Gießen | Auf Hessens Autobahnen darf in Zukunft schneller gefahren werden. Wie das Verkehrsministerium mitteilte, sollen von Montag kommender Woche an insgesamt 22 Tempolimits aufgehoben werden. Dazu erklärte der hessische Sprecher des ACE Auto Club Europa, Peter Kirch:
Schneller fahren ist nicht alles, sicher ankommen ist wichtiger. So gesehen stellt sich generell die Frage, ob die Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung den Erfordernissen der Unfallverhütung gerecht werden kann. Deshalb befürworten wir als ACE, nach einer angemessenen Zeit der Erprobung eine Überprüfung der Maßnahme zur Aufhebung der Tempolimits. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Entwicklung des Unfallgeschehens zu richten.
Wir lehnen ein generelles Tempolimit auf Autobahnen allerdings ab, weil es inzwischen wirksamere Methoden gibt, um für mehr Verkehrssicherheit und Klimaschutz zu sorgen. Deshalb fordern wir vielmehr den Ausbau moderner Verkehrsbeeinflussungsanlagen, die etwa bei erhöhtem Verkehrsaufkommen, widrigen Witterungsverhältnissen oder zum Zwecke der Schadstoffminderung interaktiv eine Tempodrosselung auslösen.
Bei allgemeinen Maßnahmen zur Entschleunigung des Verkehrs handelt es sich gewiss nicht um einen bösartigen Angriff auf Mobilität und Freiheit, sondern um den legitimen Versuch, die verkehrspolitische Debatte mit Blick auf Unfallverhütung und Klimaschutz neu zu beleben. Jeder Autofahrer muss wissen: Wer schneller als die empfohlene Richtgeschwindigkeit 130 km/h fährt, verliert in verkehrsrechtlichem Sinne schon heute seine Eigenschaft als "Idealfahrer" und wird bei Unfallbeteiligung in Mithaftung genommen.
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Ich verstehe es nicht. Warum müssen wir Deutschen immer alles anders machen als die Anderen. Ich würde ein den anderen Ländern angepasstes Tempolimit begrüßen, auch wenn es mir den Spaß am (zu)schnellen Fahren nehmen würde.
Was bringt es wenn auf dem Ring hier von 100 auf 120 angehoben wurde und dies nur auf kleinen Teilstrecken. Es hält sich doch sowieso keiner an die Begrenzung. Hier könnte dickes Geld verdient werden, das man dann in die Erneuerung der Straßen stecken könnte. Wenn man nur wollte!
Mir ist neu, dass bei einem Schadenfall allein aus einer höheren gefahreren Geschwindigkeit als 130 km/h, die nicht unfallursächlich war, eine Mithaftung geltend gemacht werden kann.
Wenn Herr Herold nur aus Spaß zu schnell fährt, kann ich dieses nicht begrüßen. Ich halte allerdings auf einer übersichtlichen auf 3 Fahrbahnen ausgebauten BAB für einen versierten Fahrer eine höhere Geschwindigkeit für in Ordnung.
Lieber Herr Rohrig, zu war in (), also nur so zum Ausdruck gebracht, dass ich gerne schneller als 130 fahren, jedoch durchgehende 130 begrüßen würde. Im übrigen in einem Schadenfall gehen heute die Versicherungen erstmal von 50 /50 aus. wenn es dann für den quasi nichtschuldigen mit 75 7 25 ausgeht, dann hat er eventuell Glück.
.....Tempo 100 aus Richtung Süden am Giessener Ring komplett aufgehoben :-)
Schon lustig, da, wo noch vor einigen Wochen schön auf 100 geblitzt wurde, ist nun freie Fahrt....freue mich jedesmal wieder!
Ich glaube es liegt daran, dass für jedes Tempolimit eine Begründung da sein muss, weil wir ja in Deutschland (zum Glück) kein generelles Tempolimit haben. Der Regelfall ist also freie Fahrt, welche nur mit Begründung behindert werden darf, z.B. erhöhtes Unfallaufkommen etc....dieses wird in gewissen Zeitabständen überprüft, und wenn diese Begründung nicht mehr vorliegt, muss das Tempolimit aufgehoben werden :-)
"zum Glück", das ist meine persönliche Meinung.....ich finde es gut, dass man in Deutschland auch etwas schneller fahren darf und es nicht verboten ist.
Selbst, wenn es vielleicht eine gewisse Gefahr bedeuten "könnte". Aber das wäre genauso, wie wenn es verboten wäre, Motorrad zu fahren, auch das ist nicht ganz ungefährlich......
Also bin ich jemand, der Reglementierungen nur dann akzeptiert, wenn sie wirklich notwendig sind.
Die Ausnahme wird nicht durch schnelles Fahren begründet, sondern das ist die Regel, solange es kein Limit gibt.
Ausnahmen sind Beschränkungen, die es dann gibt, wenn Gefahr droht, und nur dann, und in diesen Fällen auch zu Recht.
Sollte es aber in gewissen Abschnitten keine erhöhte Unfallhäufigkeit geben, wird ein Limit aufgehoben......und so war es wohl am Giessener Ring und in vielen anderen Abschnitten in Hessen.
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