Gießen | Am 15. Juli 2009 wurde die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Gießen nach einem Prozess gegen zwei Genfeldbefreier verhaftet und bis zum nächsten Tag in Gewahrsam genommen. Die Freiheitsenziehung war von Anfang an (also ab Zeitpunkt der Festnahme 18:42 Uhr) rechtswidrig, so die Auffassung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main. Damit bestätigt das OLG, dass die Festnahme willkürlich ohne jegliche rechtliche Grundlage erfolgte. Es korrigiert weiter den Beschluss vom Landgericht Gießen, was sich aus formalen Gründen geweigert hatte, Feststellungen für die Zeit zwischen 18:43 Uhr und 21Uhr zu treffen.
Die junge Französin ist bundesweit für ihr umweltpolitisches Engagement bekannt. Dem Eichhörnchen – wie ihr Spitzname lautet – gelingt es immer wieder, die Öffentlichkeit auf ihr politisches Anliegen durch kreative und spektakuläre Kletteraktionen aufmerksam zu machen. Dies passt dem Staatschutz, der politischen Polizei nicht. Nicht selten wird die Aktivistin zur Verhinderung „politisch motivierter Aktionen“ festgenommen und in der Ausübung ihrer Grundrechte eingeschränkt. Nicht selten sind diese polizeiliche Maßnahmen rechtswidrig.
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Polizei Gericht Festnahme (1)
Am 15. Juli 2009 demonstrierte Cécile Lecomte anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen zwei Genfeldbefreier vor dem Gießener Landgericht. Damit wollte sie ihre Solidarität mit den Angeklagten und dessen Gedankengut zeigen. Im Laufe der Protestveranstaltung kletterte Cécile Lecomte ein paar Meter an der Fassade vom Landgericht hinauf und brachte ihren Protest symbolisch zum Ausdruck - indem sie drei Wörter mit Kreide an die Fassade schrieb. Die anwesenden Polizisten sollen unverhältnismäßig grob und brutal reagiert haben, als sie die Aktivistin daraufhin festnahmen, berichten Augenzeugen.
Bereits bei ihrer Festnahme soll die Aktivistin die Beamten auf die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens hingewiesen haben. Die agierenden Beamten, die ihre Maßnahme trotzdem fortsetzten, sollen die Betroffene misshandelt haben. Der Vorgang wurde von den eingesetzten Beamten selbst mit Videokamera dokumentiert und ist Gegenstand einer weiteren Klage vor dem Verwaltungsgericht Gießen. Die mündliche Verhandlung wurde für den 7. Juni 2010 angesetzt ( Az. 9 K 1708/09.GI). Gegen die verantwortlichen Beamten wurde zudem Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung erstattet.
Das Oberlandesgericht traf eine Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme insgesamt und kam zum Ergebnis, dass die Freiheitsenziehung zum Zweck der „Verhinderung von politisch motivierten Aktionen“ von vorne rein unzulässig war. Das Oberlandesgericht stellte den eindeutigen Demonstrationscharakter der Protestaktion fest und bekräftigte es habe weder Anhaltspunkte für eine zu verhindernde Straftat gegeben, noch habe sich die erfahrenen Fassadenkletterin selbst gefährdet. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Az: 20 W 264/09).
„Der Polizei ging es in der Tat um eine illegale Bestrafung für vom Staatsschutz als kritisch angesehenes Verhalten, das obendrein wie das Gericht es nun bestätigte von den Grundrechten der Versammlungs- und Meinungsfreiheit gedeckt war“, kommentierte Cécile Lecomte beim Erhalt des Beschlusses.
Über ihre Erfahrungen mit gewaltfreien Aktionen gegen Atomenergie und Gentechnik sowie mit den Reaktionen der Staatsmacht darauf, wird die Kletteraktivistin auf Einladung der Humanistischen Union mit ihrem Anwalt Tronje Döhmer unter dem Titel "Wie weit darf Gewaltfreiheit gehen?" in Marburg berichten. Die Veranstaltung findet am 27. April 2010 um 19:00 Uhr im Hörsaalgebäude der Philipps-Universität statt.
Für weitere Informationen:
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/de.html
OLG-Beschluss zu Gießener Vorfall im Volltext:
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/Giessen-OLG-Beschluss2010.pdf
OLG-Beschluss zum Frankfurter Vorfall im Volltext:
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/Fassadenklettern-OLG-Beschluss-2010.pdf
Infoseite zu Polizei und Justiz in Gießen:
http://www.fiese-tricks.de.vu