die nächste Instanz gehen.

Insbesondere die Feststellung des Gerichts, nach der die beiden Textbestandtteile des Bürgerbegehrens isoliert betrachtet werden können und bei Unzulässigkeit des
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einen Teils damit nicht das gesamte Begehren unzulässig sei, hält die Stadt für fragwürdig. "Unserer Meinung nach sind die beiden Fragen untrennbar miteinander verbunden. Man kann im Nachhinein nicht feststellen, ob Unterstützer des beantragten Bürgerbegehrens wegen der geplanten Baumfällungen, wegen der aufzunehmenden Kredite oder aus beiden Gründen auf den Unterstützerlisten unterschrieben haben", so die Stadt.

Für überprüfenswert hält die Stadt aber auch die inhaltliche Würdigung der nun als zulässig eingestuften Begehrensfrage zu den Kreditaufnahmen. "Die haushaltsrechtlichen Ausführungen sind für uns fragwürdig. Letztlich müssen wir festhalten, dass es in Gießen überhaupt keine einzige Investition ohne Kreditaufnahmen gibt. Das betrifft nicht nur die Landesgartenschau, sondern alle Investitionen - in Straßen, Brücken, Schulen etc. Ohne Kredite sind wir im Investitionsbereich weitgehend handlungsunfähig ", so die Stadt.

Für das weitere Verfahren heiße dies: Wenn die BI selbst keine Beschwerde beim VGH einlege, werde die Stadt ab Freitag die notwendigen Baumfällungen durchführen. In der Frage der Kreditaufnahme hoffe die Stadt aber auch auf eine schnelle Entscheidung des VGH: "Wir brauchen diese Sicherheit, um weiterhin handlungsfähig bleiben zu können. Die Zeit drängt."

Unabhängig von dem aktuellen Beschluss und dem weiteren Rechtsweg werde das Gartenamt der Stadt jetzt umgehend vier Bäume in der Wieseckaue fällen, für die keine ausreichende Standsicherheit mehr bestehe. Diese Bäume gefährdeten die Sicherheit der Wege, erklärte die Stadt. Fällungen aus Gründen der Wegesicherung hatte das Bürgergehren ausdrücklich nicht zum Gegenstand des Begehrens gemacht. Deswegen könne die Stadt, ohne Rechte zu verletzen, nunmehr hier auch tätig werden, um Gefahrensituationen für Fußgänger zu vermeiden.
Es handelt sich um folgende Bäume:
eine am Nordufer des Neuen Teichs befallene, nicht mehr standsichere Kirsche, am Nordufer des Schwanenteichs die Pappel direkt an der Brücke (deren nach oben hin offener Stammkopf befindet sich seit Jahren in Fäule und ist nicht mehr bruchsicher); im Bereich Ostseite des Freibades eine nicht mehr standsichere Zitterpappel; und am Ostufer, entlang der Kastanienallee, eine durch Erlenwelke absterbende Erle. Das Gartenamt der Stadt Gießen bittet die Bürgerinnen und Bürger der Stadt um Verständnis für die erforderlichen Wegesperrungen und eventuellen Verkehrsbehinderungen.
Die Bäume wurden jetzt farblich markiert, um den Besuchern der Wieseckaue vor Ort zu zeigen, um welche Bäume es sich handelt.

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Kommentare zum Beitrag

Martin Wagner
714
Martin Wagner aus Gießen schrieb am 22.02.2012 um 15:32 Uhr
Interessanter Absatz:

"Für das weitere Verfahren heiße dies: Wenn die BI selbst keine Beschwerde beim VGH einlege, werde die Stadt ab Freitag die notwendigen Baumfällungen durchführen."

"die BI"?!

Die BI ist gar nicht klageberechtigt. Korrekt muss es natürlich heissen: die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens (welches von der Bürgerinitiative "Stoppt diese Landesgartenschau" initiert) und die Einzelklägerin ...
Aber inhaltlich stimmt es: Die Bürgerinitiative ist der Motor der Klage - die Klagegemeinschaft lediglich die formale Hülle.

Ist der Umkehrschluss für die Stadt selber bindend?

Also wenn "die BI" nach Kassel geht, bleiben erst mal die Bäume stehen!?

Ich denke, wenn das politisch zugesagt wird, sollte die BI Geld (was nicht so übig da ist*) in die Hand nehmen und nach Kassel gehen.

Sonst versuchen politischen Druck aufzubauen um die Baumfällungen zu verhindern. Und das vorhandene und eingehende Geld für das (nicht billige) Hauptverfahren ansparen!

* Konto: Dietmar Jürgens Antilaga Kto.nr. 89751426 BLZ 51350025 Sparkasse Giessen
ganz wichtig: Stichwort zweckgebundene Zuwendung für Rechtsstreit
Birgit Hofmann-Scharf
2.594
Birgit Hofmann-Scharf aus Gießen schrieb am 22.02.2012 um 16:22 Uhr
Tja, Frau oder Herr " von Amts wegen",
man lernt nie aus ...........................
Stefan Walther
2.889
Stefan Walther aus Linden schrieb am 22.02.2012 um 18:23 Uhr
Also, das muss man sich schon auf der Zunge zergehen lassen = die Stadt legt Beschwerde ein gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gießen. Gleichzeitig will sie am Freitag mit den Baumfällungen beginnen. Bedeutet dann evt. = das Bürgerbegehren wird in Teilen zugelassen, es kommt evt. zum Bürgerentscheid.... und die Bäume sind weg!?! Das nenne ich nun Bürgernähe, so wie es sie wahrscheinlich nur in Gießen gibt? Und wie hieß es vor einigen Wochen in der Gießener Presse = man stelle sich den Super-Gau vor, die Stadt schafft vollendete Tatsachen ( Baumfällungen) und die Bürgerinnen und Bürger entscheiden sich gegen die Landesgartenschau, das Vertrauen in die Gießener Politiker wäre völlig dahin.
Mal abgesehen davon, wer hat überhaupt noch Vertrauen in die da oben, das sind die gleichen Leute, die noch bei der außerordentlichen Stadtverordnetensitzung von Gesetzestreue über alles geredet haben... und ihre Krokodilstränen vergossen "wir würden ja gerne, nichts wäre uns lieber, als dass die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden usw. usw."

Und es wäre alles so einfach gewesen, hätten nicht die "selbsternannten Juristen" der Stadtverordneten das Bürgerbegehren als für nicht zulässig erklärt.... dann bräuchte man sich heute nur noch über einen Termin für den Bürgerentscheid Gedanken zu machen! Stattdessen wird weiter mit juristischen Mitteln versucht sich über den Willen ( egal erstmal wie es ausgehen würde ) der Bürgerinnen und Bürger hinweg zu setzen.
Christian Momberger
8.149
Christian Momberger aus Gießen schrieb am 20.03.2012 um 01:19 Uhr
Noch ist nicht über die Beschwerde der Stadt entschieden, aber vielleicht passiert das ja noch im Laufe der Woche. Den aktuellsten Sachstand rund um das Bürgerbegehren und den Rechtsstreit gibt es auf folgender Veranstaltung:

Am Freitag den 23.03.2012 findet um 19.00 Uhr im Kerkradezimmer der Kongresshalle eine Infoveranstaltung der BI "Stoppt diese Landesgartenschau" statt. Wer also wissen möchte, wie es um Gießen wirklich steht, ist ganz herzlich zur Infoveranstaltung eingeladen.
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