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„Geeignete Bereifung“ im Winter auf der Kippe

Gießen | Autobesitzer in Deutschland müssen sich möglicherweise auf eine knallharte Winterreifenpflicht einrichten. Wie der Kreisvorstand Gießen vom Auto Club Europa (ACE) berichtet, befindet sich die bisherige Vorschrift in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Prüfstand. Gemäß StVO wird derzeit lediglich eine „geeignete Bereifung“ sowie eine an die „Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung“ verlangt. Die erst im Mai 2006 in Kraft gesetzte Vorschrift ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (AZ: SsRS 220/09) wegen Verstoßes gegen das sog. Bestimmtheitsgebot verfassungswidrig.

Der Richterspruch löste in Berliner Ministerien hektische Betriebsamkeit aus. Nach Informationen des ACE hat das Bundesverkehrsministerium die für Verfassungsfragen zuständigen Bundesministerien (BMJ und BMI) eingeschaltet. Sie sollen das Urteil hinsichtlich etwaiger gesetzgeberischer Konsequenzen prüfen. Ergebnisse der Überprüfung liegen laut ACE aber noch nicht vor. Der Club erinnerte zugleich an die jüngst erhobene Forderung der Gewerkschaft der Polizei, die noch unbestimmten Vorschriften zur „Winterreifenpflicht“
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unmissverständlich so zu präzisieren, dass im Fall der Zuwiderhandlung der Verstoß tatsächlich geahndet werden kann. Der Spruch der OLG-Richter hat laut ACE praktisch zur Folge, dass Autofahrer, die bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs sind, nicht alleine deswegen mit einem Bußgeld bestraft werden dürfen.

Nach Informationen des Clubs wird in den bereits aufgenommenen Beratungen auf EU-Ebene auch die Mindestprofiltiefe von Winterreifen neu debattiert. Nach gegenwärtigem Recht darf die Mindestprofiltiefe 1,6 Millimeter nicht unterschritten werden. Verkehrssicherheitsexperten halten demgegenüber eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimeter bei Winterreifen für erforderlich.

Lesen Sie den kompletten Bericht - www.ace-online.de - Der Auto Club Europa (ACE) ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC)

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Kommentare zum Beitrag

Jörg Jungbluth
3.637
Jörg Jungbluth aus Lollar schrieb am 24.08.2010 um 23:30 Uhr
Endlich mal eine klare Regelung und keine so schwammige wie "geeignete Bereifung". Denn was ist eine geeignete?
Hans-Jürgen Funk
1.742
Hans-Jürgen Funk aus Gießen schrieb am 25.08.2010 um 00:50 Uhr
„Geeignete“ – Kann ich auch nicht sagen, aber unser Gesetzgeber sollte das wissen. Dieser Begriff wird in vielen Gesetzen und Verordnungen angegeben. In der StVO steht: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“. Die genaue Auslegung wird den Gerichten überlassen. Der Gesetzgeber macht es sich hierbei sehr einfach.
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Hans-Jürgen Funk
1.742
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