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Jehovas Zeugen legen beim obersten Gericht Tadschikistans Beschwerde ein

Gießen | DUSCHANBE (Tadschikistan) — Jehovas Zeugen haben beim obersten Gericht der Republik Tadschikistan Rechtsmittel gegen den Entscheid eines vorinstanzlichen Gerichts eingelegt. In diesem Entscheid war ihre Klage gegen die Entscheidung des Kultusministeriums, die Tätigkeit der landesweiten Religionsgemeinschaft zu verbieten, abgewiesen worden. Das Rechtsmittel wurde am 30. Dezember 2009 eingelegt.
Jehovas Zeugen sind seit mehr als 50 Jahren in Tadschikistan aktiv. Nach Auflösung der Sowjetunion erhielten sie 1994 die rechtliche Anerkennung. Am 11. Oktober 2007 wurde ihre Tätigkeit nach dem damals in der Republik gültigen Gesetz „Über Religion und Religionsorganisationen“ vom Kultusministerium Tadschikistans schlagartig verboten. Dieses Gesetz ist mittlerweile abgeschafft. Einer der Hauptgründe für das Verbot war ihr öffentliches Predigen — eine friedliche religiöse Betätigung, die international anerkannt ist und in den meisten Ländern respektiert wird. Am 29. September 2008 hatte ein erstinstanzliches Gericht das
Gesuch von Jehovas Zeugen, die Entscheidung des Kultusministeriums aufzuheben, abgewiesen. Ihr hierauf eingelegtes Rechtsmittel wurde vom Berufungsgericht am 12. Februar 2009 abgewiesen.
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Im März 2009 wurde in Tadschikistan ein neues Gesetz zu Religionsgemeinschaften erlassen. Im Einklang mit der Verfassung von Tadschikistan und internationalen Abkommen gestattet es religiösen Vereinigungen „eine umfangreiche Missionstätigkeit“. Zu dem Zweck des neuen Gesetzes erklärte der Leiter der Delegation von Tadschikistan, Nuriddin Schamsow, auf einer Sitzung des Ständigen Rats der OSZE am 2. April 2009, seine Regierung sei „bemüht, die religiöse Toleranz im Land zu gewährleisten und einer Vielzahl religiöser Minderheiten mit Respekt zu begegnen“. Zu diesen Minderheiten gehören seiner Aussage nach auch Jehovas
Zeugen.
„Jehovas Zeugen in Tadschikistan hoffen, dass der Entscheid über ihr Rechtsmittel, besonders angesichts des neuen tadschikischen Gesetzes für Religionsgemeinschaften, zu ihren Gunsten ausgehen wird“, erklärte der Menschenrechtsanwalt Gregory Olds, der den Fall genau beo-bachtet. „Ein positiver Entscheid wird Jehovas Zeugen in der Republik Tadschikistan ermöglichen, ihre friedliche Religionsausübung fortzusetzen und durch ihre Gesetzestreue und ihre hohe Moral weiter einen wertvollen Beitrag zur tadschikischen Gesellschaft zu leisten.“

Medienkontakt:
Paul D. Polidoro (USA), Telefon: +1 845 3060711
Luca Toffoli (Belgien), Telefon: +32 2 782 00 15
Jurij Toporow (Russland), Telefon: +7 727 23 23 662
Wolfram Slupina (Deutschland), Telefon 06483 413110, Telefax 06483 413100,
PID@de.jw.org

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