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Rüdiger Veit fordert humanitäre Bleiberechtsregelung in Deutschland

Gießen | Die Forderung von Pro Asyl nach einer neuen Bleiberechtsregelung kommentiert Rüdiger Veit, Sprecher der Querschnittsarbeitsgruppe Migration und Integration der SPD-Bundestagsfraktion, wie folgt:

Pro Asyl meldet sich zum richtigen Zeitpunkt zu Wort. Kurz vor der kommenden Innenministerkonferenz am 8. und 9. Dezember fordert die Organisation eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregung, die realistische Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung der Betroffenen stellt und verhindert, dass Familien auseinandergerissen werden. Das fordern auch wir. Deshalb appellieren wir an die Innenministerkonferenz, kommende Woche zu handeln, wo die Koalition im Bund erneut versagt.

Auf der Konferenz wird der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz einen Vorschlag des Landes Rheinland-Pfalz vorstellen. Denn Ende des Jahres laufen die Verlängerungen für Inhaber der so genannten Aufenthaltserlaubnis auf Probe aus. Schon vor zwei Jahren verlängerte die IMK die 2007 erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf Probe um zwei Jahre. Damit sprang sie ein, wo sich die Bundesregierung aus der Verantwortung gestohlen hatte.
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Und auch dieses Mal drückt sich die Bundesregierung davor, das Offensichtliche zu erkennen: Nach Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, sich für eine erneute Verlängerung einzusetzen.

Statt Realitätsverweigerung benötigen wir eine realistische Perspektive für diese Menschen. Die SPD-Fraktion hat schon im Herbst 2009 einen eigenen Vorschlag gemacht. Darin fordern wir eine stichtagsunabhängige Regelung, um künftige Kettenduldungen zu vermeiden. Wer als Alleinstehender acht, mit Familie sechs Jahre hier war und sich ernsthaft um Arbeit bemüht hat, soll eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Für junge Geduldete, die Erfolge in Schule oder Ausbildung zeigen, verkürzen wir die Frist auf vier Jahre. Und wer hier einen Schulabschluss macht, erhält die Aufenthaltserlaubnis unabhängig vom Voraufenthalt.

Unser Vorschlag wurde im Frühjahr im Bundestag abgelehnt. Wir werden ihn diese Woche erneut einbringen. Denn nach wie vor gilt: Wessen Aufenthalt aus humanitären Gründen über lange Zeit nicht beendet werden kann, der muss ein Aufenthaltsrecht erhalten.

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