Bürgerreporter berichten aus: Gießen | Überall | Ort wählen...

Gießener Polizei verletzte erneut Pressefreiheit

von Simone Ottam 18.12.20081975 mal gelesen1 Kommentar
Gießen | Am Donnerstag (18.12.2008) wurde vor dem Gießener Amtsgericht die Anzeige gegen einen Freien Journalisten verhandelt, der bei einer Polizeikontrolle am Gießener Gentech-Gerstefeld festgenommen worden war. Ihm wurde vorgeworfen, sich bei der Kontrolle nicht ausgewiesen zu haben. Der Prozess brachte jedoch zutage, dass 1. diese Behauptung nicht stimmte und 2. somit Gießener Polizei zum wiederholten Mal einen Freien Journalisten an der Ausübung der grundrechtlich garantierten Pressefreiheit gehindert hatte.

Am 1.4.2007 fahren zwei AktivistInnen mit dem Journalisten Falk Beyer zum Versuchsfeld mit gentechnisch veränderter Gerste, um dort Fotomaterial zu sammeln. Die Polizeistreife, die zur Bewachung vor Ort ist, ruft Verstärkung von drei weiteren Wagen. Der Einsatzleiter verlangt die Personalien der Umstehenden zu sehen. Nach Aussage des Journalisten zeigt er einem der Beamten auch seinen Presseausweis, doch da scheint die Einsatzzentrale schon ohne Kenntnis der Sachlage vor Ort den Beschluss gefasst zu haben, alle Beteiligten festzunehmen; einschließlich des ausgewiesenen Pressevertreters. In Handschellen werden alle drei zum Präsidium gefahren. Seltsamerweise ist die Feststellung der Personalien dort gar kein Thema mehr...

Mehr über...
rechtswidrig (3)Prozess (5)Pressefreiheit (7)Polizeiwillkür (1)Polizei (229)Journalist (1)Gengerste (1)Dr. Dittrich (1)Amtsgericht (5)
Alle Beteiligten legen Widerspruch gegen das Vorgehen der Polizei ein und am 11.9.2007 bestätigt das Gießener Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit sämtlicher Polizeimaßnahmen. Trotzdem wird der Vorwurf gegen den Pressevertreter aufrecht erhalten, er wäre seiner Ausweispflicht nicht nachgekommen, während die Aktion keinerlei rechtliche Konsequenzen für die PolizistInnen hat. Und auch die Verhandlung am Donnerstag endet nicht mit einem angemessenen Freispruch für den Journalisten, sondern wird lediglich eingestellt. "Zum Schutz der rechtswidrigen Handlung der Polizei", wie der Journalist analysiert. Ausschlaggebend mag dafür auch der zuständige Richter Dr. Johannes Dittrich gewesen sein, der als Abgeordneter der konservativen CDU im Stadtparlament sitzt.

Die Deutsche Journalistenunion hatte sich schon im Vorfeld vergeblich direkt beim Polizeipräsidenten beschwert. Der behauptete in völliger Verkennung der Rechtslage, da sich der Reporter in Begleitung des Aktivisten Jörg Bergstedt befunden habe, sei das Vorgehen in Ordnung gewesen.

Schon bei der versuchten Zerstörung des Feldes mit gentechnisch veränderter (gv) Gerste 2006 bekam ein anderer Journalist einen Platzverweis vom Ort des Geschehens, von dem er berichten wollte - wurde also an der Ausübung seiner Pressetätigkeit gehindert - und erhielt im Nachhinein sogar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Und auch die PressevertreterInnen des HR, die über die Feldzerstörung 2006 berichteten, wurden im Nachhinein für ihre Berichterstattung gerügt...

Mehr Einzelheiten zur Festnahme des Journalisten und zum gv-Gerstefeld unter www.gendreck-giessen.de.vu: DerProzess/Repression

Dies könnte Sie zum Thema auch interessieren

Vor Gericht: Gibt es in Gießen eine Falschgutachten-Industrie?
– und falls es eine solche Industrie gibt: Ist sie von Gießener...
Fernseh-Interview: WULFF lehnt RÜCKTRITT ab! a&s-p.bild. werner hahn.
ARD/ZDF-Verhör: LACHnummer-Folge - PRESSEfreiheit & KUNSTfreiheit und FALL BUNDespräsident Christian WULFF. MERKEL in ErklärungsNOT
Politische EVOLUTION: Entwicklung der Causa Wulff zur Causa Merkel -...
Abgelaufene Kekse brachten ihn vor Gericht
Weil ein arbeitsloser 62 jähriger Mann aus Lüneburg eine Kekspackung...
Windböe erfasst Container-Dach: Verkehrsbehinderungen nach Lkw-Unfall auf der BAB 45 zwischen Giessener Südkreuz und GambacherKreuz
Langgöns/A 45: Um kurz nach acht Uhr erfasste eine kräftige Windböe...
Pressefreiheit im Stadtparlament beschnitten
Presseerklärung DIE LINKE.Fraktion in der Gießener...
Darf in der Werbung gelogen werden?
§ 3 - Verbot unlauteren Wettbewerbs Unlautere...
In nur zehn Minuten Pkw zerkratzt - Zeugen gesucht
Am Dienstag, 13. Dezember, parkte ein 64-Jähriger aus Gießen,...

Kommentare zum Beitrag

Redaktion GZ
11.471
Redaktion GZ aus Gießen schrieb am 18.12.2008 um 16:02 Uhr
Es ist unglaublich, zumindest, wenn man bedenkt, dass freie Journalisten gar nicht unbedingt im Besitz eines Presseausweises sind. Dieser steht nämlich nur hauptberuflichen Journalisten zu. Wenn jetzt ein armer Freier, der nur ab und zu für die Zeitung was macht, den Auftrag bekommt, das Feld zu fotografieren, kann er sich unter Umständen gar nicht ausweisen können.
Hallo Lieber Leser
freut mich, dass Sie meinen Artikel lesen. Sind Sie schon Bürgerreporter der Gießener Zeitung?
Auf www.giessener-zeitung.de kann jeder aus seinem Ort berichten. Lokaler geht's nicht!

Mitmachen ist ganz einfach und alles ist kostenlos: Gleich registrieren und los geht's!

Herzlichst, Ihr(e) Simone Ott

von:  Simone Ott

offline
Interessensgebiet: Gießen
99
Nachricht senden
Aktuellste Beiträge des Autors:
Vor dem Bundeskanzleramt
Bewegung für gutes und faires Essen
Trotz Schneeregen und eisiger Temperaturen fanden sich am vergangenen...
Bei der Demonstration 2011
„Wir haben es satt!“ / Aufruf zur Demo am 21.01. in Berlin / Bus fährt von Gießen ab
Am 21. Januar 2012 findet in Berlin zum zweiten Mal die Demonstration...

Weitere Beiträge aus der Region

Die eiskalte Kanzlerin
Dachte ich immer dass es nur im Fußball gängige Praxis ist sich von...
Autobahnbaustellen auf 1 666 Kilometer!
Die durch Autobahnbaustellen verursachten langen Staus bleiben wohl...
Dragons verpassen Überraschung gegen Topfavoriten
Im dritten Saisonspiel reisten die Dragons nach Ravensburg um gegen...

Dieser Beitrag als Banner

Um diesen Beitrag als Banner auf deine eigene Homepage einzubinden, kopiere einfach folgenden Link und füge diesen Code in deiner Homepage ein.
Link:
Übrigens: unter "Meine Seite" findest du auch einen Banner zum Einbinden der letzten Beiträge, die du selbst verfasst hast.