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Winterdienst gilt auch für ältere Menschen

von Tim Grossam 21.12.20101236 mal gelesen6 Kommentare
Gießen | Schnee ist nicht nur schön anzusehen, sondern bringt lästige Pflichten mit sich. Bürger der Stadt Gießen sind dazu verpflichtet, Bürgersteig und Hauseingang vom Schnee zu befreien und auch Mülltonnen oder Parkplätze zugänglich zu halten. Bürgerreporterin Antje Amstein stößt mit ihrem Beitrageine Diskussion über ältere oder behinderte Menschen an. Denn auch diese sind zum Winterdienst verpflichtet.

Wenn sich körperlich eingeschränkte Menschen um Hilfe bei Nachbarn bemühen, bekommen sie leider zumeist schüttelnde Köpfe zu Gesicht. Oder der Gegenüber bietet seine Dienste nur gegen Geld an. Sätze wie „unter 50 Euro mach ich das nicht“ gehören zum Alltag. Antje Amstein fragt kritisch, ob Menschen mit kleiner Rente Pflegestufe beantragen müssten, um der Räumpflicht nachzukommen.

Ilse Toth, selbst Vermieterin, zeigt wie es anders geht: „Niemals kämen wir auf die Idee, ältere oder gar behinderte Menschen mit einem Schneeräumungsplan zu belasten. Die Hausgemeinschaft regelt das. Und kann mal niemand, dann sind wir zur Stelle. Wenn das Verhältnis zwischen Mietern und Vermieter stimmt, tauchen solche Probleme gar nicht auf.“
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Christiane Pausch hingegen träfen ähnliche Probleme. „Ich denke schon mit Grauen daran, wie das klappen soll falls mein Mann nicht da ist. Ich werde es nicht schaffen, selbst wenn es mit dem Laufen wieder klappt. Nachbarschaftshilfe gibt es in diesem Haus nicht.“

Das Ordnungsamt der Stadt Gießen erinnert an die allgemeine Streu- und Räumpflicht für Haus- und Grundstückseigentümer. Diese gilt werktags von 7 bis 20 Uhr und am Wochenende und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Wer dem Winterdienst nicht nachkommt, muss im schlimmsten Fall sogar mit einem Bußgeld der städtischen Ordnungshüter rechnen. Eine Sprecherin des zuständigen Dezernats betont, dass körperlich eingeschränkte Menschen nicht automatisch von der Pflicht befreit sind und sich gegebenenfalls selbstständig um eine Ersatzkraft kümmern müssen. Das können Verwandte, Nachbarn oder Hausmeister sein.

Wie so oft lassen sich auch hier Ausnahmen finden. So hat das Amtsgericht Hamburg-Altona im Fall einer 80-Jährigen entschieden, dass sie weder zur Räumung noch zum Besorgen einer Ersatzkraft verpflichtet sei. Grund war ein Attest vom Arzt, dass bescheinigte, dass die Frau dauerhaft nicht dazu imstande sei, den Winterpflichten nachzukommen. Wer allerdings nur vorübergehend verhindert ist, wird nicht automatisch vom lästigen Räumen befreit, sondern muss sich um Ersatz kümmern und unter Umständen finanziell dafür aufkommen.

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Kommentare zum Beitrag

Antje Amstein
5.060
Antje Amstein aus Gießen schrieb am 22.12.2010 um 00:03 Uhr
Danke für die zusammen Fassung.
Walther Süßkind
1.082
Walther Süßkind aus Heuchelheim schrieb am 11.01.2011 um 20:06 Uhr
Ja,
das ist Richtig bei ganz vielen Alten Leute wird nicht geräumt und sie kriegen aber leider kein Bußgeld oder so.
Antje Amstein
5.060
Antje Amstein aus Gießen schrieb am 11.01.2011 um 20:53 Uhr
@ Herr Süßkind Warum leider? Es ist traurig das Behinderte und Ältere Menschen Schnee räumen und Streuen müssen weil sie keinen finden der mal gerne hilft! Jeder ob Alt, Behindert oder Jung muß Ordnungsgeld bezahlen! Ihre Infotmationen sind Falsch!
Walther Süßkind
1.082
Walther Süßkind aus Heuchelheim schrieb am 11.01.2011 um 21:06 Uhr
Ja aber es ist ja blöd wenn die jungen Leute Schnne wegräumen und die alten nicht das wäre doch unfair.
Antje Amstein
5.060
Antje Amstein aus Gießen schrieb am 11.01.2011 um 21:12 Uhr
Glauben Sie das Menschen im Rollstuhl, Schnee räumen sollten? Trotz Schwerstbehinderung räume ich Schnee und streue auch! Ich finde es eine Armut für Deutschland das man selten Hilfe bekommt.
Walther Süßkind
1.082
Walther Süßkind aus Heuchelheim schrieb am 21.01.2011 um 19:28 Uhr
Ja dass stimmt auch aber mann müsste sich eigentlich keine Hilfe besorgen müssen weil viele Behinderte schon wenig Geld haben.
Mann müsste die Hilfe kostenlos von der Stadt kriegen!!!
Hallo Lieber Leser
freut mich, dass Sie meinen Artikel lesen. Sind Sie schon Bürgerreporter der Gießener Zeitung?
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