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Gießener Polizei verletzte erneut Pressefreiheit

von Simone Ottam 18.12.20081099 mal gelesen1 Kommentar
Gießen | Am Donnerstag (18.12.2008) wurde vor dem Gießener Amtsgericht die Anzeige gegen einen Freien Journalisten verhandelt, der bei einer Polizeikontrolle am Gießener Gentech-Gerstefeld festgenommen worden war. Ihm wurde vorgeworfen, sich bei der Kontrolle nicht ausgewiesen zu haben. Der Prozess brachte jedoch zutage, dass 1. diese Behauptung nicht stimmte und 2. somit Gießener Polizei zum wiederholten Mal einen Freien Journalisten an der Ausübung der grundrechtlich garantierten Pressefreiheit gehindert hatte.

Am 1.4.2007 fahren zwei AktivistInnen mit dem Journalisten Falk Beyer zum Versuchsfeld mit gentechnisch veränderter Gerste, um dort Fotomaterial zu sammeln. Die Polizeistreife, die zur Bewachung vor Ort ist, ruft Verstärkung von drei weiteren Wagen. Der Einsatzleiter verlangt die Personalien der Umstehenden zu sehen. Nach Aussage des Journalisten zeigt er einem der Beamten auch seinen Presseausweis, doch da scheint die Einsatzzentrale schon ohne Kenntnis der Sachlage vor Ort den Beschluss gefasst zu haben, alle Beteiligten festzunehmen; einschließlich des ausgewiesenen Pressevertreters. In Handschellen werden alle drei zum Präsidium gefahren. Seltsamerweise ist die Feststellung der Personalien dort gar kein Thema mehr...

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Alle Beteiligten legen Widerspruch gegen das Vorgehen der Polizei ein und am 11.9.2007 bestätigt das Gießener Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit sämtlicher Polizeimaßnahmen. Trotzdem wird der Vorwurf gegen den Pressevertreter aufrecht erhalten, er wäre seiner Ausweispflicht nicht nachgekommen, während die Aktion keinerlei rechtliche Konsequenzen für die PolizistInnen hat. Und auch die Verhandlung am Donnerstag endet nicht mit einem angemessenen Freispruch für den Journalisten, sondern wird lediglich eingestellt. "Zum Schutz der rechtswidrigen Handlung der Polizei", wie der Journalist analysiert. Ausschlaggebend mag dafür auch der zuständige Richter Dr. Johannes Dittrich gewesen sein, der als Abgeordneter der konservativen CDU im Stadtparlament sitzt.

Die Deutsche Journalistenunion hatte sich schon im Vorfeld vergeblich direkt beim Polizeipräsidenten beschwert. Der behauptete in völliger Verkennung der Rechtslage, da sich der Reporter in Begleitung des Aktivisten Jörg Bergstedt befunden habe, sei das Vorgehen in Ordnung gewesen.

Schon bei der versuchten Zerstörung des Feldes mit gentechnisch veränderter (gv) Gerste 2006 bekam ein anderer Journalist einen Platzverweis vom Ort des Geschehens, von dem er berichten wollte - wurde also an der Ausübung seiner Pressetätigkeit gehindert - und erhielt im Nachhinein sogar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Und auch die PressevertreterInnen des HR, die über die Feldzerstörung 2006 berichteten, wurden im Nachhinein für ihre Berichterstattung gerügt...

Mehr Einzelheiten zur Festnahme des Journalisten und zum gv-Gerstefeld unter www.gendreck-giessen.de.vu: DerProzess/Repression

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Kommentare zum Beitrag

Redaktion GZ
11.006
Redaktion GZ aus Gießen schrieb am 18.12.2008 um 16:02 Uhr
Es ist unglaublich, zumindest, wenn man bedenkt, dass freie Journalisten gar nicht unbedingt im Besitz eines Presseausweises sind. Dieser steht nämlich nur hauptberuflichen Journalisten zu. Wenn jetzt ein armer Freier, der nur ab und zu für die Zeitung was macht, den Auftrag bekommt, das Feld zu fotografieren, kann er sich unter Umständen gar nicht ausweisen können.
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