Gießen | Zuerst wollte ich nur einen Kommentar unter einen der zahlreichen Artikel zum Thema schreiben, nun wurde ein eigener kleiner Beitrag daraus.
Ich frage mich folgendes: Ist es nicht völlig klar, dass das Bürgerbegehren "aus juristischen Gründen" als unzulässig erklärt werden wird? Zum Einen: In den Zeitungsartikeln scheinen sich die Befürworter der Landesgartenschau sehr sicher, dass genau dies eintreten wird.
Zum anderen erinnere ich an eine Begebenheit, an die sich evtl. noch einige Hessen erinnern: Die Verlassungsklage gegen die Studiengebühren, 2006/2007. In ganz Hessen nahmen an diesem "Quasi-Bürgerbegehren" mindestens ca. 80.000 Menschen teil, und die Klage wurde dann vor dem höchsten hessischen Gericht, dem hess. Staatsgerichtshof verhandelt. Nach Parteiproporz wurde entschieden, dass Studiengebühren folgendem Absatz der hess. Verfassung nicht (!!!) widersprechen, und die Klage abgewiesen.
Art. 59 [Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit; Zugang zu Schulen und Hochschulen]
(1) In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch
die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.
(2) Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.
Der Wortlaut des Urteils (des hess. Staatsgrichtshofs) ist durchaus bemerkenswert, den Link muss ich mal raussuchen.
Wenn auf solch einer Ebene, der höchsten, bei viel mehr Unterschriften, trotz offensichtlicher Unvereinbarkeit des Gesetzes mit der Verfassung entgegen den Interessen der Bürger_innen entschieden wird, wie kann die Bürgerinitiative (BI) dann hoffen, dass das auf der kommunalen Ebene anders laufen wird?
Oder der Fall Jörg Bergstedt: Wie viele Ungereimtheiten, wie viel Versagen muss sich die hessische Justiz hier vorwerfen lassen?
Und in diesem Fall, der Landesgartenschau, entscheidet gar nicht ein Gericht, sondern das Stadtparlament!!?? Ich dachte, in D würde Gewaltenteilung herrschen? Vielleicht kann jemand mit etwas mehr Ahnung zu dieser Frage in den Kommentaren Aufklärung leisten - auf der Internetseite z.B. der Gießener Grünen konnte ich dazu nichts finden.
Danke für den Beitrag ein wenig weit weg vom Ziel aber ein Beitrag!
"Ich frage mich folgendes: Ist es nicht völlig klar, dass das Bürgerbegehren "aus juristischen Gründen" als unzulässig erklärt werden wird?"
Auf Ihre Frage, glaube ich kann vorerst keiner Antworten, wer von uns ist des Hellsehens schon mächtig?
"Oder der Fall Jörg Bergstedt: Wie viele Ungereimtheiten, wie viel Versagen muss sich die hessische Justiz hier vorwerfen lassen?" http://de.indymedia.org/2007/02/168332.shtml
Ja, danke für den Beitrag, möchte auch hier nochmal auf den beitrag von Reinhard Hamel hinweisen zur Demokratie und Landesgartenschau.
Es war von Anfang an klar, dass sich die Menschen in der Bürgerinitiative nicht zu sehr auf die rechtliche Schiene verlassen sollten. Viele haben da noch Illusionen, es kann nicht sein was nicht sein darf, wir haben doch selbst einen Juristen, wir haben doch mit dem Rechtsamt der Stadt gesprochen, wir können doch noch den Klageweg bestreiten.....sicher, all das sollte man versuchen, keine Chance vergeben...
nur, ALLE bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, efolgreich wird eine Bürgerbewegung nur dann sein, wenn politischer, außerparlamentarischer Druck erzeugt wird... warum werden zum Beispiel die Politiker in Frankfurt derzeit so nervös, weil die Bürgerinitiativen dort juristische schritte eingeleitet haben? Nein, nur deshalb weil sie Montag für Montag im Flughafen für ihr Anliegen demonstrieren, weil es immer mehr werden, die sagen: wir lassen uns nicht mehr verschaukeln, weder von den Politikern noch von der Justiz.... und in guter Tradition hört man es bundesweit bei den Montagsdemos "Wir sind das Volk!"
...dann formuliere ich es anders: Sie haben ja Recht, beweisen kann man es nicht, dass dies längst entschieden ist, auch wenn man dann die Entscheidung / das Urteil noch so kompliziert und ausführlich "begründen" wird.....
"wenn das Bürgerbegehren zugelassen werden sollte" = dann gebe ich Ihnen einen aus, okay?
Schauen Sie sich doch mal den Fall Bergstedt an, ist ja ziemlich ausführlich dokumentiert im Netz. Und bei der Sammel-Verfassungsklage war die Initiative damals auch ziemlich sicher (siehe Wortlaut des Verfassungsartikels), dass der hess. Staatsgerichtshof gar nicht anders könne, als den klagenden Bürger_innen Recht zu geben - aber die Richter mit CDU-Parteibuch wussten es dann besser.
Auch zum Flughafenausbau in FFM gab es viele juristische Auseinandersetzungen, ebenfalls um S21 - wie die Gewinner heißen, wissen wir.
Ich würde mich noch über eine Antwort freuen, ob der Magistrat / die Stadtverordnetenversammlung nun etwas als rechtmäßig anerkennt oder nicht und wenn, warum das so ist, da es sich ja nicht um ein Gericht handelt.
Herr Trundilson, wenn es Ihnen zeitlich möglich ist, kommen Sie doch zur Stadtverordnetenversammlung am Freitag, 10.02 um 19.00 Uhr. Dann hören Sie alles im Original. Vorher soll es eine Kundgebung geben.
Naja, aber auch ohne meine persönliche Anwesenheit muss es doch möglich sein, für die Öffentlichkeit, wieso laut Gießener Tageszeitungen die Stadtverordnetenversammlung darüber bestimmt, in einer Sondersitzung, ob das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht, und nicht etwa ein Gericht, also ein Organ der Judikative. Ich nehme mal an, dass das in der Gemeindeordnung oder ähnlichen gesetzlichen Bestimmungen so geregelt ist, für Aufklärung in dieser Frage wäre ich aber weiterhin dankbar. Zudem ich den Eindruck habe, dass dieser Sachverhalt für weite Teile der interessierten Öffentlichkeit undurchsichtig bleibt.
Herr Trundilson, der heutigen (4.2.) Presse konnte ich entnehmen, dass aus Zeitgründen der zuständige Ausschuss vor der Sondesitzung nicht einberufen werden kann. Damit ist zu erwarten, dass die zwei Gutachten (Grundlage der Beschlussempfehlung des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ) 1 oder 2 Tage vor der Sitzung den Damen und Herren Parlamentarieren (also auch Herrn Beltz) zugeleitet wird.
Ein Schelm der darin nicht nur lediglich technische Probleme sieht.
Merkwürdigerweise fand ich diesen Artikel gestern sogar in der gedruckten Ausgabe der GZ. Also: Vor dem Schreiben mehr nachdenken, besser formulieren - und trotzdem versuchen, denn evtl. erreicht die Druckasugabe (noch) mehr Leute.
Den oben genannten Link habe ich immer noch nicht gesucht ;-)
freut mich, dass Sie meinen Artikel lesen. Sind Sie schon Bürgerreporter der Gießener Zeitung?
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